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   LSG Bayern, 17.06.1996 - L 4 B 100/96   

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LSG Bayern, 17.06.1996 - L 4 B 100/96 (https://dejure.org/1996,40590)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.06.1996 - L 4 B 100/96 (https://dejure.org/1996,40590)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Juni 1996 - L 4 B 100/96 (https://dejure.org/1996,40590)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Krankenkasse - Jahresausgleich -

    Soweit das Bayerische LSG in seinem Beschluss vom 17. Juni 1996 - L 4 B 100/96.Kr-VR - eine andere Ansicht vertreten hat, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.

    Das Bayerische LSG setzte mit Beschluss vom 17. Juni 1996 - L 4 B 100/96.Kr-VR - die Vollziehung eines RSA-Bescheides aus, weil die Meldungen der Kassen zu den Familienversicherten nicht einwandfrei gewesen seien.

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 16/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Soweit das Bayerische LSG in seinem Beschluss vom 17. Juni 1996 - L 4 B 100/96.Kr-VR - eine andere Ansicht vertreten hat, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.

    Das Bayerische LSG setzte mit Beschluss vom 17. Juni 1996 - L 4 B 100/96.Kr-VR - die Vollziehung eines RSA-Bescheides aus, weil die Meldungen der Kassen zu den Familienversicherten nicht einwandfrei gewesen seien.

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Soweit das Bayerische LSG in seinem Beschluss vom 17. Juni 1996 - L 4 B 100/96.Kr-VR - eine andere Ansicht vertreten hat, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.

    Das Bayerische LSG setzte mit Beschluss vom 17. Juni 1996 - L 4 B 100/96.Kr-VR - die Vollziehung eines RSA-Bescheides aus, weil die Meldungen der Kassen zu den Familienversicherten nicht einwandfrei gewesen seien.

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 17/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Soweit das Bayerische LSG in seinem Beschluss vom 17. Juni 1996 - L 4 B 100/96.Kr-VR - eine andere Ansicht vertreten hat, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.

    Das Bayerische LSG setzte mit Beschluss vom 17. Juni 1996 - L 4 B 100/96.Kr-VR - die Vollziehung eines RSA-Bescheides aus, weil die Meldungen der Kassen zu den Familienversicherten nicht einwandfrei gewesen seien.

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 3/02 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Soweit das Bayerische LSG in seinem Beschluss vom 17. Juni 1996 - L 4 B 100/96.Kr-VR - eine andere Ansicht vertreten hat, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.

    Das Bayerische LSG setzte mit Beschluss vom 17. Juni 1996 - L 4 B 100/96.Kr-VR - die Vollziehung eines RSA-Bescheides aus, weil die Meldungen der Kassen zu den Familienversicherten nicht einwandfrei gewesen seien.

  • LSG Bayern, 31.01.2002 - L 4 KR 90/00

    Berechnung des Risiko-Strukturausgleichs für das Jahr 1994; Ermittlung der

    Der 4. Senat hat auf die Beschwerde der Klägerin hin mit Beschluss vom 17.06.1996 (L 4 B 100/96.KR-VR) die Vollziehung der Zahlungsbescheide vom 04.12.1995 und 05.12.1995 bis 30.06.1997 ausgesetzt.

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 17.06.1996 (L 4 B 100/96 KR VR) ausgeführt, dass die Beklagte bei ihrer Pflicht zur Durchführung des Risikostrukturausgleichs (§ 266 Abs. 5 S. 1 SGB V) eine eigene Ermittlungspflicht hat.

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/02 R

    Krankenversicherung - Rechtmäßigkeit - Risikostrukturausgleich - Korrektur für

    Soweit das Bayerische LSG in seinem Beschluss vom 17. Juni 1996 - L 4 B 100/96.Kr-VR - eine andere Ansicht vertreten hat, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 17/02 R

    Krankenversicherung - Rechtmäßigkeit - Risikostrukturausgleich - Jahr 1995

    Soweit das Bayerische LSG in seinem Beschluss vom 17. Juni 1996 - L 4 B 100/96.Kr-VR - eine andere Ansicht vertreten hat, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.
  • LSG Bayern, 31.01.2002 - L 4 KR 89/00

    Berechnung des Risikostrukturausgleichs; Ermittlung der Versicherungszeiten von

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 17.06.1996 - L 4 B 100/96 KR VR ausgeführt, dass die Beklagte bei ihrer Pflicht zur Durchführung des Risikostrukturausgleichs (§ 266 Abs. 5 Satz 1 SGB V) eine eigene Ermittlungspflicht trifft.
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