Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26260
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13 B ER (https://dejure.org/2013,26260)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.09.2013 - L 8 R 361/13 B ER (https://dejure.org/2013,26260)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. September 2013 - L 8 R 361/13 B ER (https://dejure.org/2013,26260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BSG v. 9.11.2011 (B 12 R 18/09 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 13).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV voraussetzt, dass Steuern und Beiträge kumulativ und vollständig nicht gezahlt wurden oder ob die Nichtzahlung von Beiträgen auf einzelne Entgelte bzw. Entgeltbestandteile oder zu einzelnen Versicherungszweigen ausreichen kann (offen gelassen auch von BSG, Urteil v. 19.11.2011, B 12 R 18/09 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (vgl. Senat, Beschluss v. 7.1.2011, L 8 R 864/10 B ER, NZS 2011, 906 [907 f.]; Beschluss v. 10.5.2012, L 8 R 164/12 B ER, juris).

    Die Voraussetzungen des Vorsatzes sind konkret, d. h. anhand der Umstände des Einzelfalles und bezogen auf den betroffenen Beitragsschuldner durch Sachverhaltsaufklärung zu ermitteln (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse v. 10.5.2012, L 8 R 164/12 B ER; v. 25.6.2012, L 8 R 382/12 B ER; v. 20.9.2012, L 8 R 630/12 B ER; jeweils juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - L 8 R 864/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (vgl. Senat, Beschluss v. 7.1.2011, L 8 R 864/10 B ER, NZS 2011, 906 [907 f.]; Beschluss v. 10.5.2012, L 8 R 164/12 B ER, juris).

    Denn § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV setzt in subjektiver Hinsicht zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich des Vorenthaltens der Beiträge voraus (BSG a.a.O.; ebenso Senat, Beschluss v. 7.1.2011, a.a.O., juris-Rdnr. 31).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 8 R 565/12

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch nicht aus § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB IV. Rechtsbehelfe gegen Beitragsbescheide prüfender Rentenversicherungsträger nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV haben weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung des § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB IV aufschiebende Wirkung (im Ergebnis wie hier: Bayerisches LSG, Beschluss v. 16.3.2010, L 5 R 21/10 B ER; LSG Hamburg, Beschluss v. 16.4.2012, L 3 R 19/12 B ER; mit ausführlicher Begründung Senat Beschluss v. 20.12.2012, L 8 R 565/12 B ER, jeweils juris).

    Der Senat hat in seinem Beschluss v. 20.12.2012 (a.a.O.) bereits dargelegt, dass das BSG, indem es auf den Vorsatz hinsichtlich der Beitragspflicht abstellt, erkennbar der im Zivilrecht herrschenden Vorsatztheorie und nicht der im Strafrecht maßgebenden eingeschränkten Schuldtheorie folgt.

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13
    Bei verbleibenden Zweifeln trifft die objektive Beweislast hinsichtlich des Vorsatzes den Versicherungsträger, der sich auf die für ihn günstigere, längere Verjährungsfrist beruft (BSG, Urteil v. 30.3.2000, B 12 KR 14/99 R, SozR-2400 § 25 Nr. 7 m.w.N.).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13
    Dieses besteht nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zwar auch, wenn der Erfolg des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft ungewiss ist (vgl. z.B. BSG, Urteil v. 28.5.2008, B 12 KR 13/07, juris), es setzt also nicht unbedingt eine Investition von Kapital voraus.
  • LSG Bayern, 16.03.2010 - L 5 R 21/10

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - keine aufschiebende Wirkung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch nicht aus § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB IV. Rechtsbehelfe gegen Beitragsbescheide prüfender Rentenversicherungsträger nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV haben weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung des § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB IV aufschiebende Wirkung (im Ergebnis wie hier: Bayerisches LSG, Beschluss v. 16.3.2010, L 5 R 21/10 B ER; LSG Hamburg, Beschluss v. 16.4.2012, L 3 R 19/12 B ER; mit ausführlicher Begründung Senat Beschluss v. 20.12.2012, L 8 R 565/12 B ER, jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2012 - L 8 R 382/12

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13
    Die Voraussetzungen des Vorsatzes sind konkret, d. h. anhand der Umstände des Einzelfalles und bezogen auf den betroffenen Beitragsschuldner durch Sachverhaltsaufklärung zu ermitteln (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse v. 10.5.2012, L 8 R 164/12 B ER; v. 25.6.2012, L 8 R 382/12 B ER; v. 20.9.2012, L 8 R 630/12 B ER; jeweils juris).
  • LSG Hamburg, 16.04.2012 - L 3 R 19/12

