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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2006 - L 15 U 56/04 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - L 15 U 56/04 (https://dejure.org/2006,36310)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 29.01.2004 - S 17 U 46/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2006 - L 15 U 56/04
- BSG, 26.06.2007 - B 2 U 23/06 R
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung von Verletztengeld - Selbständiger - …
Für die Entstehung eines Anspruchs auf Verlg ist bei einem selbstständig tätigen Versicherten nur notwendig, dass er vor der durch den Versicherungsfall verursachten Arbeitsunfähigkeit eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete selbstständige Tätigkeit ausgeübt (…vgl BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 23/06 R - SozR 4-2700 § 45 Nr. 1; LSG Nordrhein-Westfalen vom 6.6.2006 - L 15 U 56/04). - LSG Sachsen, 08.05.2007 - L 6 U 30/06 Das Landessozialgericht Essen hat in einer Entscheidung vom 06.06.2006 (L 15 U 56/04) ausgeführt, dass es für das Vorliegen eines Anspruchs auf Arbeitseinkommen im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII unerheblich sei, wenn ein versicherter Unternehmer, der seine selbständige Tätigkeit wieder aufgenommen hatte, tatsächlich keinen Gewinn erzielt hat.