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   LSG Baden-Württemberg, 15.10.2004 - L 4 KR 263/01   

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https://dejure.org/2004,29797
LSG Baden-Württemberg, 15.10.2004 - L 4 KR 263/01 (https://dejure.org/2004,29797)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.2004 - L 4 KR 263/01 (https://dejure.org/2004,29797)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - L 4 KR 263/01 (https://dejure.org/2004,29797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sozialversicherungspflicht von Familienhelfern

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2004 - L 4 KR 263/01
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (vgl. z.B. BSG SozR 3 - 2400 § 7 Nr. 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 Sa 2/02

    Familienhelferin - freies Dienstverhältnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2004 - L 4 KR 263/01
    Der Kläger hat ferner das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin vom 29. März 2000 (13 Sa 159/00), die Statusfeststellung für Famh der BfA gegenüber der Stadt Ulm vom 05. Oktober 2001, den "Verfahrensablauf SPFH" (Stand Januar 2003), die "Konzeption der SPFH im sozialen Dienst des Landkreises Esslingen" (Stand April 2003), erneut die Konzeption 96, eine Zusammenstellung der im Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 1998 bei ihm tätigen Famh sowie die Konzeption der SPFH des Landkreises Esslingen vom 25. April 1997, ein Arbeitszeitblatt und eine Vergleichsberechnung für die Nachversicherung von Famh bei unterschiedlicher Familienkonstellation sowie das Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20. Februar 2002 (11 Sa 2/02) vorgelegt.
  • LSG Bayern, 21.05.2010 - L 4 KR 68/08

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Eine pauschale Übertragbarkeit der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az.: L 4 KR 263/01), bei der eine abhängige Beschäftigung von Familienhelfern festgestellt worden war, wurde in Abrede gestellt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2019 - L 5 KR 492/16

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Zur Begründung hat sie - eine Stellungnahme der Grundsatzabteilung der Beigeladenen zu 2 vom 27.10.2008 zur "versicherungsrechtlichen Beurteilung von Familien- und Einzelfallhelfern sowie Erziehungsbeiständen" teilweise paraphrasierend - erneut auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.05.1998 - 5 AZR 347/97 sowie auf weitere Entscheidungen zur Tätigkeit von Familienhelfern nach dem SGB VIII verwiesen (LAG Köln, Urteil vom 22.09.2000 - 4 Sa 848/00; SG Berlin, Urteil vom 22.06.2001 - S 72 KR 1230/99; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2004 - L 4 KR 263/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 2 R 77/09

    § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) als Beurteilungsmaßstab für das

    Die Beklagte beruft sich auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2004 (L 4 KR 263/01) und weist darauf hin, dass die stundenweise Abrechnung und die Dokumentationspflichten dem typischen Bild eines Arbeitsverhältnisses entsprächen.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 KR 1253/13
    Das LSG Baden-Württemberg habe im Urteil vom 15.10.2004 (- L 4 KR 263/01 -) die seinerzeit von öffentlichen Jugendhilfeträgern praktizierte generelle Umstellung von Arbeitsverträgen auf Honorarverträge als "Etikettenwechsel" angesehen.
  • SG Lüneburg, 10.12.2008 - S 14 R 383/05
    Zur Begründung verweist sie auf ihr Vorbringen im Vorverfahren und auf eine Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (L 4 KR 263/01), das die Versicherungspflicht einer Familienhelferin festgestellt habe.
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