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   LSG Baden-Württemberg, 04.07.2002 - L 12 RJ 2916/01   

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https://dejure.org/2002,20906
LSG Baden-Württemberg, 04.07.2002 - L 12 RJ 2916/01 (https://dejure.org/2002,20906)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.07.2002 - L 12 RJ 2916/01 (https://dejure.org/2002,20906)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - L 12 RJ 2916/01 (https://dejure.org/2002,20906)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.07.2002 - L 12 RJ 2916/01
    Es handelt sich somit um für Facharbeiter grundsätzlich zumutbare Verweisungstätigkeiten (Urteil des BSG v. 27.11.1991 - 5 RJ 91/89 -).

    In dem vom SG zitierten Urteil vom 27.11.91 - 5 RJ 91/89 - ist hiervon auch das BSG nicht abgewichen.

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/96

    Bedeutung der Umstellungsfähigkeit und der tariflichen Eingruppierung bei der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.07.2002 - L 12 RJ 2916/01
    Zum anderen geht die Rechtsprechung des BSG davon aus, dass die abstrakte - tarifvertragliche - Einstufung einer bestimmten Tätigkeit in das Lohngruppengefüge eines nach Qualitätsmerkmalen geordneten Tarifvertrages in der Regel auch den qualitativen Rang dieser Tätigkeit widerspiegelt (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55 m.w.N.).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.07.2002 - L 12 RJ 2916/01
    Für die Ermittlung der Wertigkeit sowohl des bisherigen Berufs als auch der ins Auge gefassten Verweisungstätigkeiten, hier des Registrators bzw. des Arbeiters in einer Postein- und Ausgangsstelle einer Behörde oder eines großen Unternehmens, haben nach der Rechtsprechung des BSG tarifliche Regelungen unter zwei Gesichtspunkten Bedeutung: Zum einen wird eine tarifliche Eingruppierung des Versicherten in eine Tarifgruppe des jeweils geltenden Tarifvertrages durch den Arbeitgeber als Hinweis dafür gewertet, dass die vom Versicherten ausgeübte Tätigkeit in ihrer Wertigkeit der Berufs- und Tarifgruppe entspricht, nach der die Arbeit bezahlt wird (BSG Urteil vom 28.5.00 91 - 13/5 RJ 69/90 -, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14).
  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.07.2002 - L 12 RJ 2916/01
    Auf eine Tätigkeit darf jedoch nur verwiesen werden, wenn die für sie notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten innerhalb einer bis zu drei Monaten dauernden Einarbeitung und Einweisung erworben werden können (ständige Rechtsprechung vgl. u.a. BSGE 44, 288, 290 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03

    Keine Berufsunfähigkeitsrente für Facharbeiter, der als Registrator arbeiten kann

    Bei der Tätigkeit des Registrators ist generell kein so hoher Anteil an Bildschirmarbeit vorhanden bzw. sind keine so umfangreichen Anforderungen an Computerkenntnisse zu stellen, dass dies einem Facharbeiter nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten vermittelt werden könnte (so auch LSG B.-W. U. v. 19.05.2004 - L 3 RJ 39999/03 - a.A. LSG B.-W. U. v. 04.07.2002 - L 12 RJ 2916/01 -).

    Der Senat hat sich deswegen nicht der abweichenden Auffassung des 12. Senats des LSG, Urteil vom 04.07.2002, L 12 RJ 2916/01 anschließen können, dass Grundkenntnisse der EDV erforderlich seien und der Verweisungsberuf daher für einen Lackierer nicht zumutbar sei, und ist mit dem 3. Senat des LSG der Meinung, dass gestützt durch die berufskundliche Stellungnahme des Landesarbeitsamts B.-W. bei der Tätigkeit eines Registrators generell kein hoher Anteil von Bildschirmarbeit bzw. umfangreiche Anforderungen an Computerkenntnisse, die nicht innerhalb von 3 Monaten vermittelt werden könnten, besteht (Urteil vom 19.05.2004 - L 3 RJ 3999/03).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - L 4 R 4426/10
    Der Vergütungsgruppe BAT VIII (jetzt: Entgeltgruppe 3 TVöD) seien "schwierigere Tätigkeiten" zugeordnet, also solche, die Verantwortlichkeit, große Selbstständigkeit, eigene oder besondere Initiative und qualifizierte Fähigkeiten voraussetzten (u.a. Landessozialgericht Baden-Württemberg - LSG -, Urteil vom 04. Juli 2002 - L 12 RJ 2916/01 - in juris).

    Benutzerfreundliche Anwendungen seien im Übrigen zwischenzeitlich auch im Alltag weit verbreitet, z.B. bei der Bedienung eines Handys, eines Bankautomaten, eines Fahrkartenautomaten, eines digitalen Fotoapparats oder beim Einstellen eines Fernsehapparats, einer Stereoanlage, eines Video-/DVD-Recorders usw. Soweit das SG in seiner Begründung das Urteil des LSG vom 04. Juli 2002 (L 12 RJ 2916/01) herangezogen habe, sei anzumerken, dass der 12. Senat des LSG nachfolgend von seiner damaligen Auffassung abgerückt sei, wie sich aus dem Urteil vom 30. August 2005 (L 12 R 91/05) ergebe.

  • LSG Bayern, 22.10.2008 - L 13 R 554/07
    Im Übrigen beschränken sich die notwendigen PC-Kenntnisse vor allem auf das Starten und Schließen der Anwendungen, Einträge in Tabellen und Ausdrucke, so dass sich diese innerhalb der Einarbeitungszeit auch von Beschäftigten ohne Vorkenntnisse bzw. von bisher nicht in der Bedienung einer Tastatur geübten Beschäftigten angeeignet werden können, wie dies in der berufskundlichen Stellungnahme bestätigt wird (so auch: LSG Baden-Württemberg, a.a.O.; a.A.: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Juli 2002, Az.: L 12 RJ 2916/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2005 - L 1 RA 19/04
    Schließlich ist der Kläger auch auf den Beruf des Registrators verweisbar, und zwar deshalb, weil diese Tätigkeit - so auch der berufskundliche Sachverständige - sowohl mit dem festgestellten Leistungsvermögen als auch mit dem kaufmännischen Vorwissen des Klägers ausübbar ist, was in ähnlich gelagerten Fällen bereits häufig zu entsprechenden Feststellungen der Tatsachengerichte geführt hat (vgl. nur: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.12.2003, L 1 RA 118/03; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4.7.2002, L 12 RJ 2916/01; LSG Thüringen, Urteil vom 5.9.2001, L 6 RA 294/97; LSG Niedersachsen, Urteil vom 22.2.2001, L 1 RA 155/98; LSG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2000, L 10 RJ 224/99; LSG Niedersachsen, Urteil vom 25.2.2000, L 1 RA 139/99).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2010 - L 1 R 432/07
    Die diesbezügliche Einschätzung des berufskundlichen Sachverständigen S., wonach es sich bei dem Registrator um eine angelernte Tätigkeit handelt, auf die aus bisherigen Berufen des Facharbeiters- bzw. gelernten Niveaus verwiesen werden kann, steht mit der Rechtsprechung in Übereinstimmung (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Dezember 2003, L 1 RA 118/03; schon zuvor: LSG Niedersachsen, Urteil vom 22. Februar 2001, L 1 RA 155/98; LSG Thüringen, Urteil vom 5. September 2001, L 6 RA 294/97; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Juli 2002, L 12 RJ 2916/01; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. September 2007, L 1 R 451/05; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 2007, L 11 R 4310/06, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Juli 2000, L 10 RJ 224/99).
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