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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 7 KA 56/03   

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LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 7 KA 56/03 (https://dejure.org/2007,11990)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.10.2007 - L 7 KA 56/03 (https://dejure.org/2007,11990)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - L 7 KA 56/03 (https://dejure.org/2007,11990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung des Honorars für einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden hausärztlichen Internisten; Überprüfung der Honorarabrechnungen der Vertragsärzte; Leistungen nach den Gebührennummern 10, 11, 25 und 32 EBM als nicht delegierbare Leistungen; Zulässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R

    Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztliche Vereinigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 7 KA 56/03
    Die Plausibilitätskontrolle ist dabei kein eigenständiges Prüfverfahren neben der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der sachlich-rechnerischen Richtigstellung nach § 106 SGB V, sondern dient der Aufdeckung von Abrechnungsfehlern und unwirtschaftlicher Leistungserbringung (vgl. BSG SozR 3-2500 § 83 Nr. 1).

    Zur Feststellung, ob abgerechnete Leistungen vollständig erbracht worden sind, ist es zulässig, Tagesprofile zu verwenden (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 4; SozR 3-2500 § 83 Nr. 1).

    Tagesprofile sollen für einen durchgehenden längeren Zeitraum - bspw. für ein Abrechnungsquartal - erstellt werden (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 4), jedoch genügt als Nachweis für eine Falschabrechnung des Quartals bereits ein beliebiger falsch abgerechneter Tag (BSG SozR 3-2500 § 83 Nr. 1).

    Vielmehr ist die nach den §§ 35 Abs. 2 Satz 3, 42 Abs. 3 BMV-Ä und §§ 43 Abs. 1 35 Abs. 3 EKV-Ä abgegebene Abrechnungs-Sammelerklärung des Klägers, die die an sich für jeden Behandlungsausweis gebotene Erklärung des Vertragsarztes über die ordnungsgemäße Erbringung und Abrechnung der Leistungen ersetzt,  bereits falsch, wenn die Prüfung der von einem Vertragsarzt an einem beliebigen Tag abgerechneten Leistungen erkennen lässt, dass diese unter Berücksichtigung des für die einzelnen Leistungen erforderlichen persönlichen Arbeitsaufwands, so, wie sie abgerechnet worden sind, nicht erbracht sein können (BSG SozR 3-2500 § 83 Nr. 1).

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 7 KA 56/03
    Insoweit liegt das Honorarrisiko beim Kläger (BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1).

    33 Das BSG knüpft wegen dieser weitgehenden Wirkung der Rechtsfolgen aus der Abgabe einer unrichtigen Abrechnungs-Sammelerklärung anders als bei der sachlich-rechnerischen Richtigstellung, die grundsätzlich kein Verschulden des Vertragsarztes voraussetzt, hier an die Regelungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - SGB X - (§ 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 und § 48 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB X) an und hält bereits beim Vorliegen zumindest grober Fahrlässigkeit eine Honorarkürzung für zulässig (BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1).

    In aller Regel ist es nicht zu beanstanden, wenn die KV in den Fällen, in denen die vom Arzt geltend gemachte Quartalsvergütung bezogen auf den Fallwert wesentlich über dem Durchschnitt seiner Fachgruppe liegt, deutliche Abschläge gegenüber der ursprünglich geltend gemachten Honorarforderung vornimmt und sich im Wege pauschalierender Schätzung damit begnügt, ihm ein Honorar z. B. in Höhe des Fachgruppendurchschnitts - oder in KV-Bezirken mit hohen Fallwerten evtl. niedriger - zuzuerkennen (BSG, SozR 3-5550 § 35 Nr. 1).

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 7 KA 56/03
    Zur Feststellung, ob abgerechnete Leistungen vollständig erbracht worden sind, ist es zulässig, Tagesprofile zu verwenden (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 4; SozR 3-2500 § 83 Nr. 1).

    Tagesprofile sollen für einen durchgehenden längeren Zeitraum - bspw. für ein Abrechnungsquartal - erstellt werden (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 4), jedoch genügt als Nachweis für eine Falschabrechnung des Quartals bereits ein beliebiger falsch abgerechneter Tag (BSG SozR 3-2500 § 83 Nr. 1).

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 48/97 R

    Vertragsarzt - Abrechnung - vertragsärztliche Leistung - Abgabe einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 7 KA 56/03
    Solche Verstöße können z. B. darin liegen, dass die Leistungen überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang, ohne die zur Leistungserbringung erforderliche spezielle Genehmigung oder unter Überschreitung des Fachgebietes erbracht worden sind (vgl. BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 10 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2002 - L 5 KA 4454/00

    Honorarkürzung nach Feststellung der Unrichtigkeit der Abrechnungen in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 7 KA 56/03
    Da nicht bzw. nicht in vollem Umfang erbrachte Leistungen nicht berechnungsfähig sind (Allgemeine Bestimmungen A I S. 1 EBM), können sie im Wege der sachlich-rechnerischen Berichtigung gestrichen werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. November 2002, L 5 KA 4454/00).
  • LSG Bayern, 17.01.2018 - L 12 KA 123/16

    Plausibilitätsprüfung - Neufestsetzung der Honorare auf Grundlage der ärztlichen

    d) Ihr weites Kürzungsermessen (vgl. hierzu Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 25.3.2015, L 7 KA 19/12, juris, unter Verweis auf Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.10.2007, L 7 KA 56/03, zitiert nach juris, dort.
  • SG Marburg, 05.06.2019 - S 12 KA 387/18

    Vertragsarztrecht

    Die Durchschnittszeit stellt sich aber bei einer ordnungsgemäßen und vollständigen Leistungserbringung als der statistische Mittelwert dar (vgl. BSG, Urt. v. 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 - BSGE 73, 234 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4, juris Rdnr. 24 ff.; BSG, Urt. v. 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 18 , juris Rdnr. 25 f.; LSG Hessen, Urt. v. 26.11.2014 - L 4 KA 2/11 - juris Rdnr. 29 ; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.10.2007 - L 7 KA 56/03 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris Rdnr. 21).
  • LSG Hessen, 26.11.2014 - L 4 KA 2/11

    Die Beteiligten streiten über die Festsetzung einer Honorarberichtigung aufgrund

    Die Durchschnittszeit stelle sich aber bei einer ordnungsgemäßen und vollständigen Leistungserbringung als der statistische Mittelwert dar (Hinweis auf BSG, Urteil vom 24. November 1993 - 6 RKa 70/91 - a.a.O., Rdnr. 24 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Oktober 2007 - L 7 KA 56/03 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris Rdnr. 21).
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