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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2009 - L 7 B 93/08 KA ER   

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https://dejure.org/2009,25829
LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2009 - L 7 B 93/08 KA ER (https://dejure.org/2009,25829)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2009 - L 7 B 93/08 KA ER (https://dejure.org/2009,25829)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - L 7 B 93/08 KA ER (https://dejure.org/2009,25829)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2010 - L 7 KA 169/09

    Medizinisches Versorgungszentrum; ärztlicher Leiter; Entziehung der Zulassung;

    Die Zulässigkeit generalpräventiver Überlegungen zur Begründung des für den Sofortvollzug erforderlichen besonderen öffentlichen Interesses ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (LSG Baden-Württemberg, MedR 94, 419 - Zulassungsentziehung - OVG Nordrhein-Westfalen NJW 00, 891 - Untersagung nach dem Medizinproduktegesetz - OVG Berlin-Brandenburg GewA 08, 460 - baurechtliche Nutzungsuntersagung -, OVG Lüneburg GewA 05, 282 - Untersagung von Sportwetten - BayVGH BayVBl. 80, 87 - ausländerrechtliche Ausweisung - HessVGH, Beschluss vom 14. Februar 1996, Az.: 11 TG 1144/95, und VG Stade, Beschluss vom 28. August 2003, Az.: 6 B 1091/03 - jeweils Untersagung nach dem Arzneimittelgesetz -, beide veröffentlicht in Juris; Senat, Beschluss vom 13. Januar 2009, Az.: L 7 B 93/08 KA ER - Zulassungsentziehung -, veröffentlicht in Juris; für Zulassungsentziehung a.A.: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. November 2005, Az.: L 5 ER 91/05 KA, veröffentlicht in Juris).

    Anlass hierzu sieht der Senat, nachdem ihm in jüngerer und jüngster Zeit durch mehrere Verfahren, an denen MVZ beteiligt waren, die enorme Missbrauchsgefahr im Zusammenhang mit den den MVZ eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten vor Augen geführt wurde (vgl. Beschluss vom 13. Januar 2009, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 27. Januar 2010, Az.: L 7 KA 139/09 ER und L 7 KA 142/09 ER, noch nicht veröffentlicht).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 7 KA 139/09

    Medizinisches Versorgungszentrum; einstweilige Anordnung bei

    In Übereinstimmung mit seiner ständigen Rechtsprechung (zuletzt: Beschluss vom 13. Januar 2009, Az.: L 7 B 93/08 KA ER, veröffentlicht in Juris) geht der Senat hierbei für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Zulassungsangelegenheiten von einem Zeitraum von einem Jahr (vier Quartale) aus.
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