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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 2 R 26/11   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 2 R 26/11 (https://dejure.org/2012,126168)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.12.2012 - L 2 R 26/11 (https://dejure.org/2012,126168)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - L 2 R 26/11 (https://dejure.org/2012,126168)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 2 R 26/11
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen Das kann bei manchen Tätigkeiten - zB in Bereichen, in denen persönliche Zuwendung Gegenstand zu erbringender Dienste ist - dazu führen, dass sie nach den jeweiligen Umständen sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (stRspr; vgl zum Ganzen zB zuletzt BSG Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R, Juris Rdnr 15 und 25.04.2012 - B 12 KR 24/10, Juris RdNr 16 mwN sowie 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R, USK 2011-125, Juris RdNrn 16 f mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG SozVers 2001, 329, 332; zuletzt BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 25) ist maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (so schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; zuletzt BSG Urteil vom 28.9.2011, aaO).

    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung der einzelnen Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf nicht verwerten zu können, folgt hingegen kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze (vgl hierzu BSG, Urt v 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R, Juris Rdnr 26 mwN).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 2 R 26/11
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen Das kann bei manchen Tätigkeiten - zB in Bereichen, in denen persönliche Zuwendung Gegenstand zu erbringender Dienste ist - dazu führen, dass sie nach den jeweiligen Umständen sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (stRspr; vgl zum Ganzen zB zuletzt BSG Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R, Juris Rdnr 15 und 25.04.2012 - B 12 KR 24/10, Juris RdNr 16 mwN sowie 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R, USK 2011-125, Juris RdNrn 16 f mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen (vgl Verfügung vom 17. Dezember 2012), dass maßgeblich für die Bewertung jeweils die einzelnen von der Klägerin zu 2) vergebenen Aufträge, konkret die Verhältnisse bei Annahme - also bei Durchführung - des einzelnen Auftrags sind (BSG, Urt v 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R aaO mwN).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 2 R 26/11
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen Das kann bei manchen Tätigkeiten - zB in Bereichen, in denen persönliche Zuwendung Gegenstand zu erbringender Dienste ist - dazu führen, dass sie nach den jeweiligen Umständen sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (stRspr; vgl zum Ganzen zB zuletzt BSG Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R, Juris Rdnr 15 und 25.04.2012 - B 12 KR 24/10, Juris RdNr 16 mwN sowie 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R, USK 2011-125, Juris RdNrn 16 f mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung danach so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R, Juris Rdnr 16 und 28.05.2008 - B 12 KR 13/07, Juris RdNr 17 jeweils mwN).

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 2 R 26/11
    Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG SozVers 2001, 329, 332; zuletzt BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 25) ist maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (so schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; zuletzt BSG Urteil vom 28.9.2011, aaO).

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 2 R 26/11
    Bei diesem Sachverhalt kommt auch der Tatsache, dass nach Maßgabe der Ziff 5 (3) des Vertrages weder Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub noch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (bzw. Kur), mithin Rechte, die regelmäßig Arbeitnehmern vorbehalten sind, bestanden hat, keine wesentlich ins Gewicht fallende Bedeutung zu (vgl. BSG, U. v. 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 5).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 2 R 26/11
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung danach so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R, Juris Rdnr 16 und 28.05.2008 - B 12 KR 13/07, Juris RdNr 17 jeweils mwN).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 2 R 26/11
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen Das kann bei manchen Tätigkeiten - zB in Bereichen, in denen persönliche Zuwendung Gegenstand zu erbringender Dienste ist - dazu führen, dass sie nach den jeweiligen Umständen sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (stRspr; vgl zum Ganzen zB zuletzt BSG Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R, Juris Rdnr 15 und 25.04.2012 - B 12 KR 24/10, Juris RdNr 16 mwN sowie 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R, USK 2011-125, Juris RdNrn 16 f mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 2 R 26/11
    Die Änderungsbescheide haben dadurch die Anforderungen an eine Statusfeststellung erfüllt, die der 12. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 11.03.2009 (B 12 R 11/07 R, juris) und vom 04.06.2009 (B 12 R 6/08 R, juris) aufgestellt hat.
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 2 R 26/11
    Maßgeblich ist vielmehr die tatsächliche Rechtsnatur der Vertragsbeziehung bei Würdigung der gesamten Umstände, insbesondere auch der tatsächlichen Arbeitsleistung (BSG, Urt v 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R, SozR 3-2400 § 7 RdNr 19 mwN).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 2 R 26/11
    Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG SozVers 2001, 329, 332; zuletzt BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 25) ist maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 210/07

