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   LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 SF 5/13 B   

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https://dejure.org/2013,24133
LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 SF 5/13 B (https://dejure.org/2013,24133)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.07.2013 - L 15 SF 5/13 B (https://dejure.org/2013,24133)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - L 15 SF 5/13 B (https://dejure.org/2013,24133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf Verfahrens- und Terminsgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für einzelne Personen einer Streitgenossenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf Verfahrens- und Terminsgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für einzelne Personen einer Streitgenossenschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 1008 VV RVG
    PKH nur für einen Aufraggeber - Höhe der PKH-Vergütung nicht auf die Erhöhung nach Nr. 1008 beschränkt.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 918 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.1993 - II ZR 179/91

    Anwaltsgebühren bei Prozeßkostenhilfe nur für einen Streitgenossen

    Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 SF 5/13
    Anders als der BGH im Beschluss vom 01.03.1993 - II ZR 179/91 vermag sich der Senat nicht von einer insoweit bestehenden Gestaltungsfreiheit des Prozessgerichts zu überzeugen (so wie hier Wrobel-Sachs in: Büttner/dies./Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 6. Auflage 2012, Rn. 48 m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.06.2009 - 17 W 108/09

    Festsetzung der Erhöhungsgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten

    Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 SF 5/13
    15 2. Gerechter erscheint der Ansatz des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 09.06.2009 - 17 W 108/09), wonach die Staatskasse nur das zu leisten hat, was im Innenverhältnis der Streitgenossen auf den Bedürftigen, hier StrG 1, fallen würde.
  • LSG Bayern, 03.07.2013 - L 15 SF 241/12

    Die Vergütung, die die Staatskasse dem beigeordneten Rechtsanwalt schuldet, darf

    Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 SF 5/13
    Mit der Beiordnung und den entsprechenden anwaltlichen Tätigkeiten entstehen gegen die Staatskasse eigenständige Vergütungsansprüche (es erfolgt kein Schuldbeitritt der Staatskasse, geschweige denn eine Schuldübernahme), die von der Wahlanwaltsvergütung unabhängig sind (vgl. Senatsbeschluss vom 03.07.2013 - L 15 SF 241/12 B).
  • LSG Bayern, 08.05.2013 - L 15 SF 104/12

    PKH-Bewilligungsbeschluss, Rechtsanwaltsvergütung, Staatskasse,

    Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 SF 5/13
    Der Vollständigkeit halber weist der Senat aber auf Bedenken hin: Im Beschluss vom 08.05.2013 - L 15 SF 104/12 B hat der Senat - wenn auch beiläufig - geäußert, auch für das Prozessgericht sei das PKH-Leistungsrecht nicht frei disponibel.
  • LG Osnabrück, 01.10.2007 - 1 O 1485/07
    Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 SF 5/13
    Oder - wenn man einen solchen Regress zulässt (vgl. dazu Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 01.10.2007 - 1 O 1485/07, Rn. 8, m.w.N.) - der bedürftige Streitgenosse, hier StrG 1, wäre im Innenverhältnis mit dem nicht bedürftigen Streitgenossen, hier StrG 2, dessen Regress ausgesetzt; dieser Regress fällt umso höher aus, je umfänglicher der Nichtbedürftige vom Anwalt herangezogen worden ist.
  • LSG Sachsen, 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12

    Streit über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im

    Ist also - wie hier - zwei Mitgliedern einer aus drei Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft uneingeschränkt PKH bewilligt worden, steht dem beigeordneten Rechtsanwalt dem Grunde nach gegenüber der Staatskasse ein Anspruch auf Vergütung für die Vertretung dieser beiden Kläger zu (ebenso: Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 31.07.2013 - L 15 SF 5/13 B - juris RdNr. 13, 16 und der vom Beschwerdegegner ins Verfahren eingeführte Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 03.03.2003 - 3 W 0234/03 - nicht veröffentlicht, Seite 4 des Entscheidungsumdrucks).

    Ob ein Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die nicht bedürftige Partei mit der Befriedigung des Rechtsanwalts aus der Staatskasse gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG auf diese übergeht (so Bayerisches LSG, Beschluss vom 31.07.2013 - L 15 SF 5/13 B - juris RdNr. 17 f.) oder ob die Staatskasse einen Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 2 BGB - gegebenenfalls in analoger Anwendung - erwirbt (so OLG Celle, Beschluss vom 22.11.2006 - 23 W 13/06 u.a. - juris RdNr. 16; OLG München, Beschluss vom 22.04.1996 - 11 W 2958/95 - juris RdNr. 32; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., § 59 RdNr. 37; hiervon ausgehend auch Nr. 2.4.2. f. der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Rechtsbeistände und Steuerberater vom 04.12.2009, SächsAbl. SDr. S 1679), ist nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - L 39 SF 186/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    16 Die herrschende Meinung ist der Ansicht, dass der Rechtsanwalt, der in derselben Angelegenheit mehrere Streitgenossen vertritt, jedoch nur einem von diesen (einschränkungslos) im Wege der Bewilligung von Prozesskostenhilfe beigeordnet wurde, gegen die Staatskasse einen Vergütungsanspruch in Höhe der vollen Gebühren habe, jedoch ohne den Zuschlag nach Ziffer 1008 VV RVG (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. April 1996, 11 W 2958/95; Fischer, JurBüro 1998, S. 4, 6; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Mai 2000, 3 W 39/00; Riedel/ Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 45 Rn. 45; OLG Celle, Beschluss vom 22. November 2006, 23 W 13/06, 2 W 206/06; OLG München, Beschluss vom 30. November 2010, 11 W 835/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. August 2012, 15 W 81/11; Sächsisches LSG, Beschluss vom 31. März 2010, L 6 AS 99/10 B KO; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. Juli 2012, 2 W 58/11; Bayrisches LSG, Beschluss vom 31. Juli 2013, L 15 SF 5/13 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 9. September 2014, L 8 AS 1192/12 B KO; Thüringer LSG, Beschluss vom 25. März 2015, L 6 SF 163/15 B; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl. 2017, § 49 Rn. 11; Fölsch/Schafhausen/Schneider/Thiel, in: Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 8. Aufl. 2017, § 48 Rn. 108; Hartung, in: Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl. 2017, § 48 Rn. 11, § 49 Rn. 25; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, § 49 Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl. 2017, RVG § 48 Rn. 65).
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