Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2011 - L 19 AS 94/11 B ER, L 19 AS 95/11 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13877
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2011 - L 19 AS 94/11 B ER, L 19 AS 95/11 B ER (https://dejure.org/2011,13877)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.03.2011 - L 19 AS 94/11 B ER, L 19 AS 95/11 B ER (https://dejure.org/2011,13877)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. März 2011 - L 19 AS 94/11 B ER, L 19 AS 95/11 B ER (https://dejure.org/2011,13877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2011 - L 19 AS 94/11
    Eine solche ist die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus gehen (BVerfG Urt.v. 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 = BVerfGE 87, 234; BVerfG Beschl. v. 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04 = info also 2004, 260).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2011 - L 19 AS 94/11
    Eine solche ist die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus gehen (BVerfG Urt.v. 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 = BVerfGE 87, 234; BVerfG Beschl. v. 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04 = info also 2004, 260).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht