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   LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01   

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LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01 (https://dejure.org/2003,5883)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01 (https://dejure.org/2003,5883)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2003 - L 4 KR 3828/01 (https://dejure.org/2003,5883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht einer Krankenkasse zum zur Verfügung Stellen des Arzneimittels "Dronabinol-Tropfen" als Sachleistung; Einschränkungen des Anspruchs eines Versicherten auf Krankenbehandlung; Unterscheidung zwischen Fertigarzneimitteln und eigens für den Patienten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch gegen die Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für Dronabinol-Tropfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch von Beschäftigten in Tetraäthylbleibetrieben der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01
    Sie verweist auf das Urteil des BSG vom 30. September 1999 (B 8 KN 9/98 R).

    Selbst wenn man bezüglich des Arzneimittels Marinol demnach unterstellen würde, dass der außerhalb des Geltungsbereichs des AMG erfolgten Zulassungsentscheidung zumindest ein den innerstaatlichen Maßstäben entsprechendes Prüfungsverfahren vorausgegangen ist, ließe sich nicht ausschließen, dass das Arzneimittel bei seinem Gebrauch außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 1999 - B 8 KN 9/98 KR R = SozR 3-2500 § 27 Nr. 11).

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01
    Sie verwies auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 05. Juli 1995 (1 RK 6/95), 16. September 1997 (1 RK 32/95) und 16. Oktober 1997 (1 RK 28/95).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01
    Zudem ist dieses Kriterium zuverlässig, da die Zulassungsentscheidung nach §§ 21 ff. AMG auf der Grundlage aufwendiger Zulassungsunterlagen des Antragstellers mit sachangemessener behördlicher Kompetenz ergeht (BSG, Urteil vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 19/96 R = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5).
  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01
    Sie verwies auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 05. Juli 1995 (1 RK 6/95), 16. September 1997 (1 RK 32/95) und 16. Oktober 1997 (1 RK 28/95).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01
    Sie verwies auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 05. Juli 1995 (1 RK 6/95), 16. September 1997 (1 RK 32/95) und 16. Oktober 1997 (1 RK 28/95).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01
    Soweit das BSG in seinem Urteil vom 19. März 2002 (B 1 KR 37/00 R) die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen in eng begrenzten Ausnahmefällen auf einen sogenannten Off-Label-Gebrauch eines Arzneimittels ausgedehnt hat, lassen sich die in jener Entscheidung entwickelten Grundsätze auf den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt schon deshalb nicht übertragen, weil das in jener Entscheidung streitbefangene Fertigarzneimittel Sandoglobulin für bestimmte Anwendungsgebiete über eine arzneimittelrechtliche Zulassung nach den Vorschriften des AMG verfügt, was bei dem vorliegend im Streit stehenden Arzneimittel Marinol gerade nicht der Fall ist.
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01
    Dabei liegt ein Systemmangel nur dann vor, wenn die Entscheidung des BA trotz Erfüllung der für die Überprüfung neuer Behandlungsmethoden formalen und inhaltlichen Voraussetzungen willkürlich und aus sachfremden Erwägungen unterblieben oder verzögert wäre (vgl. BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 14; BSG SozR 3-2500 § 27a Nr. 2; BSG, Urteil vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 16/00 R).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01
    Selbst wenn man bezüglich des Arzneimittels Marinol demnach unterstellen würde, dass der außerhalb des Geltungsbereichs des AMG erfolgten Zulassungsentscheidung zumindest ein den innerstaatlichen Maßstäben entsprechendes Prüfungsverfahren vorausgegangen ist, ließe sich nicht ausschließen, dass das Arzneimittel bei seinem Gebrauch außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 1999 - B 8 KN 9/98 KR R = SozR 3-2500 § 27 Nr. 11).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01
    Dabei liegt ein Systemmangel nur dann vor, wenn die Entscheidung des BA trotz Erfüllung der für die Überprüfung neuer Behandlungsmethoden formalen und inhaltlichen Voraussetzungen willkürlich und aus sachfremden Erwägungen unterblieben oder verzögert wäre (vgl. BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 14; BSG SozR 3-2500 § 27a Nr. 2; BSG, Urteil vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 16/00 R).
  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - rechtliche Bedeutung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01
    Dabei liegt ein Systemmangel nur dann vor, wenn die Entscheidung des BA trotz Erfüllung der für die Überprüfung neuer Behandlungsmethoden formalen und inhaltlichen Voraussetzungen willkürlich und aus sachfremden Erwägungen unterblieben oder verzögert wäre (vgl. BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 14; BSG SozR 3-2500 § 27a Nr. 2; BSG, Urteil vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 16/00 R).
  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14

    Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose;

    Seine Klage gegen die AOK Baden-Württemberg auf Bewilligung des Tetrahydrocannabinol (THC)-haltigen Arzneimittels "Dronabinol-Tropfen" als Sachleistung, hilfsweise auf Kostenerstattung ist vor den Sozialgerichten ohne Erfolg geblieben (Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 9. August 2001 - S 8 KR 286/00 - Landessozialgericht Stuttgart, Urteil vom 25. April 2003 - L 4 KR 3828/01 - BSG, Beschluss vom 6. Januar 2005 - B 1 KR 51/03 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2006 - L 5 KR 281/06

    Kostenerstattung der Krankenversicherung für Rezepturarzneimittel Dronabinol und

    Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürften zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nämlich nur dann erbracht werden, wenn diese vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (Bundesausschuss) geprüft und empfohlen worden seien, woran es hier fehle; insoweit werde auch auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.4.2003 (L 4 KR 3828/01) hingewiesen.

    Zur Begründung führte es aus, die Behandlung mit Cannabisprodukten gehöre, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 25.4.2003 (a. a. O.) - bestätigt durch das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 6.1.2005 (a. a. O.) - entschieden habe, nicht zu den von der Beklagten geschuldeten Leistungen.

    Verfügt ein Fertigarzneimittel nicht über die nach dem deutschen Arzneimittelrecht notwendige Zulassung, fehlt es (schon deshalb) an der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlung im Sinne der §§ 2 Abs. 1 und 12 Abs. 1 SGB V; es gehört daher von vornherein nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSG, Urt. v. 6.1.2005, - B 1 KR 51/03 B - m.w.N. sowie näher auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.4.2003, - L 4 KR 3828/01 -).

    Unbeschadet der Möglichkeit, ausländische Zulassungsentscheidungen zu übernehmen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 AMG), und unbeschadet spezieller europarechtlicher Gemeinschaftsverfahren im Arzneimittelbereich führt dies nur dazu, dass das Arzneimittel importiert und ärztlich verordnet werden darf (§ 73 Abs. 3 AMG); die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen wird dadurch nicht begründet (näher LSG Baden-Württemberg, Urt. v,. 25.4.2003, a. a. O. sowie BSGE 93, 1 und BSG, Urt. v. 4.4.2006, - B 1 KR 7/05 R -).

    Für eine solche Fallgestaltung ist hier aber nichts ersichtlich oder substantiiert geltend gemacht (vgl. zur Versorgung mit Dronabinol bei multipler Sklerose insoweit auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.4.2003, a. a. O.).

    Beantragung oder Einleitung eines Prüfverfahrens sind vielmehr erst dann veranlasst, wenn wissenschaftlich begründete Aussagen zur Wirksamkeit einer Therapie und deren Risiken überhaupt getroffen werden können (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.4.2003, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11

    Zulassen des Eigenanbaus von Cannabis bei einem an Multipler Sklerose erkrankten

    Die hiergegen erhobene Berufung wies das Landessozialgericht Baden-Württemberg durch Urteil vom 25. April 2003 - L 4 KR 3828/01 - zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands im Übrigen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte sowie die weiteren beigezogenen Akten (Verwaltungsvorgänge der Beklagten, Gerichtsakte des Landessozialgerichts Baden-Württemberg - L 4 KR 3828/01 - und Strafakten der Staatsanwaltschaft Mannheim - 310 Js 5518/02 -).

    Die Berufung des Klägers blieb aufgrund des Urteils des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. April 2003 (L 4 KR 3828/01) ohne Erfolg.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - 13 A 414/11

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau, zur Einfuhr und zum Erwerb von

    Die hiergegen erhobene Berufung wies das Landessozialgericht Baden-Württemberg durch Urteil vom 25. April 2003 - L 4 KR 3828/01 - zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands im Übrigen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte sowie die weiteren beigezogenen Akten (Verwaltungsvorgänge der Beklagten, Gerichtsakte des Landessozialgerichts Baden-Württemberg - L 4 KR 3828/01 - und Strafakten der Staatsanwaltschaft Mannheim - 310 Js 5518/02 -).

