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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03   

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https://dejure.org/2006,21291
LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03 (https://dejure.org/2006,21291)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.05.2006 - L 6 RA 54/03 (https://dejure.org/2006,21291)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - L 6 RA 54/03 (https://dejure.org/2006,21291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) und der während dieses Zeitraums tatsächlich erzielten Entgelte; Persönlicher Anwendungsbereich des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG); Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03
    Denn erst wenn der persönliche Anwendungsbereich des AAÜG bejaht wird, ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob derartige Zugehörigkeitszeiten vorliegen (vgl hierzu stellvertr BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).

    Sie darf infolgedessen mangels sachlicher, objektivierbarer, bundesrechtlich nicht nachvollziehbarer Grundlage nicht rückschauend ersetzt werden (BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03
    Dies gilt unbeschadet dessen, dass, wie der vorliegende Fall zeigt, die Anwendung des Stichtages 30. Juni 1990 mit erheblichen Härten verbunden ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05 und 1 BvR 1144/05).
  • LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03

    Anspruch eines Ingenieurs auf Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03
    Es kann im vorliegenden Fall dahin stehen, ob dem Einbeziehungsanspruch bereits das Fehlen der formellen Kriterien (schriftliche Beitrittserklärung und Beitragszahlung) entgegensteht (so mit Rücksicht auf die fehlende Beitrittserklärung: Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - L 4 RA 486/03 - veröffentlich in Juris, unter Berufung auf BSG, Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R).
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 31/03 R

    Zugehörigkeitszeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03
    Wie sich aus der Präambel der VO-AVItech ergibt, sollten in das Versorgungssystem grundsätzlich nur solche Personen einbezogen werden, die für die Entwicklung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit und der Technik zuständig waren, also diejenigen, die mit ihrer "technischen" Qualifikation aktiv den Produktionsprozess, sei es in der Forschung oder bei der Produktion förderten (BSG Urteil vom 31. März 2004 - B 4 RA 31/03 R - und BSG SozR 4-8570 § 5 Nr. 6).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03
    Ob die betriebliche Voraussetzung im Sinne der VO-AVItech iVm der 2. DB erfüllt ist, bestimmt sich - entgegen der Rechtsauffassung des Klägers - danach, wer Arbeitgeber im rechtlichen Sinn war (BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 2).
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03
    Es kann im vorliegenden Fall dahin stehen, ob dem Einbeziehungsanspruch bereits das Fehlen der formellen Kriterien (schriftliche Beitrittserklärung und Beitragszahlung) entgegensteht (so mit Rücksicht auf die fehlende Beitrittserklärung: Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - L 4 RA 486/03 - veröffentlich in Juris, unter Berufung auf BSG, Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03
    Denn der Kläger hat vor dem 01. Juli 1990 keinen Versicherungsschein erhalten hat und war damit nicht einbezogen, weswegen er auch zuvor keinen "Anspruch" auf Rente hatte, der wegen seiner Tätigkeit als Büroleiter des Bezirksbürgermeisters hätte erlöschen können (vgl BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R).
  • BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 1/99 R

    Zugehörigkeitszeiten zur AVI bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03
    Hiernach sollten nur die Beschäftigten solcher Organe zum Beitritt zur Zusatzversorgung berechtigt sein, die originäre hoheitliche Aufgaben erfüllten, was den tatsächlichen Verhältnissen in der DDR entsprach; folglich waren als Organe des Staatsapparates unter anderem der Staatsrat der DDR und sein Apparat, die Ministerien, andere zentrale staatliche Organe, die Räte der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften anzusehen, hingegen nicht nachgeordnete Einrichtungen (BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 5).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03
    Soweit der Kläger erstmals im Berufungsverfahren klageweise den Anspruch erhoben hat, die Beklagte zu verpflichten, die Zeit vom 11. Juni 1990 bis zum 30. Juni 1990 als Zeit der Zugehörigkeit zur AVSt samt der während dieses Zeitraums erzielten Arbeitsverdienste festzustellen (zur Erstreckung des Klagebegehrens auf die Feststellung der Verdienste, vgl obige Ausführungen), ist die Klage unzulässig, da dem Senat für eine Sachentscheidung hierüber die funktionale Zuständigkeit fehlt (§ 29 SGG; BSG SozR 3-1500 § 29 Nr. 1).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03
    Danach ist diese Norm auf diejenigen zu erstrecken, die am 30. Juni 1990 (den Tag vor der Schließung der Zusatzversorgungssysteme der DDR) zwar nicht in ein Zusatzversorgungssystem einbezogen waren, aber aus bundesrechtlicher Sicht aufgrund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage nach der bundesrechtlichen Rechtslage zum 01. August 1991 einen "Anspruch auf Versorgungszusage" im Hinblick auf die bundesrechtlich weiter geltenden leistungsrechtlichen Regeln der Versorgungssysteme gehabt hätten (vgl etwa BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 8 Seite 73).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 40/02 R

    Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Auslandsstudium in Sowjetunion

  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 29/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 1/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Innerhalb des Bereichs 30 differenzierte die AO zwischen dem Bereich 31 "Forschung und Entwicklung" einerseits und dem Bereich 32 "Konstruktion" andererseits (vgl Rahmenrichtlinie, aaO; vgl auch Qualifikationshandbuch für Arbeitsaufgaben von Hoch- und Fachschulkadern in den VEB und Einrichtungen des Maschinenbaus , registriert beim Staatssekretariat für Arbeit und Löhne unter Nr. 101/78; zu dessen Anwendung auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.5.2006 - L 6 RA 54/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 1 R 376/08
    Für die Feststellung der Zeiten der Zugehörigkeit zum AVSt wäre daher allein die DRV Bund als Träger der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme passivlegitimiert (siehe nur: BSG, Urteil vom 04. August 1999, B 4 RA 1/99 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2006, L 6 RA 54/03, jeweils m.w.N.).
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