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LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.1998 - L 2 I 129/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 1 A 2307/07
Unterhaltsansprüche i.S.v. § 5 Abs. 1 Versorgungsausleichs-Härteregelungsgesetz …
Ob schließlich - entgegen der in dem angefochtenen Urteil vertretenen Ansicht - eine einschränkende Auslegung des § 5 Abs. 1 VAHRG in Wiederverheiratungsfällen (ausnahmsweise) dann geboten ist, wenn es bei wirtschaftlich saldierender Betrachtung deswegen an einer Unterhaltsbelastung des Ausgleichsverpflichteten fehlt, weil der Ausgleichsberechtigte seinerseits zu einem gleichwertigen oder sogar überwiegenden Unterhaltsbeitrag verpflichtet ist, so LSG Rh.-P., Urteil vom 30.3.1998 - L 2 I 129/97 -, ZfS 1998, 273; Schmeiduch, a. a. O., Rn. 14; a. A. Heilemann, a. a. O., S. 1041, unter Hinweis darauf, dass die Regelung des § 5 Abs. 1 VAHRG über die Verhinderung einer Doppelbelastung des Ausgleichsverpflichteten hinaus weiterhin verhindern solle, dass der Ausgleichsberechtigte infolge der Kürzung der Versorgung des Ausgleichsverpflichteten mit einer Kürzung seines Unterhaltsanspruchs belastet werde, solange er selbst aus dem Versorgungsausgleich noch keine Rente erhalten könne, bedarf vorliegend nicht der Entscheidung, weil ein solcher Fall hier nicht gegeben ist. - VG Köln, 14.05.2002 - 3 K 4827/98 vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 30.03.1998 - L 2 I 129/97 - zitiert nach JURIS.