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   LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 3046/12   

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https://dejure.org/2012,54881
LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 3046/12 (https://dejure.org/2012,54881)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.10.2012 - L 5 KA 3046/12 (https://dejure.org/2012,54881)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - L 5 KA 3046/12 (https://dejure.org/2012,54881)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09

    Vertragsärztliche Vergütung - Ermittlung des Regelleistungsvolumens -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 3046/12
    Das für die besonders förderungswürdigen Leistungen vorab in Abzug gebrachte Geld stehe nicht mehr für die Bildung der Regelleistungsvolumina zur Verfügung, so dass sich Mengenausweitungen im Bereich der vorweg vergüteten Leistungen zu Lasten der Regelleistungsvolumina für alle Fachgruppen auswirkten (vgl. SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010 - 8 11 KA 340/09 -" in: Juris).

    Insbesondere bei Leistungen wie den dringenden Besuchen und der besonderen Inanspruchnahme liegt die Notwendigkeit der Vorabvergütung auf der Hand, um die Versorgung der Versicherten in diesem Bereich nicht durch eine potentielle Abstaffelung der Vergütung zu gefährden (vgl. SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010 - S 11 KA 340/09 - in Juris, RdNr. 154).

    Zum anderen kann der vom Gesetzgeber in § 87b Abs. 2 Satz 1 SGB V vorgegebene Zweck der Begrenzung einer übermäßigen Leistungsausweitung damit nur partiell, und zwar innerhalb der dem RLV unterfallenden Leistungsarten erreicht werden (vgl. hierzu SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010, a.a.O. RdNr. 145 f.).

    Auch Leistungen, die einer besonderen Qualifikation bedürfen oder nur von einer geringen Anzahl der Ärzte einer Fachgruppe erbracht werden, können nach dem Willen des Gesetzgebers von RLV ausgenommen werden, da dies ansonsten einen Fallwertanstieg für alle Ärzte der Gruppe zur Folge hätte, womit der Differenziertheit dieser Leistungserbringung nicht Genüge getan wäre (vgl. hierzu auch SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010, a.a.O. RdNr. 154).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 3046/12
    Der Vertragsarzt hat vielmehr nach § 72 Abs. 2 SGB V nur einen Anspruch auf angemessene Vergütung, der sich nach dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit auf eine angemessene Teilhabe an der Honorarverteilung richtet (vgl. BSG, Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R -, in Juris).

    Er muss sich auf seinen Anspruch auf einen leistungsgerechten Anteil an der vertragsärztlichen Vergütung verweisen lassen, der sich im Übrigen erst dann zu einem Anspruch auf bestimmte Vergütung oder eine Mindestvergütung verdichten würde, wenn durch eine zu niedrige Vergütung die berufliche Existenz der am Versorgungssystem teilnehmenden Ärzte gefährdet wäre (BSG, Urteil vom 09.12.2004 a.a.O.).

  • SG Marburg, 18.04.2012 - S 12 KA 780/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen - Bewertungsausschuss -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 3046/12
    Soweit Leistungen gemäß § 87b Abs. 2 Satz 7 SGB V vom Regelleistungsvolumen ausgenommen werden könnten, bedeute dies nicht, dass das Gesetz Steuerungsmaßnahmen neben der Geltung von Regelleistungsvolumina ausgeschlossen habe (vgl. SG Marburg, Urteil vom 18.04.2012 - S 12 KA 780/10, S 12 KA 781/10, S 12 KA 158/11-, in Juris).

    Soweit nach § 87b Abs. 1 Satz 7 SGB V Leistungen vom Regelleistungsvolumen ausgenommen werden können, bedeutet dies nicht zugleich, dass das Gesetz Steuerungsmaßnahmen neben der Geltung von Regelleistungsvolumina ausgeschlossen hätte (vgl. SG Marburg , Urteil vom 18.04.2012 - S 12 KA 780/10, S 12 KA 781/10, S 12 KA 158/11 - in Juris, RdNr. 71).

  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 3046/12
    Dies habe das Bundessozialgericht bereits als zulässig angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 -" in: Juris, Rn. 19 und 24; BSG, Urteil vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94 -" in: Juris, Rn. 17ff; BSG, Urteil vom 03.03.1999 - B 6 KA 51/97 R -" in: juris, Rn. 14 m.w.N).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 3046/12
    Dies habe das Bundessozialgericht bereits als zulässig angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 -" in: Juris, Rn. 19 und 24; BSG, Urteil vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94 -" in: Juris, Rn. 17ff; BSG, Urteil vom 03.03.1999 - B 6 KA 51/97 R -" in: juris, Rn. 14 m.w.N).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 51/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Vergütung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 3046/12
    Dies habe das Bundessozialgericht bereits als zulässig angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 -" in: Juris, Rn. 19 und 24; BSG, Urteil vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94 -" in: Juris, Rn. 17ff; BSG, Urteil vom 03.03.1999 - B 6 KA 51/97 R -" in: juris, Rn. 14 m.w.N).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 3046/12
    Die RLV umfassten nach der Intention des Gesetzgebers und der Rechtsprechung des BSG alle typischen und speziellen Leistungen einer Arztgruppe (z.B. Urteil des BSG vom 29.06.2011, Az. B 6 KA 20/10 R) und seien so zu bemessen, dass der einzelne Arzt in der Regel die medizinisch erforderlichen Leistungen im Rahmen seines RLV erbringen könne und diese somit zu den vollen Preisen der Euro-Gebührenordnung vergütet bekomme.
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 3046/12
    Der weite Gestaltungsspielraum, der dem (Erweiterten) Bewertungsausschuss als Normgeber nach der Rechtsprechung des BSG zukomme und nur einer eingeschränkten gerichtliche Überprüfbarkeit unterliege, umfasse insbesondere bei der Neuregelung komplexer Materien einen besonders weiten Spielraum in Form von Ermittlungs-, Erprobungs- und Umsetzungsspielräumen (BSGE 88, 126, 137), weil sich häufig bei Erlass der maßgeblichen Vorschriften deren Auswirkungen nicht in allen Einzelheiten übersehen ließen.
  • LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 62/13

    Quotierte Vergütung von Kostenerstattungen

    Soweit aber Leistungen vom RLV ausgenommen werden könnten, bedeute dies nicht, dass das Gesetz Steuerungsmaßnahmen neben der Geltung von RLV ausgeschlossen hätte (Hinweis auf SG Marburg, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Oktober 2012 - L 5 KA 3046/12, juris; Revision zurückgewiesen durch BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 45/12 R, juris).
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