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   LSG Bayern, 16.06.1999 - L 13 RA 156/98   

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LSG Bayern, 16.06.1999 - L 13 RA 156/98 (https://dejure.org/1999,8876)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.06.1999 - L 13 RA 156/98 (https://dejure.org/1999,8876)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - L 13 RA 156/98 (https://dejure.org/1999,8876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zuzahlungshöhe bei einer vor dem Inkrafttreten des WFG beantragten, bewilligten und danach durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation - Rechtsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Höhe der Zuzahlungsverpflichtung einer Krankenversicherung für eine medizinische Rehabilitationsleistung ; Auslegung des Wortlauts des § 32 Abs.1 des Sechsten Sozialgesetzbuches in der bis zum 31.12.1996 geltenden Fassung (SGB VI a.F.) in Hinblick auf den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 11.03.1999 - L 14 RA 183/98

    Zuzahlungshöhe bei einer vor dem Inkrafttreten des WFG beantragten, bewilligten

    Auszug aus LSG Bayern, 16.06.1999 - L 13 RA 156/98
    Entgegen der Ansicht der Beklagten findet § 301 Abs. 1 auch nicht nur Anwendung für die Frage der Anwendbarkeit des AVG/RVO im Verhältnis zum SGB VI, sondern auch für Änderungen nach Inkrafttreten des SGB VI (vgl. Niesel in KassKomm, § 301 SGB VI, Rdnr.1; Hauck/Haines, SGB VI, § 32 Rdnr.13, a.A. BayLSG des 14. Senats vom 11.03.1999, Az.: L 14 RA 183/98).
  • LSG Berlin, 25.11.1998 - L 17 An 48/98

    Zuzahlungshöhe bei einer vor dem Inkrafttreten des WFG beantragten, bewilligten

    Auszug aus LSG Bayern, 16.06.1999 - L 13 RA 156/98
    Soweit das Landessozialgericht Berlin, Az.: L 17 An 48/98, in seinem Urteil vom 25.11.1998 unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 16.06.1986 (SozR 1500 § 149 Nr. 11) feststellte, eine Zuzahlung werde nicht vom Begriff der Leistung im Sinn des § 301 SGB VI erfaßt, sind dieser Argumentation zwei Punkte entgegenzuhalten: Im genannten Urteil des BSG ging es um die Auslegung des Begriffs "Rückerstattung von Leistungen", d.h. ob die Forderung der Zuzahlung eine Rückzahlung der Leistung Rehabilitation sei, was die hier vorliegende Problematik im Grunde nicht trifft; zum anderen ist bei der jetzigen Rechtslage zu berücksichtigen, daß sich gerade der Betriff Leistung im Bereich der §§ 143 ff. SGG entschieden geändert hat.
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 6/99 R

    Zuzahlungshöhe bei stationären medizinischen Leistungen zur Rehabilitation,

    § 301 Abs. 1 SGB VI als Sonderregelung zu § 300 Abs. 1 und 2 SGB VI ist nichts anderes zu entnehmen (wie hier: Niesel in Kasseler Komm § 301, Stand: Oktober 1991, RdNr 1; Hauck in Hauck-Haines, SGB-Komm, K § 301, Stand: Mai 1995, RdNr 3 und K § 32, Stand: Januar 1997, RdNr 13; Bayerisches LSG Urteile vom 16. Juni 1999 - L 13 RA 156/98, vom 25. August 1999 - L 1 RA 8/99 und vom 28. September 1999 - L 6 RJ 227/99; LSG Sachsen Urteil vom 22. Oktober 1999 - L 1 RA 19/99, vgl auch die Gesetzesbegründung zum RRG 1992, aaO, zu § 292 = § 301 Abs. 1 SGB VI; aA Bayerisches LSG Urteil vom 11. März 1999 - L 14 RA 183/98).

    Beeinflußt aber die Zuzahlung auf diese Weise den Umfang der vom Versicherungsträger zu erbringenden Leistung, so muß eine Vorschrift, die die Zuzahlung regelt, auch als eine Vorschrift für die Leistung im Sinne des § 301 Abs. 1 SGB VI angesehen werden (so auch LSG Bremen Urteil vom 28. Januar 1999 - L 2 RJ 27/98; Bayerisches LSG Urteile vom 16. Juni 1999 - L 13 RA 156/98, vom 25. August 1999 - L 1 RA 8/99 und vom 28. September 1999 - L 6 RJ 227/99; LSG Sachsen Urteil vom 22. Oktober 1999 - L 1 RA 19/99; ferner, allerdings nicht entscheidend, Bayerisches LSG Urteil vom 11. März 1999 - L 14 RA 183/98 und wohl auch - ohne nähere Begründung - Hauck in Hauck/Haines, SGB VI-Komm, K § 32, Stand: Januar 1997, RdNr 13).

  • LSG Bayern, 25.08.1999 - L 1 RA 8/99

    Zuzahlungshöhe bei einer vor dem Inkrafttreten des WFG beantragten, bewilligten

    Entgegen der Auffassung der Beklagten findet § 301 Abs. 1 SGB VI nicht nur Anwendung auf den Übergang des Rechts des AVG/der RVO zum Recht des SGB VI, sondern auch auf alle Änderungen nach Inkrafttreten des SGB VI (vgl. Niesel in KassKomm Rdn.1 zu § 301 SGB VI; Hauck-Haines, Rdn.13 zu § 32 SGB VI; Urteil des 13. Senats des BayLSG vom 16.06.1999 (L 13 RA 156/98); anderer Ansicht Urteil des 14. Senats des BayLSG vom 11.03.1999, L 14 RA 183/98).
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