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   LSG Baden-Württemberg, 24.01.2002 - L 7 U 645/00   

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https://dejure.org/2002,31782
LSG Baden-Württemberg, 24.01.2002 - L 7 U 645/00 (https://dejure.org/2002,31782)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.2002 - L 7 U 645/00 (https://dejure.org/2002,31782)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - L 7 U 645/00 (https://dejure.org/2002,31782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsunfall bei privatem Streit am Arbeitsplatz

  • lsgreport.de (Kurzinformation)

    Privater Streit am Arbeitsplatz begründet keinen Arbeitsunfall

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 22/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei der Besorgung von Genußmitteln

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2002 - L 7 U 645/00
    Auch genügt es nicht, dass betriebseigentümliche Umstände (Betriebsgefahr) für (die Schwere des) den Unfall wesentlich ursächlich gewesen sind (Urteile des BSG vom 27.06.2000 - B 2 U 22/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 22; BG 1968, 79).
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2002 - L 7 U 645/00
    Auch genügt es nicht, dass betriebseigentümliche Umstände (Betriebsgefahr) für (die Schwere des) den Unfall wesentlich ursächlich gewesen sind (Urteile des BSG vom 27.06.2000 - B 2 U 22/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 22; BG 1968, 79).
  • BSG, 05.08.1993 - 2 BU 37/93

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Folgen eines Arbeitsunfalls -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2002 - L 7 U 645/00
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es nämlich keinen sogenannten Betriebsbann (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. Urteil vom 05.08.1993 - 2 BU 37/93 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2009 - L 2 U 5322/08
    Ist unklärbar, ob eine Lösung vom Unternehmen durch unternehmensbezogene Umstände wesentlich verursacht worden ist, so sind die Folgen der Ungewissheit nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast von demjenigen zu tragen, der Entschädigungsansprüche geltend macht (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 24.01.2002, Az. L 7 U 645/00 (juris); Schwerdtfeger in Lauterbach, aaO. Rn. 354 m.w.N.).
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