Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2008 - L 4 KR 48/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht eines in Vereinsform geführten Landesverbandes für Amateurvereine - keine Auswirkung der Gemeinnützigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 KSVG; § 24 Abs. 1 KSVG; § 24 Abs. 2 KSVG; § 25 KSVG
Bestehen einer Abgabepflicht eines gemeinnützigen Landesverbands für Amateurtheatervereine nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG); Anforderung an die Erfüllung des Unternehmensbegriffs i.S.d. § 24 Abs. 1 KSVG durch einen gemeinnützigen Verein
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Abgabepflicht eines gemeinnützigen Landesverbands für Amateurtheatervereine nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG); Anforderung an die Erfüllung des Unternehmensbegriffs i.S.d. § 24 Abs. 1 KSVG durch einen gemeinnützigen Verein
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Sozialversicherung - Gemeinnützigkeit schützt vor der Künstlersozialabgabe nicht
- IWW (Kurzinformation)
Künstlersozialabgabe - Auch gemeinnützige Vereine können abgabepflichtig sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
KSVG § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 9
Abgabepflicht nach dem KSVG für einen in Vereinsform geführten Landesverband für Amateurtheatervereine
Verfahrensgang
- SG Hannover, 27.01.2004 - S 4 KR 368/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2008 - L 4 KR 48/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 01.10.1991 - 12 RK 1/91
Musikschule - Musikförderung - Künstlersozialabgabe
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2008 - L 4 KR 48/04
Ein in Vereinsform geführter Landesverband für Amateurtheatervereine, der Theaterfortbildungskurse für seine Mitglieder durchführt, gehört zum Kreis der Abgabepflichtigen nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KSVG (Anschluss an BSG, Urteil vom 1.10.1991 - 12 RK 1/91 -).Das SG hat bereits in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2004, ebenso wie der Senat in seiner Anhörung gemäß § 153 Abs. 4 SGG, auf die Entscheidung des BSG vom 1. Oktober 1991, Az: 12 RK 1/91 (in NZA 1992, S 623), hingewiesen.
Soweit der Kläger in der Berufungsbegründung weiterhin ausführt, dass es an einer nachhaltigen, nicht nur gelegentlichen, auf die Erzielung von Einnahmen gerichteten Tätigkeit fehle, weil er als gemeinnütziger Verein auftrete, so kann der erkennende Senat in Anbetracht der zuvor genannten Entscheidung des BSG vom 1. Oktober 1991 aaO diese Ansicht nicht teilen.
Denn in dem Urteil des BSG vom 1. Oktober 1991 (aaO) hat das BSG einen entsprechenden Vortrag des dortigen Klägers berücksichtigt und gleichwohl die Abgabepflicht nach dem KSVG festgestellt.
Rechtsprechung
LSG Bayern, 15.07.2004 - L 4 KR 48/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer
Inhaltlicher Maßstab der Sachleistungen einer Krankenkasse; Anspruch eines Pflichtversicherten auf Erstattung der Kosten für eine selbst beschaffte Leistung; Erfordernis der Beschaffung einer vorgeschalteten Entscheidung der Krankenkasse
- medcontroller.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 14.01.2004 - S 10 KR 300/03
- LSG Bayern, 15.07.2004 - L 4 KR 48/04
- BSG, 15.07.2004 - B 1 KR 93/04 B