Rechtsprechung
   LSG Bayern, 15.01.2015 - L 20 R 980/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4751
LSG Bayern, 15.01.2015 - L 20 R 980/08 (https://dejure.org/2015,4751)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.01.2015 - L 20 R 980/08 (https://dejure.org/2015,4751)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - L 20 R 980/08 (https://dejure.org/2015,4751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,4751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Voraussetzungen für einen sog. Katalogfall; Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen; Rentenrechtliche Relevanz psychischer Erkrankungen

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 27.10.2004 - L 20 RJ 201/03

    Gewährung von Leistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Voraussetzungen für

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2015 - L 20 R 980/08
    In einem früheren Rentenrechtstreit (L 20 RJ 201/03) entschied der Senat mit Urteil vom 27.10.2004, dass die Klägerin bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung keinen Anspruch auf Leistungen der verminderten Erwerbsfähigkeit gehabt habe.

    Bei der Klägerin bestehe kein weitergehender Berufsschutz, nachdem bereits vom Bayer. Landessozialgericht in seinem Urteil vom 27.10.2004 (L 20 RJ 201/03) bestandskräftig festgestellt worden sei, dass die Klägerin keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beanspruchen könne.

    Die Argumentation der Klägerin, wonach sie in ihrer letzten Tätigkeit auch oder in erheblichem Umfang hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichtet habe, war einschließlich der zugehörigen Belege - Arbeitszeugnisse - bereits im früheren Verfahren (L 20 RJ 201/03) bekannt und hatte nicht dazu geführt, dass die Klägerin im Mehrstufenschema des Bundessozialgerichts der Facharbeiterstufe zugeordnet worden wäre.

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2015 - L 20 R 980/08
    Für die Prüfung ist nach dem BSG (Urt. v. 09.05.2012, B 5 R 68/11 R - zitiert nach juris) mehrschrittig vorzugehen.
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2015 - L 20 R 980/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden psychische Erkrankungen jedoch erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89; BSG urteil vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils zitiert nach juris; BayLSG Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 88/89

    Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente - Definition der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2015 - L 20 R 980/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden psychische Erkrankungen jedoch erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89; BSG urteil vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils zitiert nach juris; BayLSG Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08).
  • LSG Bayern, 21.03.2012 - L 19 R 35/08

    Solange zumutbare Behandlungsmöglichkeiten auf psychischem bzw. psychiatrischem

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2015 - L 20 R 980/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden psychische Erkrankungen jedoch erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89; BSG urteil vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils zitiert nach juris; BayLSG Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2020 - L 9 R 1194/19

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die teilweise durch das LSG Baden-Württemberg (vgl. u.a. Urteile vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - und vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 -, Juris) und (vor allem) das Bayerische LSG (vgl. nur Urteile vom 12.10.2011 - L 19 R 738/08 -, vom 30.11.2011 - L 20 R 229/08 -, vom 18.1.2012 - L 20 R 979/09 - vom 15.02.2012 - L 19 R 774/06 -, vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08 -, vom 23.01.2013 - L 19 R 855/11 -, vom 15.1.2015 - L 20 R 980/08 - und vom 24.5.2017 - L 19 R 1047/14 -, Juris) vertretene Rechtsprechung vorträgt, psychische Erkrankungen würden erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant oder stationär) davon auszugehen sei, dass der Versicherte die psychischen Einschränkungen weder aus eigener Kraft noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe dauerhaft überwinden kann und darüber hinaus eine ungünstige Krankheitsbewältigung, eine mangelnde soziale Unterstützung, psychische Komorbiditäten sowie lange Arbeitsunfähigkeitszeiten vorliegen (zu den zuletzt genannten Anforderungen vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016, a.a.O.), folgt der erkennende Senat dieser Rechtsprechung nicht.
  • LSG Bayern, 22.03.2012 - L 20 R 207/12

    Anhörungsrüge gem. § 178 a SGG

    ln dem Berufungsverfahren (L 20 R 980/08) ist die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente streitig.

    Zur Ergänzung wird auf die Akten des Berufungsverfahrens L 20 R 980/08 Bezug genommen.

  • BSG, 22.03.2012 - B 5 R 4/12 S
    Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Januar 2012 - L 20 R 980/08 - wird als unzulässig verworfen.

    Gründe: 1 Durch Beschluss vom 16.1.2012 hat das Bayerische LSG das Gesuch der Klägerin, den Sachverständigen Dr. G. in dem Rechtsstreit L 20 R 980/08 wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, zurückgewiesen.

  • LSG Bayern, 19.12.2018 - L 19 R 165/17

    Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Erkrankung - Überwindensrechtsprechung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Senats werden psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant oder stationär) davon auszugehen ist, dass der Versicherte die psychischen Einschränkungen weder aus eigener Kraft noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe dauerhaft überwinden kann (BSG Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils zitiert nach juris; BayLSG Urteil vom 12.10.2011 - L 19 R 738/08; BayLSG Urteil vom 30.11.2011 - L 20 R 229/08; BayLSG Urteil vom 18.01.2012 - L 20 R 979/09; BayLSG Urteil vom 15.02.2012 - L 19 R 774/06; BayLSG Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08; BayLSG Urteil vom 15.01.2015 - L 20 R 980/08; BayLSG vom 24.05.2017 - L 19 R 1047/14).
  • BSG, 01.10.2015 - B 5 R 103/15 B

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Gehörsrüge; Anordnung des Erscheinens

    L 20 R 980/08 (Bayerisches LSG).
  • BSG, 01.04.2015 - B 5 R 7/15 S
    L 20 R 980/08 (Bayerisches LSG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2018 - L 12 R 28/16
    Als Altenpflegehelferin muss sich die Klägerin daher grundsätzlich als (allenfalls einfach) angelernte Arbeitskraft beurteilen lassen, die (auch) zur Beurteilung ihrer Berufsunfähigkeit auf sämtliche leidensgerechte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verweisbar ist (vgl. u.a. LSG Bayern, Urt. v. 15.1.2015 - L 20 R 980/08, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht