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   LSG Thüringen, 05.03.2003 - L 3 AL 979/02 ER   

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LSG Thüringen, 05.03.2003 - L 3 AL 979/02 ER (https://dejure.org/2003,31976)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 05.03.2003 - L 3 AL 979/02 ER (https://dejure.org/2003,31976)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 05. März 2003 - L 3 AL 979/02 ER (https://dejure.org/2003,31976)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber

    Die Frage, ob Arbeitgeber bei Streitigkeiten über Lohnkostenzuschüsse Gerichtskostenfreiheit in Anspruch nehmen können, wird von den Instanzgerichten und der Literatur streitig behandelt (Kostenfreiheit nehmen an: LSG Celle-Bremen, Beschluss vom 19. März 2003 - L 8 B 5/03 AL - SG Stuttgart, Urteil vom 29. Januar 2004 - S 3 AL 6332/02 - SG Chemnitz, Beschluss vom 30. Dezember 2003 - S 2 AL 941/02 - Eicher in Kassler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts § 40 Rz 21; die Kostenfreiheit verneinen: LSG Thüringen, Beschluss vom 5. März 2003 - L 3 AL 979/02 ER - LSG Berlin, Beschluss vom 28. April 2004 - L 6 AL 10/03 - Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl, § 183 Rz 3; Groß in HK-SGG § 183 Rz 3).
  • SG Stade, 27.12.2011 - S 28 AS 871/11

    Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Vollziehung eines Verwaltungsaktes

    Hiermit sind die Fallgruppen von § 86a Abs. 2 SGG angesprochen, so dass dieser Vorschrift neben der Anordnung der aufschiebenden Wirkung in den Fällen von § 86a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGG, in denen von Gesetzes wegen die aufschiebende Wirkung entfällt, auch die Fälle der Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG) unterfallen, also solche, in denen - wie hier - die Verwaltung zuvor den Sofortvollzug angeordnet hatte (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 05.03.2003 - L 3 AL 979/02 ER - zitiert nach juris).

    Bei Geldforderungen ist ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung nur dann gegeben, wenn deren Vollstreckung gefährdet erscheint (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 05.03.2003 - L 3 AL 979/02 ER - zitiert nach juris, m. w. N.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.2003 - L 13 AL 2374/03 - zitiert nach juris, m. w. N.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.2006 - L 13 AL 4566/05 ER-B - zitiert nach juris, m. w. N.).

  • LSG Bayern, 29.06.2005 - L 1/3 U 291/04

    Bestehen einer Beitragspflicht zu einem Träger der getzlichen Unfallversicherung;

    Der von Köhler zitierte Beschluss des Thüringischen LSG vom 5. März 2003 (Az. L. 3 AL 979/02 ER) betraf eine andere Fallgestaltung, nämlich den Rechtsstreit eines Arbeitgebers über den Bezug von Eingliederungszuschüssen.
  • SG Osnabrück, 11.12.2008 - S 16 AY 59/08

    Voraussetzungen für eine Gewährung von privilegierten Leistungen nach § 2

    Eine Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aber auch bei fiskalischen Interessen möglich, wenn andernfalls die Realisierung der Forderung ernsthaft in Frage steht (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 05.03.2003, Az.: L 3 AL 979/02 ER; LSG, Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.2003, Az.: L 13 AL 2374/03; Keller in: Meyer-Ladewig, SGG, § 86a, Rn. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2003 - L 12 AL 188/02

    Arbeitslosenversicherung

    Eines besonderen Schutzes bedarf der Kläger als Arbeitgeber nicht (so auch Thüringisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.03.2003, Aktenzeichen L 3 AL 979/02 ER).
  • SG Hildesheim, 23.11.2006 - S 34 SO 206/06
    Der Antragsgegner nimmt insoweit Bezug auf eine Entschei-dung des Landessozialgerichts Thüringen vom 5. März 2003 (Az. L 3 AL 979/02 ER).
  • SG Dresden, 30.07.2004 - S 10 AL 210/02

    Entstehung von Gerichtskosten bei Klagen vor dem Sozialgericht;

    Die Klägerin hat in ihrer Funktion als Arbeitgeberin geklagt; Arbeitgeber sind aber keine Leistungsempfänger im Sinne von § 183 Satz 1 SGG (Beschluss des Landessozialgerichtes Thüringen vom 05.03.2003, Az: L 3 AL 979/02 ER, und vom 16.01.2003, Az: L 6 SF 649/02, beide zu finden in juris; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, § 197a, Rz. 2; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, XII. Kapitel, Rz. 108; Handkommentar zum SGG, § 197a, Rz. 1; Hennig et al., Kommentar zum SGG, § 197a, Rz. 3).
  • SG Osnabrück, 17.03.2010 - S 16 AS 172/10
    Eine Anordnung der sofortigen Vollziehung ist zwar grundsätzlich auch bei fiskalischen Interessen möglich, wenn andernfalls die Realisierung der Forde-rung ernsthaft in Frage steht (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 05.03.2003, Az.: L 3 AL 979/02 ER; LSG, Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.2003, Az.: L 13 AL 2374/03; Keller in: Meyer-Ladewig, SGG, § 86a, Rn. 20), dies ist jedoch - wie unter cc) noch weiter zu erörtern ist - nicht der Fall.
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