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   LSG Hessen, 15.07.2021 - L 8 BA 52/20   

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https://dejure.org/2021,31663
LSG Hessen, 15.07.2021 - L 8 BA 52/20 (https://dejure.org/2021,31663)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.07.2021 - L 8 BA 52/20 (https://dejure.org/2021,31663)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - L 8 BA 52/20 (https://dejure.org/2021,31663)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 7 SGB IV ; § 7a SGB IV
    Eine Ärztin, die in einer Reha-Klinik als Vertretung der Leiterin der orthopädischen Abteilung bei deren Abwesenheit an einzelnen Tagen im Monat eine orthopädische Sprechstunde abhält, ist abhängig beschäftigt, auch wenn sie keinen Stationsdienst leistet.

  • rechtsportal.de

    § 7 SGB IV ; § 7a SGB IV
    Anforderungen an die Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Vertretungsärztin in einem Krankenhaus Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht | Vertretungsweise Tätigkeit in einer Reha-Klinik

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine Vertretungsärztin sozialversicherungspflichtig beschäftigt?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Hessen, 15.07.2021 - L 8 BA 52/20
    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG in seinen grundlegenden Entscheidungen vom 4. Juli 2019 (B 12 R 2/18 R, B 12 R 11/18 R, B 12 R 5/19 R, B 12 R 20/18 R, B 12 R 10/18 R, B 12 R 22/18 R, B 12 R 12/18 R, jeweils juris) an.

    Liegt der gesamte organisatorische Rahmen im Verhältnis zum Patienten vom Erstkontakt über die arbeitsteilige Behandlung bis zur Abrechnung der erbrachten Leistungen in der Hand des jeweiligen Krankenhauses und ist der Arzt verpflichtet, organisatorische Regelungen einzuhalten, sich an die Anweisungen und Vorgaben der Chefärzte zu halten und die bei der Untersuchung oder Behandlung erhobenen Befunde und Protokolle, die Dokumentation der Aufklärung sowie die sich daraus ergebenden Beurteilungen dem zuständigen leitenden Abteilungsarzt zur Aufnahme in die Krankengeschichte zur Verfügung zu stellen, sind dies Zeichen einer abhängigen Beschäftigung (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, juris Rn. 32).

    Bei Diensten höherer Art tritt das Merkmal der Weisungsgebundenheit in den Hintergrund; wie das Beispiel der Chefärzte zeigt, kann es aufs Stärkste eingeschränkt und die Dienstleistung dennoch fremdbestimmt sein, wenn sie ihr Gepräge von der Ordnung des Betriebes erhält, in deren Dienst die Arbeit verrichtet wird (vgl. bereits BAG 11, 225; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019, B 12 R 11/18 R, juris Rn. 29).

    Den Beteiligten steht nämlich keine Dispositionsfreiheit in dem Sinne zu, dass sich der Auftraggeber durch die Vereinbarung eines Zuschlags zu einem üblichen Stundenlohn eines vergleichbar abhängig Beschäftigten von der Sozialversicherungspflicht "freikaufen" kann (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R, Rdnr. 36, 37 juris).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Hessen, 15.07.2021 - L 8 BA 52/20
    des BSG zum Verbot der selbständigen Feststellung einer abhängigen Beschäftigung (BSG, Urteil vom 26. Februar 2019 - B 12 R 8/18 R -, juris), andererseits dem Umstand Rechnung getragen, dass bei Tätigkeiten, die auf der Grundlage von Einzelverträgen ausgeübt werden, eine hinreichend konkrete Rechtsbeziehung, die ihrerseits Grundlage für eine Beschäftigung im Sinne von der § 7 Abs. 1 S 1 SGB V sein kann, immer erst in den durch Einzelverträge begründeten Beauftragungen vorliegt (BSG Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 12/18 R -, Rn. 24 m.w.N.).

    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG in seinen grundlegenden Entscheidungen vom 4. Juli 2019 (B 12 R 2/18 R, B 12 R 11/18 R, B 12 R 5/19 R, B 12 R 20/18 R, B 12 R 10/18 R, B 12 R 22/18 R, B 12 R 12/18 R, jeweils juris) an.

    Wenn die Versicherungspflicht solchen Wandlungen folgen würde, wäre die Gefahr einer negativen Risikoauslese gegeben (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 12/18 R -, Rn. 17 ff. m.w.N., juris).

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Hessen, 15.07.2021 - L 8 BA 52/20
    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29).

    Hieraus allein folgt aber noch kein Unternehmerrisiko (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 21).

  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus LSG Hessen, 15.07.2021 - L 8 BA 52/20
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG, Urteil vom 29. August 2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012, a.a.O.).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Hessen, 15.07.2021 - L 8 BA 52/20
    Zwar erhielt die Beigeladene eine relativ hohe Vergütung von 90, 00 Euro pro Stunde, was ein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R, juris Rn. 50).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 15.07.2021 - L 8 BA 52/20
    Dabei ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (vgl. BSG, Urteil vom 28. November 2011 - B 12 R 17/09 R, juris, Rn. 25; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R, juris Rn. 35).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Hessen, 15.07.2021 - L 8 BA 52/20
    Dabei ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (vgl. BSG, Urteil vom 28. November 2011 - B 12 R 17/09 R, juris, Rn. 25; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R, juris Rn. 35).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hessen, 15.07.2021 - L 8 BA 52/20
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG, Urteil vom 29. August 2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Hessen, 15.07.2021 - L 8 BA 52/20
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (stRsprg., z.B. BSG, Urteil vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R, juris Rn. 27).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 2/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Hessen, 15.07.2021 - L 8 BA 52/20
    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG in seinen grundlegenden Entscheidungen vom 4. Juli 2019 (B 12 R 2/18 R, B 12 R 11/18 R, B 12 R 5/19 R, B 12 R 20/18 R, B 12 R 10/18 R, B 12 R 22/18 R, B 12 R 12/18 R, jeweils juris) an.
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 22/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 20/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 5/19 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

  • BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60

    Chefarzt als Arbeitnehmer

  • LSG Hessen, 28.07.2022 - L 8 BA 18/21
    Der Senat hat sich nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG angeschlossen (Urteil vom 15. Juli 2021 - L 8 BA 52/20 - und Urteil vom 27. Mai 2021 - L 8 BA 28/21 -).
  • SG Wiesbaden, 27.11.2020 - S 8 R 195/17
    Der Senat hat sich nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG angeschlossen (Urteil vom 15. Juli 2021 - L 8 BA 52/20 - und Urteil vom 27. Mai 2021 - L 8 BA 28/21 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - L 8 BA 72/20
    Gegen das ihr am 10.3.2020 zugestellte Urteil hat die Antragstellerin am 14.4.2020 Berufung eingelegt (L 8 BA 52/20 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen [LSG NRW]).
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