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LSG Bayern, 02.02.2009 - L 15 SF 12/07 AL KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Entschädigung für Zeugen - Verdienstausfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Entschädigung eines Zeugen aufgrund der Wahrnehmung eines Termins vor einem Landessozialgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 07.08.2006 - S 16 AL 486/05
- LSG Bayern, 02.02.2009 - L 15 SF 12/07 AL KO
Wird zitiert von ... (5)
- SG Karlsruhe, 17.12.2010 - S 1 KO 5307/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Zeugen für Verdienstausfall - …
Eine Entschädigung von mehr als 17 EUR für jede versäumte Arbeitsstunde darf danach auch dann nicht gewährt werden, wenn der Zeuge, z.B. durch Vorlage von Belegen, nachweist, dass ihm durch die Heranziehung tatsächlich ein höherer Verdienstausfall entstanden ist (vgl. hierzu Bay. LSG vom 02.02.2009 -L 15 SF 12/07 AL KO - und LSG Baden-Württemberg vom 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09 - sowie Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 22 JVEG Rdnr. 7 m.w.N. und Meyer/Höver/Bach, JVEG, 24. Aufl. 2007, Anm. 22.2).Denn es handelt sich bei der Teilnahme an mündlichen Gerichtsverhandlungen als Zeuge um eine staatsbürgerliche Ehrenpflicht, die keinen vollen Ausgleich gebietet. - SG Karlsruhe, 02.08.2016 - S 1 KO 2507/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten für seine …
Der Höhe nach ist die Entschädigung für den Verdienstausfall auch eines Selbständigen auf den in § 22 S. 1 JVEG gesetzlich festgelegten Betrag von höchstens 21, 00 EUR begrenzt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09 -, Bay. LSG vom 02.02.2009 - L 15 SF 12/07 AL KO - vom 04.12.2013 - L 15 SF 246/11 - und vom 01.03.2016 - L 15 RF 28/15 - sowie OLG Hamm vom 15.12.2005 - 4 Ws 357/05 - ). - LSG Baden-Württemberg, 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten für …
Denn es handelt sich um eine staatsbürgerliche Ehrenpflicht, die keinen vollen Ausgleich gebietet (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 2. Februar 2009 - L 15 SF 12/07 AL KO - ;… Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 22 JVEG Rdnr. 7). - LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2012 - L 14 SF 1/12 Es wird allen Bürgern einheitlich zugemutet, für die Zeit ihrer Heranziehung als ehrenamtlicher Richter, Zeuge oder - wie vorliegend - für die richterlich angeordnete Teilnahme an einen Erörterungstermin in dem eigenen Klagverfahren - gewisse Einbußen in Kauf zu nehmen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 2. Februar 2009 - L 15 SF 12/07 AL KO - juris;… Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, § 22 JVEG Rn. 7;… Meyer/Höver/Bach, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG, 24. Auflage, § 22 Anm. 22.12).
- SG Karlsruhe, 02.08.2016 - S 1 SF 2507/16
Entschädigung für die Anreise zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung von …
Der Höhe nach ist die Entschädigung für den Verdienstausfall auch eines Selbständigen auf den in § 22 S. 1 JVEG gesetzlich festgelegten Betrag von höchstens 21, 00 EUR begrenzt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09 -, Bay. LSG vom 02.02.2009 - L 15 SF 12/07 AL KO - vom 04.12.2013 - L 15 SF 246/11 - und vom 01.03.2016 - L 15 RF 28/15 - sowie OLG Hamm vom 15.12.2005 - 4 Ws 357/05 - ).