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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07 KA ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07 KA ER (https://dejure.org/2007,8093)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2007 - L 7 B 153/07 KA ER (https://dejure.org/2007,8093)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2007 - L 7 B 153/07 KA ER (https://dejure.org/2007,8093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen an eine Verlängerung einer Zulassung als Facharzt für Laboratoriumsmedizin; Ende einer ärztlichen Zulassung von Amts wegen durch Erreichen der Altersgrenze; Möglichkeit einer Verlängerung einer ärztlichen Zulassung aufgrund der Anrechnung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Feststellung des Endes der vertragsärztlichen Zulassung

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 B 835/06

    Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bei feststellenden Verwaltungsakten im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07
    1.) Die Feststellung der Zulassungsgremien über das Ende der Zulassung eines Vertragsarztes aus Altersgründen wird grundsätzlich weder rechtlich noch faktisch von den Zulassungsgremien oder einer anderen Behörde "vollzogen", weil diese die Feststellung über die Beendigung der Zulassung nicht durch weitere Entscheidungen um- oder durchsetzen, sondern bei ihren Entscheidungen lediglich die sich unmittelbar aus § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V ergebende Rechtslage beachten (Abgrenzung zu Bayer. LSG Bschl. v. 28. März 2007, - L 12 B 835/06 KA).

    Diese Auffassung werde durch das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in seinem Beschluss vom 28. März 2007 (L 12 B 835/06 KA ER) bestätigt, dem sich der Antragsteller voll inhaltlich anschließe.

    Mit seiner Entscheidung orientiert sich das Sozialgericht sowohl hinsichtlich des Entscheidungsausspruchs als auch in seiner Begründung an dem Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. März 2007 (- L 12 B 835/06 KA -, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07
    d.) Die mit der Stichtagsregelung in § 95 Abs. 7 Satz 4 SGB V einhergehende Härte ist auch verfassungsrechtlich hinzunehmen, weil sie im Hinblick auf den maßgeblichen Sachverhalt und den systematischen Zusammenhang, in den die Norm gestellt ist, nicht willkürlich erscheint (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], BVerfGE 80, 297ff. und 79, 212 ff.).

    Der Normgeber überschreitet sein weites gesetzgeberisches Ermessen nur dann, wenn er den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum nicht in sachgerechter Weise genutzt hat oder für den gewählten Zeitpunkt sachlich einleuchtende Gründe fehlen (BVerfGE 47, 85; 80, 297).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07
    Der Normgeber überschreitet sein weites gesetzgeberisches Ermessen nur dann, wenn er den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum nicht in sachgerechter Weise genutzt hat oder für den gewählten Zeitpunkt sachlich einleuchtende Gründe fehlen (BVerfGE 47, 85; 80, 297).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 95 Nr. 18) und des BVerfG (SozR 3-2500 § 95 Nr. 17 m.w.N.), an der sowohl das BSG als auch das BVerfG auch in jüngerer Rechtsprechung festgehalten haben (so: BSG, Beschluss vom 27. April 2005, B 6 KA 38/04 B und BVerfG, Beschluss vom 7. August 2007, 1 BvR 1941/07).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R

    Rechtsstreit - Bestehen - Zulassungsstatus - Zuständigkeit - Zulassungsgremien -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 95 Nr. 18) und des BVerfG (SozR 3-2500 § 95 Nr. 17 m.w.N.), an der sowohl das BSG als auch das BVerfG auch in jüngerer Rechtsprechung festgehalten haben (so: BSG, Beschluss vom 27. April 2005, B 6 KA 38/04 B und BVerfG, Beschluss vom 7. August 2007, 1 BvR 1941/07).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für die Teilnahme von Ärzten an der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 95 Nr. 18) und des BVerfG (SozR 3-2500 § 95 Nr. 17 m.w.N.), an der sowohl das BSG als auch das BVerfG auch in jüngerer Rechtsprechung festgehalten haben (so: BSG, Beschluss vom 27. April 2005, B 6 KA 38/04 B und BVerfG, Beschluss vom 7. August 2007, 1 BvR 1941/07).
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - 55-Jahres-Zugangsgrenze - verfassungskonforme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07
    Das BSG hat diese Vorschrift in seinem Urteil vom 12. September 2001 (B 6 KA 90/00, zitiert nach juris) dahin ausgelegt, dass es ausreiche, wenn der Arzt die Zulassung bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt habe.
  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 38/04 B

    Beendigung der Zulassung im Vertragszahnarztrecht, Verstoß gegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 95 Nr. 18) und des BVerfG (SozR 3-2500 § 95 Nr. 17 m.w.N.), an der sowohl das BSG als auch das BVerfG auch in jüngerer Rechtsprechung festgehalten haben (so: BSG, Beschluss vom 27. April 2005, B 6 KA 38/04 B und BVerfG, Beschluss vom 7. August 2007, 1 BvR 1941/07).
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 45/00 R