    Beitragsnachforderung der Rentenversicherungsträger nach einer Betriebsprüfung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch nicht aus § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB IV. Rechtsbehelfe gegen Beitragsbescheide prüfender Rentenversicherungsträger nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV haben weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung des § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB IV aufschiebende Wirkung (im Ergebnis wie hier: Bayerisches LSG, Beschluss v. 16.3.2010, L 5 R 21/10 B ER; LSG Hamburg, Beschluss v. 16.4.2012, L 3 R 19/12 B ER; mit ausführlicher Begründung Senat Beschluss v. 20.12.2012, L 8 R 565/12 B ER, jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - L 8 R 630/12

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13
    Die Voraussetzungen des Vorsatzes sind konkret, d. h. anhand der Umstände des Einzelfalles und bezogen auf den betroffenen Beitragsschuldner durch Sachverhaltsaufklärung zu ermitteln (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse v. 10.5.2012, L 8 R 164/12 B ER; v. 25.6.2012, L 8 R 382/12 B ER; v. 20.9.2012, L 8 R 630/12 B ER; jeweils juris).
  • SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16
    Die damit verbundene organisatorische Eingliederung in die Organisationsstruktur der Firma A. ist ein wesentliches Kriterium für eine abhängige Beschäftigung der og Personen (vgl. für ein Unternehmen für Sicherheitsdienste: LSG NRW vom 16.09.2013 L 8 R 361/13 B ER).

    Aufgrund der organisatorischen Eingliederung der og Personen in den Betrieb des Ast, des sich daraus ergebenen Weisungsrechtes des Ast und des fehlenden unternehmerischen Risikos der o.g. Personen ergibt die Prüfung der Einzelfallum-stände, dass die für eine abhängige Beschäftigung sprechenden Umstände die dagegen sprechenden Gesichtspunkte deutlich überwiegen, soweit die o.g. Personen als Detektive in den Kauflandfilialen eingesetzt worden sind (ebenso für ähnliche Fallgestaltungen für Detektive: Schleswig-Holsteinisches LSG vom 25.01.2006, L 5 KR 130/04; Thüringer LSG vom 22.01.2009, L 1 RJ 743/03; Hessisches LSG vom 27.07.1988, L 8 KR 166/85; LSG NRW vom 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER).

    Während diese im Strafrecht nichts am Bestehen des Vorsatzes ändert und lediglich die Möglichkeit der Strafmilderung eröffnet, lässt er nach der Vorsatztheorie den Vorsatz entfallen und führt nur zum Vorwurf der Fahrlässigkeit (vgl. LSG NRW Beschluss vom 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER).

    § 14 Abs. 2 S 2 SGB IV setzt in subjektiver Hinsicht zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich des Vorenthaltens der Beiträge voraus (vgl. BSG Urteil vom 19.11.2011, B 12 R 18/09 R; LSG NRW Beschluss vom 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER).

    Dies wird aber immer nur dann der Fall sein, wenn er z. B. die rechtlichen Möglichkeiten der Antragstellung nach § 7 a SGB IV bzw. § 28 h Abs. 2 SGB IV ausgeschöpft hat, was vorliegend nicht der Fall ist (vgl. LSG NRW vom 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2020 - L 11 BA 1596/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - hauptberuflich selbstständige

    Bedingt vorsätzlich handelt, wer seine Beitragspflicht für möglich gehalten und die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen hat (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER mwN).
  • SG Dortmund, 05.02.2018 - S 34 BA 1/18

    Taxifahrer im "Mietmodell' sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt

    Darüber hinaus haben Rechtsbehelfe gegen Beitragsbescheide prüfender Rentenversicherungsträger nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung des § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB IV aufschiebende Wirkung (LSG NRW, Beschluss vom 20.12.2012, Az.: L 8 R 565/12 B ER, mit ausführlicher Begründung; S.a. LSG NRW, Beschluss vom 28.10.2015, Az.: L 8 R 442/15 B ER, Beschluss vom 11.05.2015, Az.: L 8 R 106/15 B ER und Beschluss vom 16.09.2013, Az.: L 8 R 361/13 B ER, jeweils nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht