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   LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06   

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LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06 (https://dejure.org/2008,9950)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.04.2008 - L 2 AS 71/06 (https://dejure.org/2008,9950)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. April 2008 - L 2 AS 71/06 (https://dejure.org/2008,9950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Absolvierung eines Promotionsstudiums; Bestehen einer grundsätzlichen Förderungsmöglichkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als Voraussetzung für den Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss bei Anspruch auf Ausbildungsförderung während eines Promotionsstudiums

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Reutlingen, 13.03.2006 - S 12 AS 2707/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06
    Das Promotionsstudium ist als Ausbildung nicht berufszielorientiert und damit grundsätzlich nicht nach BAföG förderungsfähig (vgl. VGH Baden Württemberg, Urteil vom 5. Dezember 1995, Az. 7 S 2963/94, zitiert nach juris; SG Reutlingen, Urteil vom 13. März 2006, Az. S 12 AS 2707/05).

    Dieser Umstand entkräftet verständliche "Bedenken an dem Ergebnis, dass mit steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen eine Promotionsförderung erfolgt", wie sie das Sozialgericht Reutlingen in seinem Urteil (vom 13. März 2006, Az. S 12 AS 2707/05, zitiert nach juris) formuliert, denn für die Leistungen nach dem SGB II ist die Klägerin nicht anders zu behandeln als jeder andere Arbeitsuchende.

  • BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 13.76

    Ausbildungsförderung - Studienfahrt - Ausbildung - Ausbildungsordnung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Promotion ausnahmsweise dem Erwerb eines berufsqualifizierenden Abschlusses dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977, BVerwGE 54, 186; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Februar 1994, Az. 16 B 22/94; zitiert nach juris).

    Dazu gehörten auch Promotionsstudenten, wenn die Promotion nicht der Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses diente (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Dezember 1995, Az.: 7 S 2963/94 zit. n. juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1995 - 7 S 2963/94

    Keine Ausbildungsförderung für ein Promotionsstudium in einer anderen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06
    Das Promotionsstudium ist als Ausbildung nicht berufszielorientiert und damit grundsätzlich nicht nach BAföG förderungsfähig (vgl. VGH Baden Württemberg, Urteil vom 5. Dezember 1995, Az. 7 S 2963/94, zitiert nach juris; SG Reutlingen, Urteil vom 13. März 2006, Az. S 12 AS 2707/05).

    Dazu gehörten auch Promotionsstudenten, wenn die Promotion nicht der Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses diente (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Dezember 1995, Az.: 7 S 2963/94 zit. n. juris).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06
    Dementsprechend kommt es auch bei § 7 Abs. 5 SGB II nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 6. September 2007, B 14/7b AS 28/06 R und B 14/7b 36/06 R, zit. n. juris) nur darauf an, dass eine Ausbildung grundsätzlich gefördert werden kann, auch wenn der Betroffene konkret aus unterschiedlichen Gründen keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben kann.
  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 51.80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung des Armenrechts

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06
    Die Sozialhilfe nach dem BSHG sollte - nach der gesetzgeberischen Intention - keine (versteckte) Ausbildungsförderung auf einer zweiten Ebene darstellen; das Sozialleistungssystem sollte nicht die finanziellen Lasten der Ausbildungsförderung tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1981, Az.: 5 C 51/08; BVerwGE 61/352).
  • LSG Thüringen, 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06

    Anerkennung der Aufnahme eines Teilzeitstudiums bei der Gewährung von Leistungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06
    Es ist genauso zu beurteilen wie ein Teilzeitstudium, das mangels Inanspruchnahme der vollen Arbeitskraft des Auszubildenden grundsätzlich nicht förderungsfähig ist (§ 2 Abs. 5 BAföG; vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 15. Januar 2007, Az. L 7 AS 1130/06 ER, FEVS 59, 45), oder wie ein berufsbegleitender postgradualer Aufbaustudiengang Master, der nicht auf einen Bachelor-Studiengang aufbaut (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 8. März 2006, Az. L 7 AS 63/06 ER, zitiert nach juris) und daher nicht förderungsfähig ist.
  • BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92

    Sozialhilfe - Ausbildung - Förderungsfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06
    Bereits das Bundesverwaltungsgericht interpretierte die in § 26 BSHG verwendete Formulierung "dem Grunde nach förderungsfähig" in der Bedeutung von "abstrakt förderungsfähig" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1993, Az. 5 B 82/92, MDR 1994, Seite 418).
  • LSG Thüringen, 08.03.2006 - L 7 AS 63/06

