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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2001 - L 5 KR 226/00   

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https://dejure.org/2001,15419
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2001 - L 5 KR 226/00 (https://dejure.org/2001,15419)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.11.2001 - L 5 KR 226/00 (https://dejure.org/2001,15419)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. November 2001 - L 5 KR 226/00 (https://dejure.org/2001,15419)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2001 - L 5 KR 226/00
    Das Merkmal der Regelmäßigkeit ist (auch) erfüllt, wenn der Beschäftigte zu den sich wiederholenden Arbeitseinsätzen auf Abruf bereit steht, ohne verpflichtet zu sein, jeder Aufforderung zur Arbeitsleistung Folge zu leisten (BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 3, BSG a.a.O. m.w.N.).
  • BSG, 23.05.1995 - 12 RK 60/93

    Geringfügige Beschäftigung - regelmäßig - gelegentlich - mehrere geringfügige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2001 - L 5 KR 226/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erfolgt die Abgrenzung zwischen den beiden Regelungen der Nr. 1 und der Nr. 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV danach, ob eine Beschäftigung regelmäßig (dann gilt Nr. 1) oder nicht regelmäßig - also nur gelegentlich - (dann gilt Nr. 2) ausgeübt wird (vgl. BSG Urteil vom 23.05.1995, Az. 12 RK 60/93, SozR 3-2400 § 8 Nr. 4 mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit der Tätigkeit eines nicht

    Zur Begründung ihrer Auffassung verweise sie auf die nicht rechtskräftigen Urteile des LSG Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2001 (Az.: L 5 KR 225/00 und L 5 KR 226/00) zu § 8 Abs. 1 SGB IV. Zwar gehe es vorliegend nicht um die Abgrenzung einer geringfügig entlohnten zu einer kurzfristigen Beschäftigung.
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