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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11 B ER (https://dejure.org/2012,909)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11 B ER (https://dejure.org/2012,909)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - L 19 AS 2254/11 B ER (https://dejure.org/2012,909)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11
    Immerhin ist insoweit darauf hinzuweisen, dass im Leistungsrecht des SGB II die Sicherung des aktuellen Lebensunterhalts durch eigene Mittel grundsätzlich der Schuldentilgung vorgeht (z. B. Urteile des BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R, vom 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R), was in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ganz regelmäßig zur Ablehnung von Verpflichtungsanträgen führt, auch wenn das zugeflossene Einkommen aktuell nicht mehr zur Verfügung steht, weil es, z.B. im Rahmen einer Kontokorrentabrede zum Ausgleich eines Debetsaldos verwendet worden ist (Beschluss des Senats vom 22.12.2010 - L 19 AS 2075/10 B ER).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuflussprinzip -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11
    Immerhin ist insoweit darauf hinzuweisen, dass im Leistungsrecht des SGB II die Sicherung des aktuellen Lebensunterhalts durch eigene Mittel grundsätzlich der Schuldentilgung vorgeht (z. B. Urteile des BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R, vom 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R), was in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ganz regelmäßig zur Ablehnung von Verpflichtungsanträgen führt, auch wenn das zugeflossene Einkommen aktuell nicht mehr zur Verfügung steht, weil es, z.B. im Rahmen einer Kontokorrentabrede zum Ausgleich eines Debetsaldos verwendet worden ist (Beschluss des Senats vom 22.12.2010 - L 19 AS 2075/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11
    Über den einstweiligen Rechtsschutz nach § 86b SGG hat das Gericht der Hauptsache zu entscheiden, woraus grundsätzlich folgt, dass das Beschwerdegericht nur in dem Umfang über das Rechtsschutzbegehren befindet, in dem das Sozialgericht als Hauptsachegericht hiermit befasst gewesen ist (z.B. Beschlüsse des Senats vom 08.05.2009 - L 19 B 36/09 AS ER, vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2010 - L 19 AS 2075/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11
    Immerhin ist insoweit darauf hinzuweisen, dass im Leistungsrecht des SGB II die Sicherung des aktuellen Lebensunterhalts durch eigene Mittel grundsätzlich der Schuldentilgung vorgeht (z. B. Urteile des BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R, vom 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R), was in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ganz regelmäßig zur Ablehnung von Verpflichtungsanträgen führt, auch wenn das zugeflossene Einkommen aktuell nicht mehr zur Verfügung steht, weil es, z.B. im Rahmen einer Kontokorrentabrede zum Ausgleich eines Debetsaldos verwendet worden ist (Beschluss des Senats vom 22.12.2010 - L 19 AS 2075/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - L 19 AS 912/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11
    Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird die auf Mietrückstände gestützte Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet (z.B. Beschlüsse des Senats vom 14.07.2010 - L 19 AS 912/10 B ER, vom 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11
    Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird die auf Mietrückstände gestützte Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet (z.B. Beschlüsse des Senats vom 14.07.2010 - L 19 AS 912/10 B ER, vom 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2012 - L 19 AS 1917/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die auf Mietrückstände gestützte Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet (z. B. LSG NRW Beschluss vom 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11 B ER - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2012 - L 19 AS 973/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die auf Mietrückstände gestützte Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet (z. B. LSG NRW Beschluss vom 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11 B ER - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2013 - L 19 AS 766/13

    Unionsbürger, Bulgarien, bulgarische Staatsangehörige, Aufenthalt zum Zweck der

    Nach Erhebung und Zustellung der Räumungsklage bleiben gem. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB noch zwei Monate Zeit, den Verlust der Wohnung abzuwenden, denn die auf Mietrückstände gestützte Kündigung wird unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet (hierzu Beschlüsse des Senats vom 19.07.2013 - L 19 AS 942/13 B ER - und 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11 B ER - m.w.N; siehe auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.07.2007 - 1 BvR 535/07, wonach die Verneinung des Anordnungsgrundes im Hinblick auf den gesetzlich vorgesehenen Schutzmechanismus zur Abwendung eines drohenden Wohnungsverlustes wegen Mietrückständen verfassungsrechtlich unbedenklich ist; abweichend LSG Bayern Beschluss vom 19.03.2013 - L 16 AS 61/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die auf Mietrückstände gestützte Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet (z. B. LSG NRW Beschluss vom 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11 B ER - m.w.N; siehe auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.07.2007 1 BvR 535/07- , wonach dies im Hinblick auf den gesetzlich vorgesehenen Schutzmechanismus zur Abwendung eines drohenden Wohnungsverlustes wegen Mietrückständen verfassungsrechtlich unbedenklich ist; a. A. LSG Bayern Beschluss vom 19.03.2013 - L 16 AS 61/13 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 19 AS 957/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die dort vertretene Rechtsansicht entspricht der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung aller Fachsenate des LSG NRW, wonach eine aktuelle Gefährdung der Unterkunft regelmäßig frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen ist (z.B. Beschlüsse des Senats vom 14.07.2010 - L 19 AS 912/10 B ER, vom 17.01.2011 - L 19 AS 2165/10 B ER, vom 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - L 19 AS 942/13
    Nach Erhebung und Zustellung der Räumungsklage bleiben gem. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB noch zwei Monate Zeit, den Verlust der Wohnung abzuwenden, denn die auf Mietrückstände gestützte Kündigung wird unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet (hierzu Beschluss des Senats vom 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11 B ER - m.w.N; siehe auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.07.2007 - 1 BvR 535/07, wonach die Verneinung des Anordnungsgrundes im Hinblick auf den gesetzlich vorgesehenen Schutzmechanismus zur Abwendung eines drohenden Wohnungsverlustes wegen Mietrückständen verfassungsrechtlich unbedenklich ist; abweichend LSG Bayern Beschluss vom 19.03.2013 - L 16 AS 61/13 B ER).
  • SG Köln, 04.07.2017 - S 31 AS 2579/17
    Solch konkrete Wohnungslosigkeit droht regelmäßig dann, wenn der Vermieter Räumungsklage erhoben hat (etwa LSG NRW, Beschl. vom 29.5.2012 - L 19 AS 957/12 B ER, L 19 AS 958/12 B; v. 14.07.2010 - L 19 AS 912/10 B ER, vom 17.01.2011 - L 19 AS 2165/10 B ER, vom 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11 B ER), woran es vorliegend mangelt.
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