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   LSG Bayern, 27.06.2012 - L 2 U 134/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,19392
LSG Bayern, 27.06.2012 - L 2 U 134/12 B ER (https://dejure.org/2012,19392)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.06.2012 - L 2 U 134/12 B ER (https://dejure.org/2012,19392)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - L 2 U 134/12 B ER (https://dejure.org/2012,19392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    1. Beitragszuschläge sind "Beiträge" im Sinne des § 86 a Abs. 2 Nr. 1 SGG.2. Zum Fehlen einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit eines Beitragszuschlagbescheides.3. Das Interesse der solidarischen Beitragsfinanzierung des Systems der gesetzlichen Unfallversicherung ist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2012 - L 2 U 134/12
    Ob die Vertreterversammlung in diesem Rahmen die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Satzungsregelung beschlossen hat, obliege nicht der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BSG, Urteil vom 16.11.2005, B 2 U 15/04 R).

    Dem Senat obliegt nicht die Nachprüfung, ob die getroffene Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Satzungsregelung darstellt (vgl. BSG, Urt. V. 16.11.2005, Az.: B 2 U 15/04 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 17 U 128/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Zuschlägen zur gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2012 - L 2 U 134/12
    Der Senat teilt im Rahmen des summarischen Verfahrens die Ansicht, dass die Ermächtigungsnorm grundsätzlich nicht verfassungswidrig ist (siehe hierzu auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. V. 19.12.2007, Az.: L 17 U 128/07; KassKomm-Ricke, § 162 SGB VII, Rdnr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 4 U 254/12
    Das Bayerische LSG habe sich in dem Beschluss vom 27.06.2012 (L 2 U 134/12 B ER) überhaupt nicht mit den von ihrem Prozessbevollmächtigten vorgetragenen Gründen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Zuschlagsbescheides auseinandergesetzt, sondern sich mit der Bemerkung begnügt, die Erfolgsaussichten der Klage im Hauptsacheverfahren könne im Rahmen der summarischen Prüfung nicht abschließend beurteilt werden.

    In einem gleich gelagerten Sachverhalt habe das Bayerische LSG (Beschluss vom 27.06.2012 - L 2 U 134/12 B ER) die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin zurückgewiesen.

    Zutreffend hat das SG in dem angefochtenen Beschluss dargelegt, dass es sich bei dem streitbefangenen Beitragszuschlag um eine Entscheidung über Beitragspflichten im Sinne von § 86 a Abs. 2 Nr. 1 SGG handelt, deshalb eine aufschiebende Wirkung gemäß § 86 a Abs. 1 SGG nicht eingetreten sondern auf § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG abzustellen ist (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2013 - L 15 U 218/12 B ER - Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.06.2012 - L 2 U 134/12 B ER -).

  • LSG Bayern, 23.01.2018 - L 3 U 29/15

    Schwere eines Arbeitsunfalls

    Die dagegen zum Bayerischen Landessozialgericht (BayLSG) eingelegte Beschwerde wies das BayLSG mit Beschluss vom 27. Juni 2012 (L 2 U 134/12 B ER) zurück.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 3 U 88/12
    Sie sind Bestandteil des Beitrags (vgl BayLSG, Beschluss vom 27. Juni 2012, L 2 U 134/12 B ER, juris); sie werden in der Regel nach § 28 Abs. 3 Nr. 5 der Satzung der Beklagten mit dem Beitrag des Beitragsjahres erhoben.

    Er folgt vielmehr der Auffassung des Bayerischen LSG in dem auch den Beteiligten bekannten Beschluss vom 27. Juni 2012 (L 2 U 134/12 B ER, juris), der in einem vergleichbaren Verfahren ergangen ist.

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