  • VG Köln, 11.01.2011 - 7 K 3889/09

    Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte muss über Cannabis-Anbau durch

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg wies mit Urteil vom 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01 - die Klage des Klägers, Dronabinol-Tropfen als Sachleistung von der Krankenkasse erstattet zu erhalten, ab.
  • LSG Sachsen, 22.08.2005 - L 1 B 102/05

    Anspruch auf Kostenübernahme für eine Versorgung mit Dronabinol

    An der Beurteilung ändere sich auch nichts, dass das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 25. April 2003 (L 4 KR 3828/01, bestätigt durch das BSG mit Beschluss vom 06. Januar 2005 - B 1 KR 51/03 B) eine Verpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse zur Versorgung eines Versicherten mit dem hier streitgegenständlichen Medikament Dronabinol abgelehnt habe.

    Diese grundsätzliche Verordnungsfähigkeit bedeutet nicht gleichzeitig, dass das Arzneimittel auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden darf (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2003, L 4 KR 3828/01 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des BSG vom 06. Januar 2005, B 1 KR 51/03 B, als unzulässig verworfen).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2007 - L 5 KR 2563/07

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für alternative Krebstherapie durch

    Verfügt ein Fertigarzneimittel nicht über die nach dem deutschen Arzneimittelrecht notwendige Zulassung, fehlt es (schon deshalb) an der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlung im Sinne der §§ 2 Abs. 1 und 12 Abs. 1 SGB V; es gehört daher von vornherein nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSG, Urt. v. 6.1.2005, - B 1 KR 51/03 B - m.w.N. sowie näher auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.4.2003, - L 4 KR 3828/01 -).

    Unbeschadet der Möglichkeit, ausländische Zulassungsentscheidungen zu übernehmen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 AMG), und unbeschadet spezieller europarechtlicher Gemeinschaftsverfahren im Arzneimittelbereich führt dies nur dazu, dass das Arzneimittel importiert und ärztlich verordnet werden darf (§ 73 Abs. 3 AMG); die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen wird dadurch nicht begründet (näher LSG Baden-Württemberg, Urt. v,. 25.4.2003, a. a. O. sowie BSGE 93, 1 und BSG, Urt. v. 4.4.2006, - B 1 KR 7/05 R -).

  • LSG Sachsen, 22.08.2005 - L 1 B 102/05 KR-ER
    An der Beurteilung ändere sich auch nichts, dass das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 25. April 2003 (L 4 KR 3828/01, bestätigt durch das BSG mit Beschluss vom 06. Januar 2005 - B 1 KR 51/03 B) eine Verpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse zur Versorgung eines Versicherten mit dem hier streitgegenständlichen Medikament Dronabinol abgelehnt habe.

    Diese grundsätzliche Verordnungsfähigkeit bedeutet nicht gleichzeitig, dass das Arzneimittel auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden darf (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2003, L 4 KR 3828/01 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des BSG vom 06. Januar 2005, B 1 KR 51/03 B, als unzulässig verworfen).

  • AG Mannheim, 15.05.2003 - 1 Ls 310 Js 5518/02

    Rechtfertigender Notstand bei Besitz von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung

    Derzeit ist das Verfahren unter Az.: L 4 KR 3828/01 vor dem Landessozialgericht Baden- Württemberg anhängig.
  • AG Mannheim, 19.01.2005 - 3 Ls 310 Js 5518/02

    Rechtfertigender Notstand bei Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln zur

    Eine Klage beim Sozial- und Landessozialgericht Baden-Württemberg war anhängig, diese wurde jedoch vor kurzem abschlägig verbeschieden [LSG Baden-Württemberg, L 4 KR 3828/01; BSG B 1 KR 51/03 B].
  • SG Aachen, 13.01.2015 - S 13 KR 264/14

    Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf Versorgung mit Dronabinol als

  • SG Aachen, 07.11.2006 - S 13 KR 20/06

    Krankenversicherung

  • AG Berlin-Tiergarten, 28.04.2004 - 6 Op Js 2234/02

    Rechtfertigender Notstand bei Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln zur

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