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   LSG Hessen, 28.09.2011 - L 2 SF 185/10 E   

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https://dejure.org/2011,8792
LSG Hessen, 28.09.2011 - L 2 SF 185/10 E (https://dejure.org/2011,8792)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.09.2011 - L 2 SF 185/10 E (https://dejure.org/2011,8792)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. September 2011 - L 2 SF 185/10 E (https://dejure.org/2011,8792)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2011 - L 2 SF 185/10
    An die Ausübung seines Ermessens und an die von ihm getroffene Bestimmung der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist der Rechtsanwalt dann grundsätzlich gebunden ( BGH NJW 1987, 3203 ).
  • LSG Hessen, 03.05.2011 - L 2 SF 140/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Geltendmachung der

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2011 - L 2 SF 185/10
    Sie wird bindend, es sei denn, der Rechtsanwalt hat sich eine Erhöhung vorbehalten, ist über Bemessungsfaktoren getäuscht worden oder hat einen gesetzlichen Gebührentatbestand übersehen (Beschluss des Senats vom 3. Mai 2011 - L 2 SF 140/10 E, Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 19. Auflage § 14 Rdnr. 4; Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 1. Dezember 2010 - S 108 SF 2119/09 E - m.w.H.) .
  • LSG Hessen, 13.01.2014 - L 2 AS 250/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrens- und

    Sie wird bindend, es sei denn, der Rechtsanwalt hat sich eine Erhöhung vorbehalten, ist über Bemessungsfaktoren getäuscht worden oder hat einen gesetzlichen Gebührentatbestand übersehen (vgl. Beschlüsse des Senates vom 3. Mai 2011, L 2 SF 140/10 E und vom 28. September 2011, L 2 SF 185/10 E; Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn. 4).
  • SG Fulda, 08.07.2013 - S 4 SF 104/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Beteiligtenwechsel durch

    Erlischt die grundsätzliche Bindung eines Rechtsanwalts an das zur Gebührenbestimmung ausgeübte Ermessen infolge eines Irrtums, gilt dies nur insoweit, als dieser Irrtum für die ursprüngliche Bestimmung der Gebühr kausal war (im Anschluss an HessLSG, Beschluss vom 28. September 2011 - L 2 SF 185/10 E -, juris).

    Er kann daher irrtümlich nicht geltend gemachte Gebühren und Auslagen grundsätzlich nachfordern (HessLSG, Beschl. v. 28. September 2011, - L 2 SF 185/10 E - juris Rn. 30 m.w.Nw.; BGH, NJW 1987, S. 3203 [3203]).

    Denn selbst bei irrtumsgeleiteter Gebührenbestimmung ist etwa dann eine Bindung an die Ermessensausübung gerechtfertigt, wenn die richtigerweise geltend gemachte (Verfahrens-)Gebühr auf eine fehlerhafte Gebührennummer gestützt wird (HessLSG, Beschl. v. 28. September 2011, - L 2 SF 185/10 E - juris Rn. 30).

  • SG Marburg, 01.11.2021 - S 10 SF 22/19
    Sie wird bindend, es sei denn, der Rechtsanwalt hat sich eine Erhöhung vorbehalten, ist über Bemessungsfaktoren getäuscht worden oder hat einen gesetzlichen Gebührentatbestand übersehen (vgl. HLSG, Beschluss vom 28.09.2011, Az. L 2 SF 185/10 E m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 12.03.2019 - L 1 SF 243/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Rahmengebühren -

    Insoweit werde dem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom am 28. September 2011- L 2 SF 185/10 E gefolgt.
  • SG Nürnberg, 09.01.2018 - S 17 SF 131/17

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts

    Sie wird bindend, es sei denn, der Rechtsanwalt hat sich eine Erhöhung vorbehalten, ist über Bemessungsfaktoren getäuscht worden oder hat einen gesetzlichen Gebührentatbestand übersehen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.09.2011 - Az. L 2 SF 185/10 E).
  • LSG Thüringen, 08.02.2017 - L 1 SF 243/17
    Insoweit werde dem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom am 28. September 2011- L 2 SF 185/10 E gefolgt.
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