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   LSG Sachsen, 17.07.2001 - L 3 AL 157/00   

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https://dejure.org/2001,13649
LSG Sachsen, 17.07.2001 - L 3 AL 157/00 (https://dejure.org/2001,13649)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.07.2001 - L 3 AL 157/00 (https://dejure.org/2001,13649)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2001 - L 3 AL 157/00 (https://dejure.org/2001,13649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Arbeitslosengeldes, wenn kein berücksichtigungsfähiges Kind vorhanden ist; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Versicherungspflichtverhältnis aufgrund eines Beschäftigtungsverhältnisses oder aus sonstigen Gründen ; Berücksichtigung von Zeiten, für die Beiträge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Arbeitslosengeld - Übergangsgeldbezug - Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation - kein Versicherungspflichtverhältnis - Verlängerung der Rahmenfrist zur Erfüllung der Anwartschaftszeit

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Sachsen, 17.07.2001 - L 3 AL 157/00
    Nach der Gesetzesbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungsreformgesetz) werden Zeiten des Bezuges von Übergangsgeld während der Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme der Rehabilitation nicht als Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses berücksichtigt (BT-Drucks. 13/4941 S. 158; vgl. auch Theuerkauf, a.a.O., Rdnr. 7 zu § 26 SGB III).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 171/06 B

    Arbeitslosengeldanspruch, Übergangsgeldbezug, Teilnahme an einer berufsfördernden

    Sie liegt im Übrigen auch der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte zu Grunde (vgl Sächsisches LSG, Urteil vom 17. Juli 2001, L 3 AL 157/00; Bayerisches LSG, Urteil vom 24. Januar 2002, L 9 AL 55/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2006 - L 12 AL 229/05
    Dies wäre nicht nötig, handelte es sich dabei um einen Versicherungspflichttatbestand (so auch LSG Sachsen, Urteil vom 17. Juli 2001 - L 3 AL 157/00; Timme in Hauck/Noftz, SGB III, § 26 Rdn. 39; im Ergebnis auch Rolfs in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 29 Rdn. 86; Wagner in GK - SGB III, § 26 Rdn. 27; Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rdn. 77).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 7/12 AL 96/14
    Das ist die einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BSG, Beschluss vom 21. März 2007 - B 11a AL 171/06 B -, SozR 4-4300 § 26 Nr. 5; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. Juli 2001 - L 3 AL 157/00 - Timme in Hauck/Noftz, SGB III-Kommentar, Stand: April 2015, § 26 Rdnr. 35).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2006 - L 12 AL 125/05
    Dies wäre nicht nötig, handelte es sich dabei um einen Versicherungspflichttatbestand (so auch LSG Sachsen, Urteil vom 17. Juli 2001 - L 3 AL 157/00; Timme in Hauck/Noftz, SGB III, § 26 Rn. 39; i.E. auch Rolfs in Spellbrink/Eicher, § 29 Rn. 86; Wagner in GK-SGB III, § 26 Rn. 27; Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn. 77).
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