    Rückforderung von nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06
    Es ist genauso zu beurteilen wie ein Teilzeitstudium, das mangels Inanspruchnahme der vollen Arbeitskraft des Auszubildenden grundsätzlich nicht förderungsfähig ist (§ 2 Abs. 5 BAföG; vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 15. Januar 2007, Az. L 7 AS 1130/06 ER, FEVS 59, 45), oder wie ein berufsbegleitender postgradualer Aufbaustudiengang Master, der nicht auf einen Bachelor-Studiengang aufbaut (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 8. März 2006, Az. L 7 AS 63/06 ER, zitiert nach juris) und daher nicht förderungsfähig ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1994 - 16 B 22/94

    Promotionsstudium; Förderung eines Promotionsstudiums; Anschluß an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Promotion ausnahmsweise dem Erwerb eines berufsqualifizierenden Abschlusses dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977, BVerwGE 54, 186; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Februar 1994, Az. 16 B 22/94; zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2014 - L 18 AS 1672/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten bei

    Denn vollständig in Teilzeitform durchgeführte Ausbildungen unterfallen dem Leistungsausschluss nach § 2 Abs. 5 Satz 1 BAföG (vgl auch Thüringer LSG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - L 7 AS 1130/06 ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2007 - L 14 B 1224/07 AS ER - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009 - L 13 ASA 39/09 B ER - juris - mwN; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2008 - L 2 AS 71/06 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2009 - L 13 AS 39/09

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass es für die Frage der grundsätzlichen Förderungsfähigkeit nicht darauf ankommt, ob der betreffende Auszubildende tatsächlich Ausbildungsförderungsleistungen erhält; vielmehr ist der Ausschlusstatbestand von § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II auch dann erfüllt, wenn Ausbildungsförderung aufgrund der Regelungen in § 7 BAföG versagt worden ist (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 2. Februar 1984 - 2 B 9/84 - in: FEVS 33, 147; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1993 - 5 B 82.92 - in: FEVS 44, 138 beide noch zur Vorgängervorschrift § 26 BSHG; anderer Ansicht zum individuellen Ausschlusstatbestand des § 7 BAföG beim Aufbaustudium, Masterstudiengang und Promotionsstudium: Sächsisches LSG Chemnitz, Urteil vom 23. August 2007 - L 3 AS 59/06 - und Urteil vom 21. August 2008 - L 3 AS 62/06 - sowie LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2008 - L 2 AS 71/06 - in: FEVS 60, 234).
  • SG Hildesheim, 19.04.2011 - S 26 AS 1689/10

    In der Vorbereitungsphase mit dem Ziel des Erlangens des akademischen Grades

    Vielmehr erscheint der Grundsicherungsträger gerade unter diesen Voraussetzungen zur zeitnahen Vermittlung aufgerufen und kann bei nicht ausreichender Mitwirkung, z. B. bei der Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, Sanktionen verhängen (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.04.2008 - L 2 AS 71/06 - [veröff.
  • SG Gießen, 04.11.2020 - S 25 AS 505/20
    Nach der wohl bisher bestehenden Rechtsprechung soll jedenfalls ein vollständig in Teilzeit betriebenes Studium auf Grund der Regelung des § 2 Absatz 5 Satz 1 BAföG eine Förderungsfähigkeit nach dem BAföG entbehren und somit dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II nicht entgegenstehen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. August 2014 - L 18 AS 1672/13, juris, Rn. 19; Thüringer LSG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - L 7 AS 1130/06 ER, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2007 - L 14 B 1224/07 AS ER, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009 - L 13 ASA 39/09 B ER, juris - m.w.N.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2008 - L 2 AS 71/06, juris).
  • LSG Bayern, 28.02.2011 - L 16 AS 759/09

    Grundsätzliche Bedeutung hat die Rechtsfrage

    Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 03.04.2008 Az. L 2 AS 71/06 (FEVS 60, 243) den Ausschlussgrund des § 7 Abs. 5 SGB II für ein Promotionsstudium verneint, weil ein Promotionsstudium - jedenfalls wenn es nicht in der sog. grundständigen Form durchgeführt werde - nicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluss im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG führe (aaO. Rdnrn. 27 ff. bei Juris).
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