    Anfechtbarkeit der Befriedigung von Insolvenzgläubigern mit Kreditmitteln

  • LSG Bayern, 28.05.2013 - L 5 R 863/12

    Beschäftigungsverhältnis: Bei der Gesamtabwägung der für und gegen eine abhängige

    Bei der so geforderten Typzuordnung sind in erster Linie maßgeblich die Verhältnisse der Tätigkeit bei der Auftragsdurchführung selbst (vgl. BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R Rdnr. 22 mit weiteren Nachweisen - zitiert nach Juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2012 - L 2 R 26/11 Umdruck S. 15).

    Es ist daher festzustellen, dass der Kläger für die Beigeladene zu 1) als OP-Pfleger abhängig beschäftigt tätig war (vgl zur abhängigen Beschäftigung einer Operatins- und Anästhesieschwester LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2012 - L 2 R 26/11 - n.v.; Anlage 2 des Beklagtenschriftsatzes vom 05.03.2013 - Bl 121 ff Berufungsakte).

  • SG Heilbronn, 01.02.2017 - S 10 R 3237/15

    Im Krankenhaus als "freie Mitarbeiterin" tätige Krankenschwester ist abhängig

    18.052004 (Az.: L 1 KR 80/04 sowie L 1 KR 65/04), vom 20.06.2012 - L 2 R 120/10 - und vom 10.12.2012 - L 2 R 13/09 -, des Bayerischen LSG vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04 - und vom 28.05.2013 - L 5 R 863/12 - sowie des LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.12.2012 - L 2 R 26/11 -.
  • LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 240/13

    Abhängige Beschäftigung, Krankenschwester, Krankenhaus

    Bei der so geforderten Typzuordnung sind in erster Linie maßgeblich die Verhältnisse der Tätigkeit bei der Auftragsdurchführung selbst (vgl. BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R Rdnr. 22 m.w.N. - zitiert nach Juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2012 - L 2 R 26/11 Umdruck S. 15).

    Es ist daher festzustellen, dass die Klägerin für die Beigeladene zu 1) als OP-Krankenschwester abhängig beschäftigt tätig war (vgl zur abhängigen Beschäftigung einer Operations- und Anästhesieschwester LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2012, L 2 R 26/11).

  • LSG Bayern, 26.01.2017 - L 7 R 5143/16
    Bei der so geforderten Typzuordnung sind in erster Linie maßgeblich die Verhältnisse der Tätigkeit bei der Auftragsdurchführung selbst (vgl. BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R Rdnr. 22 m.w.N. - zitiert nach Juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2012 - L 2 R 26/11 Umdruck S. 15).

    Es ist daher festzustellen, dass die Klägerin für die Beigeladene zu 1) als Fachkrankenschwester im Intensivbereich abhängig beschäftigt tätig war (vgl zur abhängigen Beschäftigung einer Operations- und Anästhesieschwester auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2012, L 2 R 26/11).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 4732/15
    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und verweist ergänzend auf (jeweils in juris veröffentlichte) Urteile des LSG Sachsen-Anhalt vom 25.04.2013 (- L 1 R 132/12 -), des LSG Nordrhein-Westfalen vom 26.11.2014 (- L 8 R 573/12), des LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.12.2012 (- L 2 R 26/11 -) und des Bayerischen LSG vom 28.05.2013 (- L 5 R 863/12 -).
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