    Vertragsarzt - 68-Jahres-Altersgrenze - Verlängerung der Zulassung - Anrechnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07
    Das BSG hat eine vor der Zulassung ausgeübte Tätigkeit als ermächtigter Arzt nur bei der Berechnung des 20-Jahreszeitraumes nach § 95 Abs. 7 Satz 4 Nr. 1 SGB V und nur deshalb berücksichtigt, weil sie in ihrer rechtlichen und faktischen Ausgestaltung weitgehend der Tätigkeit eines damaligen Vertragsarztes entsprach (vgl. zu Psychotherapeuten, BSG, SozR 3-2500 § 95 Nr. 32).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 11 B 12/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07
    Die hier angegriffene Feststellung wird aber auch faktisch nicht vollzogen, weil weder die Zulassungsgremien noch andere Behörden, etwa die - hier i. Ü. erst vom entscheidenden Senat beigeladene und damit an den Beschluss des Sozialgerichts nicht gebundene - Kassenärztliche Vereinigung, die Feststellung über die Beendigung der Zulassung des Antragstellers durch die Zulassungsgremien durch weitere Entscheidungen um- oder durchsetzen, sondern bei ihren Entscheidungen lediglich die sich unmittelbar aus § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V ergebende Rechtslage beachten (so im Ergebnis auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17. Mai 2005, - L 10 B 10/04 KA ER -, Breithaupt 2005, 972 ff. sowie vom 20. Juni 2007, - L 11 B 12/07 KA ER -, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 10.06.2005 - L 6/7 KA 58/04

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Ende der Zulassung wegen Vollendung des

  • LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsausschuss - Ende der Zulassung wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07

    Verlängerung einer vertragsärztlichen Zulassung aufgrund einer mangelhaften

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2005 - L 10 B 10/04

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Entscheidung des Zulassungsausschuss

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    Allerdings hätte dann nicht lediglich die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet werden dürfen, sondern zumindest auch eine einstweilige Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG des Inhalts erlassen müssen, dass die Zulassung vorläufig zu verlängern bzw zu erteilen ist (so auch zu der entsprechenden Konstellation in Streitigkeiten um das gesetzliche Ende der Zulassung wegen Eintritts der ehemals geltenden Altersgrenze für Vertragsärzte: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss 28.11.2007 - L 7 B 153/07 KA ER - Juris RdNr 23; LSG Bayern Beschluss vom 11.7.2008 - L 12 B 1113/07 KA ER - Juris RdNr 15 f; Hessisches LSG Beschluss vom 25.6.2008 - L 4 KA 48/08 B ER - Juris RdNr 15; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.5.2005 - L 10 B 10/04 KA ER - GesR 2005, 378 und Beschluss vom 18.9.2007 - L 11 B 17/07 KA ER, Breith 2008, 81; Meschke in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2007, § 28 RdNr 3; aA Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 2. Aufl 2015 RdNr 266) .
  • SG Hamburg, 10.02.2011 - S 3 KA 12/11

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage entfällt nur in den in § 86 a

    Dass die Zulassungsgremien mit einer deklaratorischen Entscheidung lediglich aussprechen, was sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, lässt nicht die aufschiebende Wirkung eines dagegen eingelegten Rechtsmittels entfallen (in diese Richtung aber LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Nov. 2007, L 7 B 153/07 KA ER, in juris, m.w.N., zur Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit nach Erreichen der Altersgrenze), sondern gibt allein zu der Frage Anlass, ob der betroffene Vertragsarzt sein Rechtsschutzziel über einen Antrag nach § 86b Abs. 1 SGG erreichen kann (dazu sogleich).

    Im Rechtsstreit über deklaratorische Entscheidungen der Zulassungsgremien ist einstweiliger Rechtsschutz daher nicht über einen Antrag nach § 86b Abs. 1 SGG, sondern allenfalls über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnungen nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG zu erlangen (im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20. Juni 2007, L 11 B 12/07 KA ER, m.w.N., in juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Nov. 2007, L 7 B 153/07 KA ER, in juris, m.w.N.; a.A. LSG Bayern, Beschl. v. 28. März 2007, L 12 B 835/06 KA ER, in Juris; jeweils zur Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit nach Erreichen der Altersgrenze).

