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   LSG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - L 5 KR 1365/16   

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https://dejure.org/2018,12962
LSG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - L 5 KR 1365/16 (https://dejure.org/2018,12962)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.05.2018 - L 5 KR 1365/16 (https://dejure.org/2018,12962)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - L 5 KR 1365/16 (https://dejure.org/2018,12962)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hörbehinderter - Kostenübernahme eines Telefonklingelsenders

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten eines Telefonsenders für Hörbehinderte; Grundbedürfnis nach Kommunikation mit anderen Menschen; Passive Erreichbarkeit für spontane Telefonkontakte mit anderen Menschen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Krankenversicherung - Hörbehinderter - Kostenübernahme eines Telefonklingelsenders

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 104 Abs. 1 ; SGB V § 33 Abs. 1 S. 1
    Erstattung der Kosten eines Telefonsenders für Hörbehinderte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 57 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel/Heilmittel | Telefonklingelsender für Hörbehinderte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefonklingelsender für Hörbehinderte ist Kassenleistung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hörbehindertem steht Anspruch auf Kostenübernahme eines Telefonklingelsenders gegen Krankenversicherung zu - Grundbedürfnis von Hörbehinderten nach Kommunikation umfasst passive Erreichbarkeit für Telefonkontakte

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - L 5 KR 1365/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 29.04.2010, - B 3 KR 5/09 R -, in juris) sei eine Lichtsignalanlage für Hörbehinderte zum Behinderungsausgleich erforderlich, wobei nicht danach unterschieden werde, ob das Lichtsignal das Läuten einer Türklingel oder eines Telefons anzeige (BSG, a.a.O. Rdnr. 14).

    Zu diesen Grundbedürfnissen gehörten u.a. das Hören sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, was auch die Aufnahme von Informationen und die Kommunikation mit anderen Menschen umfasse (vgl. BSG, Urteile vom 29.04.2010, - B 3 KR 5/09 R -, und vom 18.06.2014, -B 3 KR 8/13 R -, beide in juris); hierfür sei der Telefonsender erforderlich.

    Das Grundbedürfnis nach Kommunikation mit anderen Menschen umfasst die passive Erreichbarkeit durch Menschen aus dem Bereich der Außenwelt für Besuche, und zwar auch für nicht angemeldete, spontane Besuche (BSG, Urteil vom 29.04.2010, - B 3 KR 5/09 R -, in juris Rdnr. 15); deshalb muss die Krankenkasse dem Hörbehinderten ggf. einen Türklingelsender als Hilfsmittel der GKV gewähren, damit er das für Gesunde hörbare Türklingelgeräusch (als Lichtsignal) wahrnehmen kann (BSG, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 12.04.2007 - L 1 KR 219/05

    Krankenversicherung - Bildtelefon kein notwendiges Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - L 5 KR 1365/16
    Das Telefonieren, auch mit Hilfe eines optischen Signalsenders, befriedige besondere private, berufliche oder gesellschaftliche Bedürfnisse, gehöre jedoch nicht zu den elementaren Lebensbetätigungen (vgl. auch etwa LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.05.2007, - L 6 KR 4/06 - LSG Hessen, Urteil vom 12.04.2007, - L 1 KR 219/05-; LSG Sachsen, Urteil vom 17.10.2007, - L 1 KR 18/06 -, alle in juris).
  • LSG Sachsen, 17.10.2007 - L 1 KR 18/06

    Krankenversicherung - Kein Anspruch auf Versorgung mit einem Bildtelefon

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - L 5 KR 1365/16
    Das Telefonieren, auch mit Hilfe eines optischen Signalsenders, befriedige besondere private, berufliche oder gesellschaftliche Bedürfnisse, gehöre jedoch nicht zu den elementaren Lebensbetätigungen (vgl. auch etwa LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.05.2007, - L 6 KR 4/06 - LSG Hessen, Urteil vom 12.04.2007, - L 1 KR 219/05-; LSG Sachsen, Urteil vom 17.10.2007, - L 1 KR 18/06 -, alle in juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2007 - L 6 KR 4/06

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-gestützten Navigationssystems für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - L 5 KR 1365/16
    Das Telefonieren, auch mit Hilfe eines optischen Signalsenders, befriedige besondere private, berufliche oder gesellschaftliche Bedürfnisse, gehöre jedoch nicht zu den elementaren Lebensbetätigungen (vgl. auch etwa LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.05.2007, - L 6 KR 4/06 - LSG Hessen, Urteil vom 12.04.2007, - L 1 KR 219/05-; LSG Sachsen, Urteil vom 17.10.2007, - L 1 KR 18/06 -, alle in juris).
  • LSG Hamburg, 27.09.2012 - L 1 KR 147/11

    Keine Pflicht der Krankenversicherung zur Kostenübernahme von Rauchmeldern für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - L 5 KR 1365/16
    Das BSG sehe das Telefonieren damit auch als Grundbedürfnis an (vgl. auch SG Hamburg, Urteil vom 13.09.2011, - S 28 KR 1752/10 -, vorgelegt, und LSG Hamburg, Urteil vom 27.09.2012, - L 1 KR 147/11 -, in juris).
  • BSG, 18.06.2014 - B 3 KR 8/13 R

    Krankenversicherung - Gehörlosigkeit - Anspruch auf Rauchwarnmeldesystem -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - L 5 KR 1365/16
    Zu diesen Grundbedürfnissen gehörten u.a. das Hören sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, was auch die Aufnahme von Informationen und die Kommunikation mit anderen Menschen umfasse (vgl. BSG, Urteile vom 29.04.2010, - B 3 KR 5/09 R -, und vom 18.06.2014, -B 3 KR 8/13 R -, beide in juris); hierfür sei der Telefonsender erforderlich.
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