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   LSG Hessen, 21.09.2011 - L 4 KA 53/09   

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LSG Hessen, 21.09.2011 - L 4 KA 53/09 (https://dejure.org/2011,64159)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.09.2011 - L 4 KA 53/09 (https://dejure.org/2011,64159)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. September 2011 - L 4 KA 53/09 (https://dejure.org/2011,64159)
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Wird zitiert von ... (8)

  • SG Marburg, 20.06.2012 - S 12 KA 137/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - reine Anfechtungsklage - Sach- und Rechtslage im

    Nach Auffassung des LSG Darmstadt (L 4 KA 53/09) sei selbst in der Berufungsinstanz im Rahmen der sachlich-rechnerischen Berichtigung über jede einzelne Leistung zu prüfen.

    Soweit sich die Beteiligten materiell-rechtlich um die drei Komplexe streiten, die sich in einer Vielzahl der Einzelfälle wiederholen, nämlich die Absetzung von Röntgenleistungen, die Beanstandung von Zahnentfernungen und die damit verbundene Umwandlung höherer in niedriger bewertete Leistungen und die Beanstandung von Zystektomien, so hat die Kammer hierzu bereits im die Beteiligten betreffenden Urteil vom 03.06.2009 - S 12 KA 520/08 - bzgl. einer sachlich-rechnerischen Berichtigung für das Quartal I/02 in noch 116 Fällen in Höhe von 15.634,20 EUR - das Berufungsverfahren zum Az.: L 4 KA 53/09 - wurde am 21.09.2011 durch Vergleich vor dem LSG Hessen beendet - folgendes ausgeführt:.

  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 633/09

    Vertragszahnarzt - Abrechnung von Wurzelkanalbehandlungen - Beseitigung von

    Die Abrechnung der Zystektomie nach Nr. 56a/c (Zy1/Zy3) setzt neben einer im Röntgenbild diagnostizierbaren Zyste, also einem erkennbaren raumfordernden Prozess, einen zusätzlichen, nach Art und Inhalt einer Zystenoperation entsprechenden chirurgischen Aufwand (zusätzliche Kieferresektion, Entfernung eines Zystenbalges, Säuberung von Zystenresten) voraus (vgl. SG Marburg, Urt. v. 03.06.2009 - S 12 KA 520/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 53/09 -, m.w.N.).

    Dem Beweisnotstand kann durch einen detaillierten klinischen Befund abgeholfen werden, der nur dann zu erstellen ist, wenn nicht schon aufgrund der Röntgenbefunde die Voraussetzungen der Nr. 56 nachgewiesen werden können (vgl. SG Marburg, Urt. v. 03.06.2009 - S 12 KA 520/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = www.lareda.hessenrecht.de = juris = MedR , Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 53/09 - SG Marburg, Urt. 07.12.2005 - S 12 KA 22/05 - LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24.02.2000 - L 5 Ka 50/97 -, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BSG, Beschl. v. 13.12.2000 - B 6 KA 28/00 B - LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.04.2002 - L 6 KA 34/99 - LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.06.2006 - L 4 KA 20/05 - Breith 2007, 9 = NZS 2007, 276 = MedR 2007, 566, juris Rdnr. 25; SG Frankfurt am Main, Urt. v. 30.08.1995 - S-27/KA-1670/95 - v. 11.02.2004 - S 27 KA 1076/03 - SG Gotha, Urt. v. 13.02.2008 - S 7 KA 4379/06 - und - S 7 KA 2743/05 -, www.zahn-forum.de/zf/urteile juris; SG AAC., Urt. v. 06.09.2006 - S 2 KA 108/04 -).

  • SG Marburg, 20.06.2012 - S 12 KA 152/12

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Nachweis für die Erbringung von

    Die Kammer hat hierzu bereits im die Beteiligten betreffenden Urteil vom 03.06.2009 - S 12 KA 520/08 - bzgl. einer sachlich-rechnerischen Berichtigung für das Quartal I/02 in noch 116 Fällen in Höhe von 15.634,20 EUR - das Berufungsverfahren zum Az.: L 4 KA 53/09 wurde am 21.09.2011 durch Vergleich vor dem LSG Hessen beendet - folgendes ausgeführt:.
  • SG Marburg, 20.06.2012 - S 12 KA 812/11

    Vertragszahnarzt - Anzahl der Röntgenaufnahmen für Wurzelfüllung - Erbringung von

    Die Kammer hat hierzu bereits im die Beteiligten betreffenden Urteil vom 03.06.2009 - S 12 KA 520/08 - bzgl. einer sachlich-rechnerischen Berichtigung für das Quartal I/02 in noch 116 Fällen in Höhe von 15.634,20 EUR - das Berufungsverfahren zum Az.: L 4 KA 53/09 wurde am 21.09.2011 durch Vergleich vor dem LSG Hessen beendet - folgendes ausgeführt:.
  • SG Marburg, 20.06.2012 - S 12 KA 116/12

    Rechnerische und gebührenordnungsmäßige Überprüfung von Honoraranforderungen als

    Die Kammer hat hierzu bereits im die Beteiligten betreffenden Urteil vom 03.06.2009 - S 12 KA 520/08 - bzgl. einer sachlich-rechnerischen Berichtigung für das Quartal I/02 in noch 116 Fällen in Höhe von 15.634,20 EUR - das Berufungsverfahren zum Az.: L 4 KA 53/09 wurde am 21.09.2011 durch Vergleich vor dem LSG Hessen beendet - folgendes ausgeführt:.
  • SG Marburg, 20.06.2012 - S 12 KA 227/11

    Ordnungsgemäße Abrechnung der Leistungen der Vertragszahnärzte als Pflicht i.R.d.

    Die Kammer hat hierzu bereits im die Beteiligten betreffenden Urteil vom 03.06.2009 - S 12 KA 520/08 - bzgl. einer sachlich-rechnerischen Berichtigung für das Quartal I/02 in noch 116 Fällen in Höhe von 15.634,20 EUR - das Berufungsverfahren zum Az.: L 4 KA 53/09 wurde am 21.09.2011 durch Vergleich vor dem LSG Hessen beendet - folgendes ausgeführt:.
  • SG Marburg, 20.06.2012 - S 12 KA 640/11

    Ordnungsgemäße Abrechnung der Leistungen der Vertragszahnärzte als Pflicht durch

    Die Kammer hat hierzu bereits im die Beteiligten betreffenden Urteil vom 03.06.2009 - S 12 KA 520/08 - bzgl. einer sachlich-rechnerischen Berichtigung für das Quartal I/02 in noch 116 Fällen in Höhe von 15.634,20 EUR - das Berufungsverfahren zum Az.: L 4 KA 53/09 wurde am 21.09.2011 durch Vergleich vor dem LSG Hessen beendet - folgendes ausgeführt:.
  • SG Marburg, 03.06.2009 - S 12 KA 520/08

    Vertragszahnarzt - Nachweis für die Erbringung der Röntgenleistungen - Nachweis

    Anmerkung: Berufung eingelegt, LSG-Az: L 4 KA 53/09.
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