  • LSG Hessen, 25.06.2008 - L 4 KA 48/08

    Verlängerung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung durch

    Der Hilfsantrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der vertragszahnärztlichen Zulassung ist unzulässig, da insoweit das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. hierzu bereits LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2007, L 7 B 153/07 KA ER, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 21).
  • LSG Hessen, 01.07.2008 - L 4 KA 48/08
    Der Hilfsantrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der vertragszahnärztlichen Zulassung ist unzulässig, da insoweit das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. hierzu bereits LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2007, L 7 B 153/07 KA ER, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 21).
  • LSG Hamburg, 08.03.2011 - L 1 KA 22/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Teilnahme an

    Es ergibt sich aber im Ergebnis nichts anderes, wenn man wie das Sozialgericht mit dem Wortlaut von § 86a Abs. 1 Satz 2 SGG Rechtsbehelfen gegen alle feststellenden Verwaltungsakte ihre gesetzlich angeordnete aufschiebende Wirkung belässt (vgl. insoweit LSG Bayern 28.3.2007 - L 12 B 835/06 KA ER, GesR 2007, 410), jedoch bei nur deklaratorisch-feststellenden Verwaltungsakten ein Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Feststellung der aufschiebenden Wirkung dieser Rechtbehelfe ablehnt, wenn und weil damit das im Eilverfahren verfolgte Ziel einer Verbesserung der Rechtsstellung von vornherein nicht erreichbar ist (vgl. insoweit LSG Berlin-Brandenburg 28.11.2007 - L 7 B 153/07 KA ER, juris).
  • SG Marburg, 14.05.2008 - S 12 KA 172/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsende bei Erreichen der Altersgrenze von

    auch nach Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Vertragszahnärzte durch das GKV-WSG und der Einfügung der Ausnahmeregelungen in § 95 Abs. 7 Satz 8 SGB V durch das VÄndG sowie im Hinblick auf die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie (vgl. Art. 1 und 6 EGRL 78/2000) die Altersgrenze weiterhin einhellig als rechtmäßig an (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 09.11.2007 - L 3 KA 69/07 ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg v. 28.11.2007 - L 7 B 153/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; SG Reutlingen, Urt. v. 27.06.2007 - S 1 KA 2556/05 - LSG Nordrhein-Westfalen v. 18.09.2007 - L 11 B 17/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.06.2007 - L 11 B 12/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.09.2007 - L 11 B 17/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.10.2007 - L 4 B 583/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Schleswig-Holstein.
  • SG Gelsenkirchen, 16.08.2016 - S 16 KA 2/16

    Zulassung eines Facharztes für Innere Medizin zur vertragsärztlichen Versorgung

    Das erkennende Gericht lehnt bei nur deklaratorisch-feststellenden Verwaltungsakten ein Rechtschutzbedürfnis für die gerichtliche Feststellung der aufschiebenden Wirkung dieser Rechtsbehelfe ab, weil damit das im Eilverfahren verfolgte Ziel einer Verbesserung der Rechtstellung von vornherein nicht erreichbar ist (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2007, Az.: L 7 B 153/07 KA ER).
  • SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 284/08

    Vertragszahnärztliche Versorgung - 68-Jahres-Altersgrenze ist rechtmäßig -

    auch nach Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Vertragszahnärzte durch das GKV-WSG und der Einfügung der Ausnahmeregelungen in § 95 Abs. 7 Satz 8 SGB V durch das VÄndG sowie im Hinblick auf die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie (vgl. Art. 1 und 6 EGRL 78/2000) die Altersgrenze weiterhin fast einhellig als rechtmäßig an (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 09.11.2007 - L 3 KA 69/07 ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg v. 28.11.2007 - L 7 B 153/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; SG Reutlingen, Urt. v. 27.06.2007 - S 1 KA 2556/05 - LSG Nordrhein-Westfalen v. 18.09.2007 - L 11 B 17/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.06.2007 - L 11 B 12/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.09.2007 - L 11 B 17/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.10.2007 - L 4 B 583/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Schleswig-Holstein.
  • SG Gelsenkirchen, 18.08.2016 - S 16 KA 6/16
    Jedoch lehnt das erkennende Gericht bei nur deklaratorisch-feststellenden Verwaltungsakten ein Rechtschutzbedürfnis für die gerichtliche Feststellung der aufschiebenden Wirkung dieser Rechtsbehelfe ab, weil damit das im Eilverfahren verfolgte Ziel einer Verbesserung der Rechtstellung von vornherein nicht erreichbar ist (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2007, Az.: L 7 B 153/07 KA ER).
  • SG Berlin, 16.09.2008 - S 83 KA 433/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung Kassenzulassung -

    Ebenso wenig kommt in diesen Fällen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung in Betracht, weil auch selbst dann die unmittelbar vom Gesetz angeordnete Rechtsfolge eintreten würde (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. November 2007, -L 7 B 153/07 KA ER-, zit. n. juris, Rn. 21).
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