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   LSG Bayern, 22.08.2007 - L 2 U 186/06   

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https://dejure.org/2007,23355
LSG Bayern, 22.08.2007 - L 2 U 186/06 (https://dejure.org/2007,23355)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.08.2007 - L 2 U 186/06 (https://dejure.org/2007,23355)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. August 2007 - L 2 U 186/06 (https://dejure.org/2007,23355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund psychischer Gesundheitsbeeinträchtigungen als Folgen eines Unfallereignisses; Vorliegen eines Anspruch auf Rente aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.08.2007 - L 2 U 186/06
    Bestimmte Diagnosen wie ein posttraumatisches Belastungssyndrom setzen nach wissenschaftlich-medizinischen Leitlinien, die neben der Fachliteratur oder fundierten aktuellen Veröffentlichungen zur Feststellung des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes herangezogen werden können (BSG v. 9. Mai 2006, a.a.O.), ein entsprechend schweres Ereignis voraus; nach der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (10. Revision, Version 2007: ICD-10-GM 2007) ist unter ICD-10: F43.1 "ein belastendes außergewöhnliches Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde" erforderlich.

    Die Annahme einer Verschlimmerung vorbestehender Gesundheitsstörungen durch das Unfallereignis setzt voraus, dass der Vorschaden und der unfallbedingte Verschlimmerungsanteil abgrenzbar sind (BSG v. 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R m.w.N.).

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.08.2007 - L 2 U 186/06
    Die Beurteilung der medizinischen Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge muss dabei auf dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand aufbauen (BSG SozR 3850 § 51 Nr. 9; BSG SGb 1988, 506).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Bayern, 22.08.2007 - L 2 U 186/06
    Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 v.H. gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente, § 56 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, § 56 Abs. 2 S. 2 SGB VII. Es ist auf den Maßstab der individuellen Erwerbsfähigkeit des Verletzten vor Eintritt des Versicherungsfalls abzustellen (BSGE 21, 63, 66; v. 26. November 1987, SozR 2200 § 581 Nr. 27; v. 30. Mai 1988, a.a.O., Nr. 28).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 22.08.2007 - L 2 U 186/06
    Grundlage ist die Theorie der wesentlichen Bedingung, d.h. ursächlich sind nur solche Ursachen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (ab BSGE 1, 72, 76 in ständiger Rspr.).
  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
    Auszug aus LSG Bayern, 22.08.2007 - L 2 U 186/06
    Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 v.H. gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente, § 56 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, § 56 Abs. 2 S. 2 SGB VII. Es ist auf den Maßstab der individuellen Erwerbsfähigkeit des Verletzten vor Eintritt des Versicherungsfalls abzustellen (BSGE 21, 63, 66; v. 26. November 1987, SozR 2200 § 581 Nr. 27; v. 30. Mai 1988, a.a.O., Nr. 28).
  • LSG Hessen, 01.12.2009 - L 3 U 157/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Ebenso wenig liegen die Voraussetzungen einer "Wie-BK" nach § 9 Abs. 2 SGB VII vor, weil insoweit auch keine neuen medizinischen Erkenntnisse vorliegen, nach denen die Voraussetzungen für eine Bezeichnung als Berufskrankheit gem. § 9 Abs. 1 SGB VII erfüllt sind (siehe zum Vorstehenden bereits LSG Bayern, Urteil vom 22. August 2007, L 2 U 186/06 - juris sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 2001, L 7 U 18/01 - juris).
  • LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 30/08

    Für psychische Erkrankungen durch Mobbing am Arbeitsplatz gibt es keine Rente aus

    Letztlich sind hier auch keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, da keine Berufsgruppe bei ihrer Tätigkeit in weitaus höherem Grade als die übrige Bevölkerung Mobbing ausgesetzt ist (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010, S. 159; siehe zum Vorstehenden bereits LSG Bayern, Urteil vom 22. August 2007 - L 2 U 186/06 - juris sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 2001 - L 7 U 18/01 - juris).
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