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   LSG Niedersachsen, 18.11.1998 - L 4 KR 37/98   

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https://dejure.org/1998,38054
LSG Niedersachsen, 18.11.1998 - L 4 KR 37/98 (https://dejure.org/1998,38054)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.11.1998 - L 4 KR 37/98 (https://dejure.org/1998,38054)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. November 1998 - L 4 KR 37/98 (https://dejure.org/1998,38054)
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Hildesheim, 19.07.2007 - S 32 KR 268/05
    Bereits das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen habe im Verfahren L 4 KR 37/98 anerkannt, dass Übergangsgebührnisse Teil der Soldatenver-sorgung seien und damit auf dem Alimentationsgrundsatz beruhten.

    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 18. November 1998, Az. L 4 Kr 37/98) und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 12. August 2005, Az.: L 1 KR 70/02)an.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - 5 K 2120/03

    Zur Frage der Kürzung des Vorwegabzuges bei Übergangsgebührnissen der Bundeswehr

    Zwar ist der Anspruch auf Übergangsgebührnisse Teil der Soldatenversorgung und beruht damit wie diese auf dem Alimentationsgrundsatz (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 3. November 1976, VI C 45.74, BVerwGE 51, 226, 229; Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 20. September 1988, 5/4 ari 9/87, BSGE 64, 71, 73; Landessozialgericht für das Land Niedersachsen, Urteil vom 18. November 1998, L 4 KR 37/98, Breith 1999, 609).
  • SG Hildesheim, 16.04.2007 - 2 KR 73/03
    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat hierzu im Urteil vom 18.11.1998 zu Az.: L 4 KR 37/98 überzeugend ausgeführt: "Nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V sind versicherungsfrei die in den Nummern 2, 4 und 5 genannten Personen, wenn ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt ist und sie Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfalle nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben.
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