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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 7 KA 34/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,19238
LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 7 KA 34/09 B ER (https://dejure.org/2009,19238)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.10.2009 - L 7 KA 34/09 B ER (https://dejure.org/2009,19238)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - L 7 KA 34/09 B ER (https://dejure.org/2009,19238)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretung einer nicht unanfechtbaren Schadensersatzforderung zur unmittelbaren Einziehung an die Krankenkasse; Anforderungen an einen vollstreckbaren Leistungsbescheid

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 7 KA 34/09
    a VwVG (BSG, Beschluss vom 5. August 1997, 11 BAr 95/97).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2008 - 9 S 38.07

    einstweilige Anordnung; Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Erlass; Voraussetzungen;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 7 KA 34/09
    Der Rückgriff auf zivilprozessuale Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung verbietet sich, da das SGG insoweit ausreichend Rechtsschutz bietet (vgl. für den vergleichbaren Fall des ausreichenden Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. Mai 2009, 2 M 49/09, zitiert nach Juris, Rn. 9, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, 9 S 38/07).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2009 - 2 M 49/09

    Verwaltungsvollstreckung: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 7 KA 34/09
    Der Rückgriff auf zivilprozessuale Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung verbietet sich, da das SGG insoweit ausreichend Rechtsschutz bietet (vgl. für den vergleichbaren Fall des ausreichenden Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. Mai 2009, 2 M 49/09, zitiert nach Juris, Rn. 9, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, 9 S 38/07).
  • VGH Bayern, 04.05.1994 - 23 CS 94.913
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 7 KA 34/09
    Dies gilt insbesondere, wenn geltend gemacht wird, es fehle an einem zu vollstreckenden Leistungsbescheid (BayVGH, NVwZ-RR 1995, 477, 478).
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