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   LSG Bayern, 27.07.2004 - L 15 BL 1/02   

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LSG Bayern, 27.07.2004 - L 15 BL 1/02 (https://dejure.org/2004,20057)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.07.2004 - L 15 BL 1/02 (https://dejure.org/2004,20057)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - L 15 BL 1/02 (https://dejure.org/2004,20057)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Blindengeld und visuelle Verarbeitungsstörungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG); Blindheit im Sinne des BayBlindG; Anforderungen an den Nachweis der fehlenden Sehfähigkeit ; Voraussetzungen für die Gewährung von Blindengeld; Beweislastverteilung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2004 - L 15 BL 1/02
    Mit Schreiben vom 25.02.2003 hat der Senat darauf hingewiesen, dass beim Ehemann der Klägerin wegen des Verlustes der Sehfähigkeit auf dem rechten Auge und der Reduzierung der Sehkraft des linken Auges eine erhebliche Sehstörung im Sinne der Rechtsprechung des erkennenden Senates vorgelegen haben dürfte; offen sei, ob im Sinne des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31.01.1995 (1 RS 1/93) visuelle cerebrale Störungen vorgelegen hätten, die auch das "Erkennen-Können" betroffen hätten.

    Die darüber hinaus aus dem Urteil des BSG vom 31.01.1995 (1 RS 1/93) abzuleitenden Voraussetzungen für eine der Blindheit gleichzuachtende Störung des Sehvermögens im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 BayBlindG sind ebenfalls nicht erfüllt.

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R

    Bayerisches Blindengeld - Blindheit - Sehstörung - Störung des Sehvermögens -

    Die Rechtsprechung des BSG hat bereits geklärt, dass für faktische Blindheit nicht nur die Beeinträchtigung der Sehschärfe und die Einschränkung des Gesichtsfeldes, sondern vielmehr alle Störungen des Sehvermögens zu berücksichtigen sind, soweit sie in ihrem Schweregrad einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleich zu achten sind (vgl SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1; dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. August 1998 - L 5 BL 1/97 - JMBl LSA 1999, 47 und Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - L 15 BL 1/02 -).
  • SG Aachen, 18.03.2016 - S 18 SB 1110/14

    Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "Bl" ;

    Zwar hielt das BSG auf dieser Grundlage bereits eine faktische Blindheit, nicht nur die Beeinträchtigung der Sehschärfe und die Einschränkung des Gesichtsfeldes, sondern vielmehr alle Störungen des Sehvermögens für relevant, soweit sie in ihrem Schweregrad einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleich zu achten seien (vgl. BSG, SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1; dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.08.1998 - L 5 BL 1/97 - JMBl LSA 1999, 47 und Bayerisches LSG, Urteil vom 27.07.2004 - L 15 BL 1/02 -).
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