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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - L 12 RA 24/03   

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https://dejure.org/2006,19882
LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - L 12 RA 24/03 (https://dejure.org/2006,19882)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2006 - L 12 RA 24/03 (https://dejure.org/2006,19882)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - L 12 RA 24/03 (https://dejure.org/2006,19882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystemen und Sonderversorgungssystemen im Beitrittsgebiet; Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Unterscheidung zwischen volkseigenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - L 12 RA 24/03
    Nach dieser Rechtsprechung hängt der Anspruch auf Anerkennung von Versorgungszeiten im Rahmen der hier allein in Betracht kommenden zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz davon ab, dass drei Voraussetzungen erfüllt sind, die sich aus § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (VO-AVItech) vom 17. August 1950 (GBl S. 844, inhaltlich übereinstimmend die entsprechende Verordnung des Magistrats von Groß-Berlin vom 25. November 1950 [VOBl. S. 362]) i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der dazu ergangenen Zweiten Durchführungsbestimmung (2. DB) ergeben (vgl. nur BSG, Urteil v. 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R =.

    SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 -).

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 9. April 2002 (B 4 RA 41/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 6) ausführlich begründet, dass nach dem maßgeblichen Sprachgebrauch der DDR am 30. Juni 1990 die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz sich nur auf volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie und des Bauwesens erstreckte.

    Ein Produktionsbetrieb zeichnet sich dadurch aus, dass der von ihm verfolgte Hauptzweck die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion (fordistisches Produktionsmodell) von Sachgütern gewesen ist (BSG Urt. v. 9. April 2002 B 4 RA 41/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 6).

    Da das Versorgungsrecht der DDR gerade an die Herstellung von Sachgütern anknüpft (vgl. nochmals BSG Urt. v. 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 6), ist dieser Vorgang von dem Entwurf, der Abnahme und der Übergabe der Anlagen zu unterscheiden.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - L 12 RA 24/03
    Die Anwendbarkeit der §§ 5 - 8 AAÜG ergibt sich auch nicht aus der vom 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) vorgenommenen "verfassungskonformen ausdehnenden Auslegung" des § 1 Abs. 1 AAÜG, nach der eine fiktive Versorgungsanwartschaft auch bei Personen anzunehmen ist, die am 30. Juni 1990 nicht in ein Versorgungssystem einbezogen waren und nachfolgend nicht aufgrund originären Bundesrechts einbezogen wurden, die aber aus der Sicht des am 1. August 1991 gültigen Bundesrechts nach den am 30. Juni 1990 gegebenen Umständen einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (BSG, Urteile v. 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 3/02 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und 7 -).

    Maßgeblich für die Gleichstellung ist ausschließlich das Versorgungsrecht der DDR (BSG Urt. v. 9. April 2002 - B 4 RA 3/02 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 7 -).

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 8/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - L 12 RA 24/03
    Insoweit ist auf die Rechtsprechung des BSG zu Rationalisierungsbetrieben zu verweisen, wonach das Erarbeiten und Unterbreiten von Vorschlägen zur Rationalisierung nur Dienstleistung zur Unterstützung von (fremder) Produktion und nicht selbst schon Produktion ist (BSG, Urt. v. 27. Juli 2004 - B 4 RA 8/04 R -).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - L 12 RA 24/03
    Die Anwendbarkeit der §§ 5 - 8 AAÜG ergibt sich auch nicht aus der vom 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) vorgenommenen "verfassungskonformen ausdehnenden Auslegung" des § 1 Abs. 1 AAÜG, nach der eine fiktive Versorgungsanwartschaft auch bei Personen anzunehmen ist, die am 30. Juni 1990 nicht in ein Versorgungssystem einbezogen waren und nachfolgend nicht aufgrund originären Bundesrechts einbezogen wurden, die aber aus der Sicht des am 1. August 1991 gültigen Bundesrechts nach den am 30. Juni 1990 gegebenen Umständen einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (BSG, Urteile v. 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 3/02 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und 7 -).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - L 12 RA 24/03
    Ein Produktionsbetrieb des Bauwesens setzt eine derartige Massenproduktion im Bereich des Bauwesens voraus (BSG Urt. v. 8. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R = SozR 4-8570 § 1 Nr. 3 -).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - L 12 RA 24/03
    Als Hilfstatsachen bei der Beweiswürdigung können insbesondere Eintragungen in die Liste der volkseigenen Betriebe, Statuten und Geschäftsunterlagen wie auch die Zuordnung zu bestimmten Ministerien von Bedeutung sein (BSG Urt. v. 18. Dezember 2003 - B 4 RA 18/03 R = SozR 4-8570 § 1 Nr. 1 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 16 R 1723/08

