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   LSG Bayern, 27.06.2017 - L 5 KR 170/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,27839
LSG Bayern, 27.06.2017 - L 5 KR 170/15 (https://dejure.org/2017,27839)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.06.2017 - L 5 KR 170/15 (https://dejure.org/2017,27839)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - L 5 KR 170/15 (https://dejure.org/2017,27839)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung; Fehlende Stellungnahme des MDK

  • rewis.io

    Zuständigkeit des MDK bei der Begutachtung kieferorthopädischer Behandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine kieferorthopädische Behandlung; Ausschließliche Zuständigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für die zahnmedizinische oder kieferorthopädische Begutachtung

  • rechtsportal.de

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine kieferorthopädische Behandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Krankenkassen dürfen Auftrag für zahnmedizinische Begutachtung nur an den MDK vergeben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zahnmedizinische Begutachtung nur durch den MDK

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kassen dürfen Gutachter wegen Zahnbehandlung nicht beliebig wählen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zahnmedizinische Versorgung: Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 53 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Vertrags(zahn)ärztliche Behandlung | Zahnärztliche Versorgung | Begutachtung zahnmedizinischer Leistungsfälle ausschließlich durch MDK

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahnmedizinische Begutachtung darf nur durch Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erfolgen - Gesetzliche Krankenkassen dürfen sich keinen bestimmten Gutachter oder Gutachterdienst auswählen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 10/88

    Überprüfung der Notwendigkeit einer geplanten Zahnersatz-Maßnahmen durch die

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2017 - L 5 KR 170/15
    Das Bundessozialgericht hatte mit Urteil vom 18. Mai 1989 (6 RKa 10/88 -, BSGE 65, 94-100, SozR 2200 § 182 Nr. 115) zur Rechtslage vor der Errichtung des MDK sinngemäß entschieden, dass ein Gutachten eines Dritten nicht Entscheidungsgrundlage einer ablehnenden Leistungsentscheidung sein darf, wenn dieses Gutachten ohne rechtliche Grundlage eingeholt worden ist.
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2017 - L 5 KR 170/15
    Das in diesem Fall für die Zulässigkeit geforderte (Fortsetzungs-) Feststellungsinteresse im Sinne des § 131 Abs. 1 S. 3 SGG (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R, welches wohl nur ein "berechtigtes Interesse" im Sinne des § 55 SGG fordert) liegt mit der Vorgreiflichkeit zur Geltendmachung eines Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruches vor.
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