Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 15 B 221/06 SO PKH |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedarfsmindernde Berücksichtigung der Teilnahme an einer kostenlosen Gemeinschaftsverpflegung in einer Werkstatt für behinderte Menschen bei der Gewährung laufender Grundsicherungsleistungen; Sinn und Zweck der Übernahme von Verpflegungskosten in einer Werkstatt für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 25.08.2006 - S 51 SO 4801/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 15 B 221/06 SO PKH
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2006 - L 23 SO 1094/05
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 15 B 221/06
Diesen Bedarfsanteil haben der Beklagte und das Sozialgericht aber bisher nicht ermittelt (vgl. hierzu ausführlich das Urteil des 23. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 28. September 2006 - L 23 SO 1094/05 -, zur Veröffentlichung in Juris vorgesehen; bei dem dort maßgeblichen Regelsatz von monatlich 331,- EUR hat das Gericht eine anderweitige Bedarfsdeckung durch die Teilnahme am Gemeinschaftsessen der Behindertenwerkstatt i. H. v. 35, 40 EUR angenommen).
- OVG Saarland, 22.06.2007 - 3 A 187/07
Zur Frage der Anrechnung des in einer Werkstätte für behinderte Menschen zur …
Sinn und Zweck der Übernahme der Verpflegungskosten (durch den überörtlichen Träger) in Werkstätten für behinderte Menschen beschränken sich nicht auf den bloßen Nährwert des Essens, sondern umfassen das integrative Moment der gemeinsamen Mahlzeit als eigenständige Eingliederungsleistung, vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2006 - L 15 B 221/06 SO; SG Neubrandenburg - S 6 SO 35/05 jeweils zitiert nach juris; siehe auch § 41 Abs. 2 SGB IX.Die zu neuem Recht (u.a. unter Berücksichtung des ausdrücklichen Verweises des § 42 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII insgesamt auf § 28 SGB XII und dessen Regelsatzbegriff) ergangenen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit, die zum Teil divergierend sind, vgl. hierzu etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.7.2006 - L 8 SO 45/06 - ER, SG Köln, Urteil vom 20.9.2006 - S 10 SO 63/06 - für eine Anrechnung einerseits, LSG Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2006 - L 15 B 221/06 SO -, SG Dortmund, Urteil vom 18.10.2005 - S 31 SO 10/05 - andererseits überzeugen, soweit sie eine Anrechnungsmöglichkeit positiv feststellen, aus den dargelegten Gründen im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem GSiG (alten Rechts) nicht.