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   LSG Baden-Württemberg, 13.03.2002 - L 3 AL 4655/01   

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https://dejure.org/2002,18645
LSG Baden-Württemberg, 13.03.2002 - L 3 AL 4655/01 (https://dejure.org/2002,18645)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.03.2002 - L 3 AL 4655/01 (https://dejure.org/2002,18645)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. März 2002 - L 3 AL 4655/01 (https://dejure.org/2002,18645)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.03.2002 - L 3 AL 4655/01
    Insbesondere der Umstand, dass der Berichterstatter beim Vormundschaftsgericht ein Betreuungsverfahren angeregt hat, entspricht den geltenden rechtlichen Regelungen im Falle von Prozessunfähigkeit (siehe hierzu BSGE 5, 176).

    Zwar hat das Bundessozialgericht bereits im Jahre 1957 entschieden (BSGE 5, 176), dass eine Klage - nichts anderes kann für das Berufungsverfahren gelten - grundsätzlich nicht mangels Prozessfähigkeit des Klägers abgewiesen werden darf.

    Konsequenz der Bestellung eines solchen Vertreters wäre nicht nur, dass die Klägerin im vorliegenden Berufungsverfahren dann "ordnungsgemäß" vertreten wäre, wobei die Genehmigung der bisherigen Prozessführung durch die Klägerin angesichts der fehlenden Erfolgsaussicht fraglich wäre (siehe BSGE 5, 176, 179) und - mangels Genehmigung - die Berufung dann doch als unzulässig verworfen werden müsste.

    Bei fehlender Erfolgsaussicht ist somit kein besonderer Vertreter zu bestellen (im Ergebnis ebenso LSG Berlin, Breithaupt 1995, 385; LSG Baden-Württemberg, Breithaupt aaO; Meyer-Ladewig § 72 Rdnr. 2c; offengelassen in BSGE 5, 176, 179).

  • LSG Sachsen, 24.10.2002 - L 3 AL 234/01
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.03.2002 - L 3 AL 4655/01
    Zur weiteren Feststellung dieser Daten wird auf Bl. 72 bis 86 der Akte L 3 AL 234/01 Bezug genommen.

    Er ist unter Darstellung und Berücksichtigung der formalen Auffälligkeiten der Schriftsätze der Klägerin, der inhaltlichen Äußerungen der Klägerin und der Vielzahl von Verfahren zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klägerin nicht mehr in der Lage ist, die für die Annahme von Prozessfähigkeit erforderliche planvolle und zielstrebige Umsicht aufzubringen (zu den Ausführungen von Prof. Dr. T im Einzelnen wird auf sein Gutachten vom 25.11.1999, Bl. 7 bis 44 der Senatsakte L 3 AL 234/01 Bezug genommen).

    Nach Abschluss des Verfahrens vor dem AG ist das ausgesetzte Berufungsverfahren fortgeführt worden (L 3 AL 234/01).

    Auf Anregung des Berichterstatters (siehe das Schreiben vom 30.03.2001, Bl. 101/102 der Senatsakte L 3 AL 234/01) hat das AG ein Betreuungsverfahren eingeleitet, eine Betreuung jedoch nicht angeordnet (Beschluss vom 16.11.2001, 1a XVII 20/01), weil deren Erforderlichkeit nicht feststehe.

  • BVerwG, 05.06.1968 - V C 147.67

    Behandlung des Prozessunfähigen im Rahmen der Betreuungsverwaltung - Gewährung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.03.2002 - L 3 AL 4655/01
    Hält das Vormundschaftsgericht - wie hier - gerade anlässlich der aufgeworfenen Frage der Prozessunfähigkeit im Hinblick auf anhängige Gerichtsverfahren die Bestellung eines Betreuers mit guten Gründen nicht für erforderlich, bestehen erhebliche Zweifel daran, ob ein besonderer Vertreter nach § 72 SGG bestellt werden muss (wohl bejahend LSG Schleswig-Holstein, Breithaupt 1967, 709; differenzierend BVerwGE 30, 24; verneinend LSG Baden-Württemberg, aaO).
  • BSG, 08.09.1982 - 5b BJ 170/82

    Prozeßkostenhilfe; Bestellung eines Vertreters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.03.2002 - L 3 AL 4655/01
    Denn die Kosten für diesen Vertreter sind Kosten des durch ihn vertretenen Beteiligten (BSG SozR 1500 § 72 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.1997 - L 10 U 3372/96

    Feststellung der Prozeßunfähigkeit von Querulanten im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.03.2002 - L 3 AL 4655/01
    Letztendlich bedarf diese Frage hier aber keiner abschließenden Entscheidung, ebenso wenig wie der Verdacht der weiteren Klärung bedarf, ob das Prozessieren für die Klägerin angesichts der Vielzahl bislang geführter Verfahren nicht zum Selbstzweck geworden ist (hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.1997, L 10 U 3372/96; Meyer-Ladewig § 72 Rdnr. 2c und Peters-Sautter-Wolff § 72 Anm. 1 am Ende, jeweils m.w.N.: keine Bestellung eines besonderen Vertreters).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. März 2002 (L 3 AL 4655/01) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2005 - L 3 AL 2967/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessunfähigkeit - Prozessführung - besonderer

    Mit Urteilen vom 13.03.2002 - L 3 AL 2355/02 (nunmehr L 3 AL 2963/03), L 3 AL 4655/01 (nunmehr L 3 AL 2964/03), L 3 AL 4656/01 (nunmehr L 3 AL 2965/03), L 3 AL 4657/01 (nunmehr L 3 AL 2966/03) und L 3 AL 4658/01 (nunmehr L 3 AL 2967/03) - hat der erkennende Senat die Berufungen der Klägerin im vorliegenden sowie in vier der oben angeführten weiteren Verfahren wegen fehlender Prozessfähigkeit als unzulässig verworfen.

    Denn der vom Vorsitzenden des erkennenden Senats gemäß § 72 Sozialgerichtsgesetz (SGG) bestellte besondere Vertreter hat die Prozessführung der jedenfalls für sozialgerichtliche Verfahren prozessunfähigen Klägerin (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 13.03.2002 - L 3 AL 2355/02, L 3 AL 4655/01, L 3 AL 4656/01, L 3 AL 4657/01 und L 3 AL 4658/01 - sowie die in den daraufhin eingeleiteten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gemäß § 160a Abs. 5 SGG ergangenen Beschlüsse des Bundessozialgerichts (BSG) vom 03.07.2003 - B 7 AL 214/02 B, B 7 AL 216/02 B, B 7 AL 218/02 B, B 7 AL 222/02 B und B 7 AL 224/02 B -) zwischenzeitlich genehmigt und den Mangel der Prozessfähigkeit damit rückwirkend geheilt (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl. 2002, Rdnr. 4b zu § 72, Rdnr. 8e zu § 71).

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