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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2009 - L 9 KR 157/03   

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https://dejure.org/2009,13983
LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2009 - L 9 KR 157/03 (https://dejure.org/2009,13983)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.03.2009 - L 9 KR 157/03 (https://dejure.org/2009,13983)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. März 2009 - L 9 KR 157/03 (https://dejure.org/2009,13983)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung für einen Verpflegungsmehraufwand; Beitragsnachforderung für einen Verpflegungsmehraufwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeberleistungen - Abzug des Verpflegungsmehraufwands vom Bruttogehalt

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeberleistungen - Abzug des Verpflegungsmehraufwands vom Bruttogehalt

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 15.04.2008 - L 5 KR 68/07

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen aufgrund

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2009 - L 9 KR 157/03
    In Anbetracht der Umstände sind somit die Zahlungen des Klägers als einheitliche Gegenleistungen für die erbrachten Arbeiten anzusehen und damit beitragspflichtig (vgl. zu Vorstehendem in gleichem Sinne Bayerisches LSG, Urteil vom 15. April 2008, L 5 KR 68/07, zitiert nach juris).
  • BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 4/06 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Zahlungen zur Abgeltung eines Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2009 - L 9 KR 157/03
    Die Begriffsbestimmung des Arbeitsentgelts in § 14 Abs. 1 SGB IV erfasst solche Einnahmen, die den Versicherten in ursächlichem Zusammenhang mit einer Beschäftigung zufließen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG Urteil vom 07. März 2007, - B 12 KR 4/06 R -, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 22.09.2021 - L 16 BA 11/20

    Beitragsrecht: Beitragserhebung bei Verpflegungsmehraufwendungen als

    Zusätzlichkeit liegt nicht vor, wenn der Verpflegungsmehraufwand nach dem Arbeitsvertrag vom vereinbarten Gehalt abgezogen wird (vgl. Zieglmeier, a.a.O., § 14 SGB IV Rdnr. 108; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.03.2009 - L 9 KR 157/03).

    Die Zahlungen des Klägers sind damit im vorliegenden Fall als einheitliche Gegenleistungen für die erbrachten Arbeiten des Beigeladenen zu 1 anzusehen und damit beitragspflichtig (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.03.2009 - L 9 KR 157/03 zur Beitragspflicht eines Verpflegungsmehraufwandes, der durch Abzug vom vereinbarten Gehalt gewährt wurde; Bayerisches LSG, Urteil vom 15.04.2008 - L 5 KR 68/07 R); die Verpflegungsmehraufwendungen wurden nicht zusätzlich zu der vereinbarten Entlohnung gewährt.

  • BGH, 08.07.2009 - 1 StR 150/09

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ("Spesenzahlungen" als

    Die als Ausnahme vorgesehene Beitragsbefreiung, die die Vorschriften der ArEV im Wesentlichen aus betriebswirtschaftlichen Gründen vorsieht (vgl. Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 55. Ergänzungslieferung 2007 SGB IV § 14 Rdn. 71), kann daher nicht dann gewährt werden, wenn das Erfordernis der zusätzlichen Gewährung des § 1 ArEV lediglich in formeller Hinsicht erfüllt ist, tatsächlich aber die Zulagen oder Zuschüsse i.S.v. § 1 ArEV sich als umgewandeltes geschuldetes Arbeitsentgelt darstellen (vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Urt. vom 15. April 2008 - L 5 KR 68/07; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. vom 4. März 2009 - L 9 KR 157/03).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 8 BA 373/22

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Entgeltumwandlung - Lohnverzicht -

    Zusätzlichkeit liegt nicht vor, wenn die Leistung nach dem Arbeitsvertrag vom vereinbarten Gehalt abgezogen wird (vgl. Zieglmeier, a.a.O., § 14 SGB IV Rdnr. 108; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.03.2009 - L 9 KR 157/03).
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