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LSG Hamburg, 11.03.2004 - L 5 AL 47/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Beschäftigungspflicht - Anrechnung von beschäftigten Behinderten auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze - Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 47/91
Zulässigkeit der Beratung - Anrechnung auf Pflichtplatz - Werkstatt für …
Auszug aus LSG Hamburg, 11.03.2004 - L 5 AL 47/00
Im Arbeitstrainings- und Arbeitsbereich einer Werkstatt für Behinderte beschäftigte Schwerbehinderte, die nicht an einer innerbetrieblichen Maßnahme der Rehabilitation bzw der beruflichen Anpassung oder Weiterbildung teilnehmen, können nicht unter Anwendung des § 9 Abs. 1 S 2 SchwbG bzw. § 75 Abs. 1 SGB 9 den auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze anzurechnenden beschäftigten Schwerbehinderten gleichgestellt werden (vgl BSG vom 26.3.1992 - 11 RAr 47/91 = SozR 3-3870 § 9 Nr. 1).Über die Zahl der anzurechnenden Schwerbehinderten hat die Beklagte für jedes Jahr einen Feststellungsbescheid erlassen, der Gegenstand einer Anfechtungsklage ist (siehe hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 26. März 1992, Az. 11 RAr 47/91 = SozR 3 -3870 § 9 Nr. 1, S. 1,2).
Das BSG hat mit Urteil vom 26. März 1992 (SozR 3-3870 § 9 Nr. 1, S. 1 ff. ) unter Hinweis auf die geschichtliche Entwicklung, den systematischen Zusammenhang und den Zweck der Norm überzeugend dargelegt, dass Behinderte in WfB nur dann über § 9 Abs. 1 Satz 2 SchwbG angerechnet werden können, wenn es sich um eine Maßnahme der innerbetrieblichen Rehabilitation handelt (…a.a.O., S. 3 ff. ).
- SG Speyer, 14.02.2018 - S 1 AL 172/16
Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern - Berechnung der Anzahl der …
Sie sollen die Chancen Schwerbehinderter im Erwerbsleben erhöhen, in dem der Arbeitgeber angehalten wird solche Arbeitsplätze zu schaffen (vgl BSG Urteil vom 26.3.1992 aaO, LSG Hamburg Urteil vom 11.3.2004, L 5 AL 47/2000, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.3.2011, L 2 AL 85/08).