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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 27 RA 246/04   

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https://dejure.org/2006,21176
LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 27 RA 246/04 (https://dejure.org/2006,21176)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2006 - L 27 RA 246/04 (https://dejure.org/2006,21176)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - L 27 RA 246/04 (https://dejure.org/2006,21176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit zum Zusatzaltersversorgungssystem der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben; Voraussetzung der Einbeziehung in das jeweilige Versorgungssystem; Anspruch auf Erteilung einer fiktiven Versorgungszusage; Erweiterung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 27 RA 246/04
    Nur in diesen Fällen wird kraft Gesetzes eine Anwartschaft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG fingiert (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2, S. 15, Nr. 3, S. 20 f.).

    Insoweit ist aufgrund einer weiterhin verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG nach der Rechtsprechung des BSG zu prüfen, ob Versicherte, die nicht in eine Zusatzversorgung einbezogen waren, aus der Sicht des am 01. August 1991 gültigen Bundesrechts nach der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (ständige Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 sowie Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: B 4 RA 35/04 R).

    Darüber hinaus kommt es für die Anwendbarkeit des AAÜG nach § 1 Abs. 1 AAÜG in tatsächlicher Hinsicht auf die am 30. Juni 1990 gegebene Sachlage und auf die am 01. August 1991 gegebene bundesrechtliche Rechtslage an (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2, 6 und 8 sowie Urteil des BSG vom 28. Oktober 2004, Az.: B 4 RA 35/04 R; Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: B 4 RA 35/04 R).

    Das Verbot der Neueinbeziehung ist verfassungsgemäß, da der Bundesgesetzgeber an die im Zeitpunkt der Wiedervereinigung vorgefundene Ausgestaltung der Versorgungssysteme der DDR anknüpfen durfte (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S. 16, Nr. 8 S. 79).

  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 35/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 27 RA 246/04
    Insoweit ist aufgrund einer weiterhin verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG nach der Rechtsprechung des BSG zu prüfen, ob Versicherte, die nicht in eine Zusatzversorgung einbezogen waren, aus der Sicht des am 01. August 1991 gültigen Bundesrechts nach der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (ständige Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 sowie Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: B 4 RA 35/04 R).

    Darüber hinaus kommt es für die Anwendbarkeit des AAÜG nach § 1 Abs. 1 AAÜG in tatsächlicher Hinsicht auf die am 30. Juni 1990 gegebene Sachlage und auf die am 01. August 1991 gegebene bundesrechtliche Rechtslage an (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2, 6 und 8 sowie Urteil des BSG vom 28. Oktober 2004, Az.: B 4 RA 35/04 R; Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: B 4 RA 35/04 R).

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 27 RA 246/04
    Art. 3 Abs. 1 und 3 des Grundgesetzes gebieten auch nicht, vorhandene Ungleichheiten rückwirkend zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04. August 2004, 1 BvR 1557/01).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Altersversorgung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 27 RA 246/04
    Insoweit verdeutliche nämlich § 1 Abs. 1 Satz 3 der 2. DB, dass dem berechtigten Personenkreis der "Ingenieure" nur Personen unterfielen, die den Titel eines "Ingenieurs" tatsächlich hatten (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 31. Juli 2002, Az.: B 4 RA 62/01 R; BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 8).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 27 RA 246/04
    Insoweit verdeutliche nämlich § 1 Abs. 1 Satz 3 der 2. DB, dass dem berechtigten Personenkreis der "Ingenieure" nur Personen unterfielen, die den Titel eines "Ingenieurs" tatsächlich hatten (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 31. Juli 2002, Az.: B 4 RA 62/01 R; BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 8).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 107/00 R

    Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 27 RA 246/04
    Soweit bisher anders verfahren worden sei, beruhe dies auf der "bisherigen Verwaltungspraxis der DDR", auf die es seit den Urteilen des BSG vom 12. Juni 2001 (Az.: B 4 RA 107/00 R und B 4 RA 117/00 R) nicht mehr ankomme.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 27 RA 246/04
    Im Übrigen - dies trifft auf die AVtI aber nicht zu - galten auch ohne Versorgungszusage Personen als einbezogen, wenn in dem einschlägigen System für sie ein besonderer Akt der Einbeziehung nicht vorgesehen war (vgl. BSG, Urteil vom 09. April 2002, Az.: B 4 RA 41/01 R).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 27 RA 246/04
    Soweit bisher anders verfahren worden sei, beruhe dies auf der "bisherigen Verwaltungspraxis der DDR", auf die es seit den Urteilen des BSG vom 12. Juni 2001 (Az.: B 4 RA 107/00 R und B 4 RA 117/00 R) nicht mehr ankomme.
  • LSG Berlin, 18.04.2005 - L 16 RA 81/03