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Nach Beiziehung der in dem Parallelverfahren S 7 RA 7335/02 - L 12 RA 24/03 (SG Berlin/LSG Berlin) zu den Akten genommenen Unterlagen zum VEB Rapro (u. a. Auszüge aus der Systematik der Volkswirtschaftszweige der DDR - Ausgabe 1985 - Rahmenrichtlinie des Ministeriums für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau vom 24. November 1980 für die Erprobung von Vorschlägen zur besseren Leistungsbewertung und ökonomischen Stimulierung im VEB Rapro, Werbeprospekt des VEB Rapro und Geschäftsbericht des VEB Rapro für das Planjahr 1989 vom 27. Februar 1990) hat das Sozialgericht (SG) Berlin mit Gerichtsbescheid vom 26. September 2008 die Klage abgewiesen.

    Schwerpunkt der betrieblichen Aufgaben sei daher nicht die eigentliche Produktion gewesen, sondern deren Planung, intellektuelle Anleitung und Koordinierung, die als Dienstleistung anzusehen sei (Verweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Februar 2006 - L 12 RA 24/03 - BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 3/06 R - juris).

    Der Senat hat Unterlagen zur Betriebstätigkeit des VEB Rapro aus dem Verfahren S 7 RA 7335/02 - L 12 RA 24/03 (SG Berlin/LSG Berlin-Brandenburg) in das Verfahren eingeführt; hierauf wird verwiesen.

    Die Zusatzversorgungshilfsakte der Beklagten, die Akten des SG Berlin S 7 RA 7335/02 - L 12 RA 24/03 (2 Bände) und die Gerichtsakte haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Berufung und Klage sind ohne Erfolg geblieben (Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24.2.2003 - S 7 RA 7335/02; Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.2.2006 - L 12 RA 24/03).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 3 R 1634/05

    VEB Rationalisierung und Projektierung Berlin; kein Produktionsbetrieb oder

    Nur der Vollständigkeit halber soll auf die Vielzahl der obergerichtlichen Entscheidungen zu dem Beschäftigungsbetrieb des Klägers hingewiesen werden (vgl. u. a. Urteile und Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 15. März 2006 - L 22 R 20/05 -, 14. Februar 2006 - L 12 RA 24/03 - und 19. April 2007 - L 17 R 408/07 - Urteil des Thüringer LSG vom 29. Januar 2007 - L 6 R 312/06 -).

    Am 23. August 2007 hat das BSG unter dem Aktenzeichen B 4 RS 3/06 R die zugelassene Revision gegen das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Februar 2006 - L 12 RA 24/03 - zurückgewiesen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - L 12 RA 97/04

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Seine wesentliche Aufgabe bestand vielmehr in der Tätigkeit als Generalauftragnehmer und damit in der Planung, Koordinierung und der Überwachung der von den beauftragten Hauptauftragnehmern zu erbringenden Leistungen; dadurch wird das Erfordernis der "(Massen-)Produktion" nicht erfüllt (ebenso zum VEB B B LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juni 2007 - L 22 R 341/05*17 - vgl. auch BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 3/06 R - und vorausgehend Urteil des Senats vom 14. Februar 2006 - L 12 RA 24/03 - zum VEB R und P B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 12 R 743/06
    Die leitende und koordinierende Funktion als Generalauftragnehmer reicht nicht aus, um versorgungsrechtlich zu den Produktionsbetrieben gezählt zu werden (Urteil des Senats v. 14. Februar 2006 - L 12 RA 24/03, bestätig durch BSG, Urt. v. 23. August 2007 - B 4 RS 3/06 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - L 12 R 986/06
    Ein Betrieb, dessen Gegenstand die Projektierung ist, gehört nicht zu den Produktionsbetrieben (vgl. Urteil des erkennenden Senats v. 14. Februar 2006 - L 12 RA 24/03 -, bestätigt durch BSG, Urt. v. 23. August 2007 - B 4 RS 3/06 R -).
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