Weitere Entscheidung unten: SG Köln, 28.10.2004

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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 106/03   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 106/03 (https://dejure.org/2004,9920)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.10.2004 - L 16 KR 106/03 (https://dejure.org/2004,9920)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - L 16 KR 106/03 (https://dejure.org/2004,9920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines zweiten Verfahrens zwischen denselben Beteiligten über denselben Streitgegenstand bei Anhängigkeit eines anderen Verfahrens; Beendigung einer anderweitigen Rechtshängigkeit durch Erklärung der Klagerücknahme; Zustimmungsbedürftigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 106/03
    Ob sich der Vergütungsanspruch der Leistungserbringer bei einer fehlenden vertraglichen Preisvereinbarung nach ersterer Vorschrift - hier aufgrund des jeweiligen Behandlungsvertrages - (vgl. dazu Urteil des Senats vom 22.04.2004 - L 16 KR 270/02 -) oder allein nach Bereicherungsrecht - Leistungskondition des § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB - (vgl. BSG Urt. v. 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R - BSG SozR 3-2500 § 132a Nr. 1 S. 5; gegenteilige Auffassung OLG Düsseldorf, SGb 1993, 429, 431 mit insoweit zustimmender Anmerkung Kummer a.a.O. S. 433) richtet, kann letztlich dahinstehen.

    Dies sind aber ebenfalls die Vergütungssätze, die üblicher Weise von den Krankenkassen für vergleichbare Leistungen gezahlt werden (BSG Urt. v. 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R -).

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 14/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungserbringer - Krankengymnast -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 106/03
    Es entfiele aber jeglicher Anreiz zum Abschluss derartiger Verträge, wenn ohne diese eine der Parteien ihre Preise einseitig durchsetzen könnten (BSG a.a.O.; BSG SozR 3-2500 § 125 Nr. 7 S. 26).

    Im umgekehrten Fall wäre die Durchsetzung einer weiteren Erhöhung regelmäßig ausgeschlossen, weil mit der Kündigung der Vergütungsvereinbarung automatisch der geringere Durchschnittssatz in Kraft träte, so dass für die Krankenkasse keine Verhandlungsnotwendigkeit bestünde (vgl. dazu auch BSG SozR 3-2500 § 125 Nr. 7 S. 26).

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 15/00 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung - Auslaufen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 106/03
    Diese Vorschriften, die eine einseitige Vergütungsbestimmung durch den Leistenden regeln, sind jedoch im Recht der Leistungserbringer gemäß §§ 124 ff. SGB V nicht anwendbar (BSG SozR 3-2500 § 132a Nr. 1 S. 4).

    Ob sich der Vergütungsanspruch der Leistungserbringer bei einer fehlenden vertraglichen Preisvereinbarung nach ersterer Vorschrift - hier aufgrund des jeweiligen Behandlungsvertrages - (vgl. dazu Urteil des Senats vom 22.04.2004 - L 16 KR 270/02 -) oder allein nach Bereicherungsrecht - Leistungskondition des § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB - (vgl. BSG Urt. v. 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R - BSG SozR 3-2500 § 132a Nr. 1 S. 5; gegenteilige Auffassung OLG Düsseldorf, SGb 1993, 429, 431 mit insoweit zustimmender Anmerkung Kummer a.a.O. S. 433) richtet, kann letztlich dahinstehen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2004 - L 16 KR 270/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 106/03
    Ob sich der Vergütungsanspruch der Leistungserbringer bei einer fehlenden vertraglichen Preisvereinbarung nach ersterer Vorschrift - hier aufgrund des jeweiligen Behandlungsvertrages - (vgl. dazu Urteil des Senats vom 22.04.2004 - L 16 KR 270/02 -) oder allein nach Bereicherungsrecht - Leistungskondition des § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB - (vgl. BSG Urt. v. 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R - BSG SozR 3-2500 § 132a Nr. 1 S. 5; gegenteilige Auffassung OLG Düsseldorf, SGb 1993, 429, 431 mit insoweit zustimmender Anmerkung Kummer a.a.O. S. 433) richtet, kann letztlich dahinstehen.

    Der Senat hat im Anschluss an das Verfahren L 16 KR 270/02 wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen.

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 106/03
    § 818 Abs. 2 BGB stellt im Bereicherungsrecht auf den objektiven Verkehrswert des Erlangten ab (BGHZ 55, 128, 135; 82, 299, 307 f.).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 106/03
    Solche sind im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nur ausnahmsweise zu bezahlen, wenn sie gesetzlich vorgesehen oder wegen bereichsspezifischer Besonderheiten zu zahlen sind (BSG, Urt. v. 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R -).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 106/03
    § 818 Abs. 2 BGB stellt im Bereicherungsrecht auf den objektiven Verkehrswert des Erlangten ab (BGHZ 55, 128, 135; 82, 299, 307 f.).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 106/03
    Aufgrund des insoweit vertragslosen Zustandes steht der Klägerin kein einseitiges Bestimmungsrecht nach §§ 315, 316 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu, auch wenn die Bestimmungen des BGB gemäß § 69 Satz 3 SGB V entsprechende Anwendung zwischen den Beteiligten finden können (vgl. BSG SozR 3-2500 § 69 Nr. 1).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 106/03
    Der Gegenstand der Entscheidung des SG, der für die Bestimmung des Beschwerdewertes maßgeblich ist (vgl. BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S. 2; § 144 Nr. 11; BVerwG NVwZ 1987, 219), beschränkte sich nicht auf Zahlungsansprüche der Klägerin bezüglich der Behandlung des Versicherten H Die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung vor dem SG uneingeschränkt die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung höherer Vergütungen aufgrund von Behandlungen im Rahmen eines Hausbesuchs sowie Feststellungen hinsichtlich der Fälligkeit und der Verzinsung dieser Vergütungsansprüche begehrt.
  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 250/98

    Klagebegründung mit neuem Lebenssachverhalt in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 106/03
    Abgesehen davon, dass es ohnehin den Anträgen insoweit an einem Abhängigkeitsverhältnis mangelt, das die Stellung als Haupt- und Hilfsantrag plausibel macht, ist der Wechsel eines Hilfsantrags zum Hauptantrag auch noch im Berufungsverfahren zulässig, solange nicht der ursprüngliche Hauptantrag fallen gelassen wird (vgl. BGH MDR 99, 954).
  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95

    Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des

  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 B 26.86

    Entlastung - Objektive Klagehäufung - Beschwerdegegenstand

  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 306/81

    Erhöhung eines Erbbauzinses bei Fehlen vertraglicher Anpassungsklausel

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 16 KR 90/03

    Krankenversicherung

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