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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 15 U 218/12 B ER   

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https://dejure.org/2013,67796
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 15 U 218/12 B ER (https://dejure.org/2013,67796)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.2013 - L 15 U 218/12 B ER (https://dejure.org/2013,67796)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 2013 - L 15 U 218/12 B ER (https://dejure.org/2013,67796)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 15 U 218/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 16.11.2005, B 2 U 15/04 R) gebiete das Versicherungsprinzip und der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere das Übermaßverbot, eine höhenmäßige Begrenzung.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 3577/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - kein Anspruch des Arbeitgebers auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 15 U 218/12
    Insoweit werde auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 01.07.2011 (Aktenzeichen L 8 U 3577/10) Bezug genommen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 4 U 254/12
    Zutreffend hat das SG in dem angefochtenen Beschluss dargelegt, dass es sich bei dem streitbefangenen Beitragszuschlag um eine Entscheidung über Beitragspflichten im Sinne von § 86 a Abs. 2 Nr. 1 SGG handelt, deshalb eine aufschiebende Wirkung gemäß § 86 a Abs. 1 SGG nicht eingetreten sondern auf § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG abzustellen ist (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2013 - L 15 U 218/12 B ER - Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.06.2012 - L 2 U 134/12 B ER -).

    Dabei kann für die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz offen bleiben, inwieweit im Hauptsacheverfahren Tatsachenermittlungen zum Grund und zur Höhe des festgesetzten Beitragszuschlages erforderlich werden (vergleiche LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2013 - L 15 U 218/12 B ER).

    Die Regelungen in § 28 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung der Antragsgegnerin berücksichtigen sowohl die Anzahl der Arbeitsunfälle als auch die Höhe der dadurch entstehenden Kosten, ferner die besondere Schwere von Todesfällen infolge von Arbeitsunfällen (vergleiche LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2013 - L 15 U 218/12 B ER).

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