    Anspruch auf Feststellung von Beschäftigungszeiten als Zeiten der Zugehörigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 27 RA 246/04
    Die Beklagte hat darüber hinaus ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 18. April 2005 (Az.: L 16 RA 81/03) übersandt, mit dem das vom Kläger im Berufungsverfahren vorgelegte Urteil des Sozialgerichts Berlin (Az.: S 9 RA 299/00) aufgehoben worden war.
  • BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 17/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Daraus wird ersichtlich, dass nach dem Sprachgebrauch der DDR der Titel eines Diplom-Ingenieurs nur solchen Hoch- und Fachschulabsolventen zuerkannt wurde, die eine technische Ausbildung absolviert hatten (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.2.2006 - L 27 RA 246/04).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - L 2 R 1025/15

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Nach dieser Anlage waren Absolventen der Agrarwissenschaften nur dann befugt den Titel eines Diplom-Ingenieurs zu führen, wenn sie einen Abschluss in der Fachrichtung Mechanisierung der Landwirtschaft oder Lebensmitteltechnologie besaßen (vergleiche auch Landessozialgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 12. April 2005, Az. L 22 RA 324/04, zitiert nach Juris, Rn. 33; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2006, Az. L 27 RA 246/04, zitiert nach Juris, Rn. 36; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juli 2007, Az. L 7 R 739/06, zitiert nach juris Rn. 33; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2014, Az. L 1 RS 18/13, zitiert nach juris)".

    Zu der Frage, welche Studiengänge der Agrarwissenschaften zu einer Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem der Technischen Intelligenz führen können, haben bereits der 22. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 12. April 2005 (Az. L 22 RA 324/04, zitiert nach juris, dort RN 32 ff.) sowie der 27. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 28. Juni 2006 (Az. L 27 RA 246/04, zitiert nach juris dort RN 34 ff.) ausführlich dargelegt, dass lediglich die Fachrichtungen Mechanisierung der Landwirtschaft und Lebensmitteltechnologie in den Anwendungsbereich des Zusatzversorgungssystems der Technischen Intelligenz fallen konnten.

    Daraus wird ersichtlich, dass nach dem Sprachgebrauch der DDR der Titel eines Diplom-Ingenieurs nur solchen Hoch- und Fachschulabsolventen zuerkannt wurde, die eine technische Ausbildung absolviert hatten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.2.2006 - L 27 RA 246/04) .

  • BSG, 05.09.2007 - B 4 RS 17/07 R

    Bestehen einer Berechtigung zur Führung des Titels "Ingenieur" als Voraussetzung

    Daraus wird ersichtlich, dass nach dem Sprachgebrauch der DDR der Titel eines Diplom-Ingenieurs nur solchen Hoch- und Fachschulabsolventen zuerkannt wurde, die eine technische Ausbildung absolviert hatten (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.2.2006 - L 27 RA 246/04) .
  • BSG, 01.02.2017 - B 5 RS 53/16 B

    Rentenversicherung

    Der Kläger zitiert das Urteil des BSG vom 18.10.2007 (B 4 RS 17/07 R - SozR 4-8570 § 1 Nr. 14 - die weitere vom Kläger zitierte Rechtsprechung stammt dagegen vom LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 28.2.2006 - L 27 RA 246/04), in dem der 4. Senat die Voraussetzungen dargestellt hat, unter denen den Absolventen der Agrarwissenschaften nach dem Sprachgebrauch der DDR der Titel eines Diplom-Ingenieurs zuerkannt wurde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 6 R 1477/05
    Ein solcher Abschluss kann nach DDR-Verständnis im Bereich der Zusatzversorgung einem technischen Hoch- oder Fachschulstudium nicht gleichgestellt werden (vgl BSG, Urteil vom 18. Oktober 2007 - B 4 RS 17/07 R - juris Rdnr 31ff zum Diplom-Landwirt bzw Diplom-Agraringenieur; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2006 - L 27 RA 246/04 - juris).
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