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   LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2000 - L 7 Ar 195/97   

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https://dejure.org/2000,26792
LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2000 - L 7 Ar 195/97 (https://dejure.org/2000,26792)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.04.2000 - L 7 Ar 195/97 (https://dejure.org/2000,26792)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. April 2000 - L 7 Ar 195/97 (https://dejure.org/2000,26792)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    § 88 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 BSHG definiert das angemessene Hausgrundstück nicht allein über die Größe, sondern über eine Reihe von Kriterien, während sich das Attribut der Angemessenheit in § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 AlhiV ausschließlich auf die Größe bezieht; dies hat zur Folge, dass - mit der Ausnahme der Härteregelung in § 6 Abs. 3 Satz 1 AlhiV - andere wertbildende Faktoren als die Größe für das Angemessenheitsurteil grundsätzlich keine Rolle spielen (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. April 2000 - L 7 Ar 195/97 - Ebsen in Gagel, AFG, § 137 RdNr 210, Stand: 1995; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, § 193, RdNr 243, Stand: 2001): Insbesondere Lage und Ausstattung sowie der Verkehrswert einer Immobilie können der Inanspruchnahme von Sozialhilfe auch dann entgegenstehen, wenn die Wohnungsgröße als solche sich noch im "angemessenen" Rahmen bewegt, dagegen spielen diese Gesichtspunkte bei der Alhi keine Rolle.
  • FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 359/98

    Aufwendungen für alternative Tumortherapie als außergewöhnliche Belastung;

    Insoweit wäre für EU (und seine Lebensgefährtin) jedoch allenfalls ein Hausgrundstück mit einer Wohnfläche von 90 qm als angemessen anzusehen gewesen, nachdem für eine vierköpfige Familie eine Fläche von 130 qm zum Ansatz kommt und pro Person weniger ein Abschlag von 20 qm erfolgt (dazu etwa OLG Karlsruhe vom 29. Dezember 1999, 2 WF 105/99, juris; s.a. LSG Rheinland-Pfalz vom 3. April 2000, L 7 Ar 195/97, juris).
  • LSG Hessen, 14.12.2001 - L 10 AL 334/01

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Die Verwertung des Vermögens ist auch nicht allein deshalb nach der zitierten Generalklausel des § 6 Abs. 3 Satz 1 Alhi-VO unzumutbar, weil der Kläger wegen seines Alters und der Dauer seiner Arbeitslosigkeit nur geringe Aussichten auf einen Arbeitsplatz hat und nach dem Verbrauch seines Vermögens ggf. auf anderweitige staatliche Leistungen (Sozialhilfe) angewiesen wäre (vgl. hierzu LSG Mainz, Urteil vom 3. April 2000 -- L 7 Ar 195/97 --).
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