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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - L 23 SO 37/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,27150
LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - L 23 SO 37/09 B ER (https://dejure.org/2009,27150)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2009 - L 23 SO 37/09 B ER (https://dejure.org/2009,27150)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2009 - L 23 SO 37/09 B ER (https://dejure.org/2009,27150)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens eines in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners bei der Gewährung von Sozialhilfe für den anderen hilfebedürftigen Partner; Voraussetzungen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft; Ablehnung des Antrags auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93

    Sozialhilfe - Ehegatten - Pflegebedürftigkeit - Pflegeheim - Getrenntleben -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - L 23 SO 37/09
    Die Annahme eines derartigen Trennungswillens setzt nicht voraus, dass die Eheleute keinerlei Kontakt mehr zueinander haben (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1995 - 5 C 8/93 -, BVerwGE 97, 344).

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1995 zugrunde liegenden Fall (BVerwGE 97, 344), in dem sich die Ehefrau des Klägers bereits langjährig einem anderen Mann zugewandt hatte, scheint im vorliegenden Fall nach den Einlassung der Zeugin vor dem Sozialgericht trotz der schweren Demenzerkrankung des Antragstellers eine Veränderung der seit Jahren bestehenden inneren Bindung der Zeugin zum Antragsteller nicht stattgefunden zu haben.

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - L 23 SO 37/09
    Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 -, BVerfGE 87, 234).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 9 SO 128/14

    Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten

    Für die Annahme eines Getrenntlebens i.S. der sozialhilferechtlichen Vorschriften ist es nicht ausreichend, dass Ehegatten wegen des pflegebedingten Aufenthalts eines von ihnen in einem Heim oder sonstiger stationärer Unterbringung eines Ehegatten räumlich voneinander getrennt leben und eine Wirtschaftsgemeinschaft zwischen ihnen nicht mehr besteht (Coseriu, in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 27- juris Rn. 16 unter Verweis auf Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 02.04.2009 - L 23 SO 37/09 B ER - juris; LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 29.06.2011 - L 9 SO 25/09; LSG Hessen, Beschl. v. 29.07.2008 - L 7 SO 133/07 ER - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.10.2015 - L 7 SO 118/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Höhe des

    Bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ist zu berücksichtigen, dass eine solche jederzeit ohne ein rechtlich geregeltes Verfahren aufgelöst werden kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2009 - L 23 SO 37/09 B ER - juris Rdnr. 24; Hohm, a.a.O., Rdnr. 22; Voelzke, a.a.O., § 20 Rdnr. 33).
  • LSG Bayern, 20.12.2011 - L 8 SO 45/11

    Grundsicherung (SGB XII) - Einstandsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft -

    Dieser Auslegung folgt die Rechtsprechung (z. B. Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 02.04.2009, Az.: L 23 SO 37/09 B ER m.w.N., früher zu Sozialhilfe: Urteil des BVerwG vom 17.05.1995, Az.: 5 C 16/93 [BVerwGE 98, 195-202] unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 2 SO 296/17
    Bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ist zu berücksichtigen, dass eine solche jederzeit ohne ein rechtlich geregeltes Verfahren aufgelöst werden kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2009 - L 23 SO 37/09 B ER - juris Rdnr. 24; Hohm, a.a.O. Rdnr. 22; Voelzke, a.a.O. § 20 Rdnr. 33).
  • SG Karlsruhe, 27.04.2012 - S 1 SO 3797/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Ehegatte als Sonderrechtsnachfolger bei Tod des

    Allein der Umstand, dass der Ehemann vollstationär in einem Altenwohn- und Pflegeheim untergebracht war bzw. im Krankenhaus behandelt wurde, während die Klägerin selbst in dem ehegemeinschaftlichen Haus verblieben ist, begründet kein Getrenntleben im Sinne des § 19 Abs. 3 SGB XII (vgl. BSG, FEVS 62, 1 ff m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, FEVS 59, 42 ff; Hess. LSG vom 29.07.2008 - L 7 SO 133/07 ER - und vom 25.11.2011 - L 7 SO 194/09 - LSG Niedersachsen-Bremen, NZS 2010, 112; LSG Schleswig-Holstein vom 29.06.2011 - L 9 SO 25/09 - LSG Baden-Württemberg vom 14.03.2008 - L 8 AS 1358/07 - sowie LSG Berlin-Brandenburg vom 06.08.2007 - L 5 B 873/07 AS ER - und vom 02.04.2009 - L 23 SO 37/09 B ER - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2017 - L 8 SO 114/15
    In entsprechender Weise kommt es für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft in einer solchen Konstellation auf das Fortbestehen des Einstandswillens an (Voelzke, a.a.O., Rn. 27; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2009 - L 23 SO 37/09 ER -).
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