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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2004 - L 5 KR 63/02   

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https://dejure.org/2004,10708
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2004 - L 5 KR 63/02 (https://dejure.org/2004,10708)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.07.2004 - L 5 KR 63/02 (https://dejure.org/2004,10708)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Juli 2004 - L 5 KR 63/02 (https://dejure.org/2004,10708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für die Anzüchtung und Lieferung von autologen Chondrozyten; Erbringung als Sachleistung durch gesetzliche Krankenversicherung; Vorliegen eines Leistungsausschlusses; Eingreifen der BUB-Richtlinien; Abgeltung aller medizinisch erforderlichen Maßnahmen durch ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2004 - L 5 KR 63/02
    Unabhängig davon, ob sich der erhobene Kostenerstattungsanspruch auf § 13 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - in der bis 31.12.2003 geltenden Fassung - oder § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V stützen kann, kann er nur für solche medizinische Maßnahmen bestehen, die ihrer Art nach von der gesetzlichen Krankenversicherung als Sachleistung zu erbringen sind (vgl. nur BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 14, 22; SozR 3-2500 § 92 Nr. 12).

    Andere Kosten, wie etwa die Verpflichtung gegenüber einem anderen als dem krankenversicherungsrechtlich zulässigen Leistungserbringer lösen dagegen keinen Anspruch aus, weil sonst die krankenversicherungsrechtliche Bindung an die zulässigen Formen der Leistungserbringung durch den Anspruch auf Kostenerstattung ohne Weiteres durchbrochen werden könnte (BSGE 80, 181, 182; 86, 66, 69; ebenso LSG Hamburg, a.a.O.).

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2004 - L 5 KR 63/02
    Für den stationären Bereich gilt seit dem 01.01.2000 § 137c SGB V, der dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Aufgabe zuweist, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im stationären Bereich eingesetzten Behandlungsmethoden abschließend und verbindlich zu bewerten (BSG SozR 4-2500 § 137c Nr. 1).
  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - rechtliche Bedeutung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2004 - L 5 KR 63/02
    Unabhängig davon, ob sich der erhobene Kostenerstattungsanspruch auf § 13 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - in der bis 31.12.2003 geltenden Fassung - oder § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V stützen kann, kann er nur für solche medizinische Maßnahmen bestehen, die ihrer Art nach von der gesetzlichen Krankenversicherung als Sachleistung zu erbringen sind (vgl. nur BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 14, 22; SozR 3-2500 § 92 Nr. 12).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2004 - L 5 KR 63/02
    Andere Kosten, wie etwa die Verpflichtung gegenüber einem anderen als dem krankenversicherungsrechtlich zulässigen Leistungserbringer lösen dagegen keinen Anspruch aus, weil sonst die krankenversicherungsrechtliche Bindung an die zulässigen Formen der Leistungserbringung durch den Anspruch auf Kostenerstattung ohne Weiteres durchbrochen werden könnte (BSGE 80, 181, 182; 86, 66, 69; ebenso LSG Hamburg, a.a.O.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.09.2003 - L 5 KR 133/02

    Kostenerstattung für privat in Rechnung gestellte Krankenhausbehandlung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2004 - L 5 KR 63/02
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob es sich bei den implantierten Chondrozyten um ein Arzneimittel i.S.d. § 2 Arzneimittelgesetz handelt (so ohne nähere Begründung LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.09.2003 - L 5 KR 133/02 - ebenso wohl LSG Hamburg, Urteil vom 24.09.2003 - L 5 KR 44/02 -) oder wie die gezüchteten Zellen sonst zu qualifizieren sind.
  • LSG Bayern, 10.09.2009 - L 4 KR 227/08

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenerstattung der

    In den Entscheidungsgründen hat es insbesondere Bezug genommen auf die Urteile des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 19.07.2004 - L 4 KR 63/02 und 14.09.2006 - L 11 KR 44/06 sowie das Verfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG) - B 1 KR 25/04 R -, in dem die Revision nach Erörterung der Sach- und Rechtslage gegen das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 63/02 - zurückgenommen wurde.

    Abschließend wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das vom SG u.a. zitierte Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen unter dem Az.: L 5 KR 63/02 rechtskräftig geworden ist, nachdem im Revisionsverfahren vor dem BSG die Revision zurückgenommen wurde (B 1 KR 25/04 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - L 11 KR 44/06

    Krankenversicherung

    Der Senat schließt sich der Auffassung des 5. Senats des LSG NRW im Urteil vom 19.07.2004 (L 5 KR 63/02) an, dass bei einer stationären Behandlung alle medizinisch notwendigen Maßnahmen ausschließlich durch die von der Beklagten übernommenen Pflegesätze vergütet werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - 6 A 301/04

    Voraussetzungen und Kriterien für die wissenschaftliche Anerkennung einer

    LSG NRW, Urteil vom 19.7.2004 - L 5 KR 63/02 - (nicht rechtskräftig).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2006 - L 11 KR 5/04

    Kostenerstattung für eine im Rahmen einer stationären Behandlung durchgeführte

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass auch der 5. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einer Entscheidung vom 19.07.2004 (Az.: L 5 KR 63/02) im Zusammenhang mit der im Rahmen einer stationären Behandlung durchgeführten ACI am Kniegelenk entschieden hat, dass bei einer stationären Behandlung alle medizinisch notwendigen Maßnahmen ausschließlich durch die Pflegesätze vergütet werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2006 - L 11 (16) KR 5/04

    Krankenversicherung

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass auch der 5. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einer Entscheidung vom 19.07.2004 (Az.: L 5 KR 63/02) im Zusammenhang mit der im Rahmen einer stationären Behandlung durchgeführten ACI am Kniegelenk entschieden hat, dass bei einer stationären Behandlung alle medizinisch notwendigen Maßnahmen ausschließlich durch die Pflegesätze vergütet werden.
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