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   LSG Bayern, 08.03.1988 - L 3 U 209/86   

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https://dejure.org/1988,26745
LSG Bayern, 08.03.1988 - L 3 U 209/86 (https://dejure.org/1988,26745)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.03.1988 - L 3 U 209/86 (https://dejure.org/1988,26745)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. März 1988 - L 3 U 209/86 (https://dejure.org/1988,26745)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Abtransport - Deputatholz -

    Diesem Ergebnis widerspricht auch nicht die von der Revision angeführte Entscheidung des Bayerischen LSG vom 8. März 1988 - L 3 U 209/86 - (HV-Info 1988, 1869).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1987 - L 5 U 56/86

    Kein UV-Schutz bei verwandtschaftlicher Gefälligkeitsleistung in der

    HVBG HVBG-Info 24/1988 vom 22.09.1988, S. 1864 - 1872, DOK 312/017-LSG Kein UV-Schutz bei verwandtschaftlicher Gefälligkeitsleistung in der Landwirtschaft (Holzarbeiten) - Urteile des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.12.1987 - L 5 U 56/86 - und des Bayerischen LSG vom 08.03.1988 - L 3 U 209/86 Kein UV-Schutz gemäß § 539 Abs. 2 RVO bei verwandtschaftlicher Gefälligkeitsleistung in der Landwirtschaft (Holzarbeiten); hier: Rechtskräftige Urteile des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.12.1987 - L 5 U 56/86 - und des Bayerischen LSG vom 08.03.1988 - L 3 U 209/86 - Das BSG hatte mit Urteil vom 30.07.1987 - 2 RU 17/86 - (vgl. HV-INFO 1987, S. 1636) entschieden, daß bei einer verwandtschaftlichen Gefälligkeitsleistung (Hilfe eines Bruders beim Holzfällen und Brennholzschneiden für den Haushalt) ein UV-Schutz gemäß § 539 Abs. 2 RVO nicht bestanden hat.

    Unter besonderem Hinweis auf die vorgenannte BSG-Entscheidung haben auch das LSG für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 22.12.1987 - L 5 U 56/86 - und das Bayerische LSG mit Urteil vom 08.03.1988 - L 3 U 209/86 - den UV-Schutz gemäß § 539 Abs. 2 RVO bei verwandtschaftlicher Gefälligkeitsleistung in der Landwirtschaft (Holzarbeiten) abgelehnt.

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