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   LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01   

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https://dejure.org/2003,16024
LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 (https://dejure.org/2003,16024)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 (https://dejure.org/2003,16024)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - L 9 KR 410/01 (https://dejure.org/2003,16024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer gewährten Firmenrente bei der Beitragsbemessung in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung ; Bedeutung des Willens des Leistenden für eine gesetzliche Beitragspflicht; Rechtfertigung einer Beitragspflicht von Versorgungsbezügen ; Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 40/94

    Krankenversicherung; Berücksichtigung einer Berufsunfähigkeitsrente aus der

    Auszug aus LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01
    Demnach liefert § 1 BetrAVG Anhaltspunkte dafür, welche Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu den nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V beitragspflichtigen zählen, regelt dies hingegen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht abschließend (vgl. BSG Urteile vom 30.03.1995 - 12 RK 40/94, 12 RK 29/94 und 12 RK 9/93 - sowie vom 26.03.1996 - 12 RK 44/94 - SozR 3-2500 § 229 Nrn. 6, 7, 8, 12).

    Entsprechend bedarf wegen der aus dem Solidaritätsprinzip zu begründenden Beitragspflicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit weniger die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen einer Rechtfertigung, sondern eher die fehlende Beitragspflicht sonstiger Renten (BSG Urteile vom 30.03.1995 - 12 RK 40/94 und 12 RK 29/94 - sowie vom 26.03.1996 - 12 RK 21/95 - SozR 3-2500 § 229 Nrn. 6, 7 und 13).

    Denn auch neben dem Bezug mancher Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann schadlos Einkommen bezogen werden, ohne dass dies deren allgemeine Funktion, ausgefallenes Erwerbseinkommen zu ersetzen, entfallen ließe (BSG Urteil vom 30.03.1995 - 12 RK 40/94 - SozR 3-2500 § 229 Nr. 6).

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91

    Lebensversicherung für eine Übergangszeit.

    Auszug aus LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01
    Denn zwar wird die Zahlung von Übergangsgeldern in der Regel nicht durch ein biologisches Ereignis ausgelöst, sondern den Verlust des Arbeitsplatzes (vgl. BAG Urteil vom 26.04.1988 - 3 AZR 411/86 - BB 1988, 1671 ff. sowie vom 10.03.1992 - 3 AZR 153/91 - NZA 1993, 25 ff.).

    Diese Regelungen hat das Bundesarbeitsgericht unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Verkehrsluftfahrt vor dem Hintergrund der ausreichenden Versorgungsregelungen als rechtswirksam angesehen (vgl. BAG Urteile vom 06.03.1986 - 2 AZR 262/85 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Altersgrenze und vom 10.03.1992 - 3 AZR 153/91 - NZA 1993, 25 ff.).

    In seiner Entscheidung vom 10.03.1992 (3 AZR 153/91) hat es dann deutliche Bedenken an der Rechtsauffassung der Vorinstanz geäußert, die davon ausgegangen war, dass die Übergangsversorgung, die einem Piloten ab dem zwingenden Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem er das 60. Lebensjahr vollendet hatte, gewährt wurde, keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung darstelle.

  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 21/95

    Betriebliche Altersversorgung und Beitragspflicht zur KVdR

    Auszug aus LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01
    Entsprechend bedarf wegen der aus dem Solidaritätsprinzip zu begründenden Beitragspflicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit weniger die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen einer Rechtfertigung, sondern eher die fehlende Beitragspflicht sonstiger Renten (BSG Urteile vom 30.03.1995 - 12 RK 40/94 und 12 RK 29/94 - sowie vom 26.03.1996 - 12 RK 21/95 - SozR 3-2500 § 229 Nrn. 6, 7 und 13).

    Entscheidend ist vielmehr der Zweck der versprochenen Leistung (BSG Urteil vom 26.03.1996 - 12 RK 21/95 - SozR 3-2500 § 229 Nr. 13 m.w.N.).

  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94

    Beitragspflicht einer Zusatzrente der Deutschen Caritas

    Auszug aus LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01
    Demnach liefert § 1 BetrAVG Anhaltspunkte dafür, welche Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu den nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V beitragspflichtigen zählen, regelt dies hingegen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht abschließend (vgl. BSG Urteile vom 30.03.1995 - 12 RK 40/94, 12 RK 29/94 und 12 RK 9/93 - sowie vom 26.03.1996 - 12 RK 44/94 - SozR 3-2500 § 229 Nrn. 6, 7, 8, 12).

    Entsprechend bedarf wegen der aus dem Solidaritätsprinzip zu begründenden Beitragspflicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit weniger die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen einer Rechtfertigung, sondern eher die fehlende Beitragspflicht sonstiger Renten (BSG Urteile vom 30.03.1995 - 12 RK 40/94 und 12 RK 29/94 - sowie vom 26.03.1996 - 12 RK 21/95 - SozR 3-2500 § 229 Nrn. 6, 7 und 13).

  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 44/94

    Rente - Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsbezug - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01
    Welche Einkünfte der Beitragspflicht unterliegen, bestimmt sich vielmehr allein nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist in Fällen wie dem vorliegenden zu bejahen, wenn die objektiven Merkmale einer Leistung der betrieblichen Altersversorgung erfüllt sind (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 26.03.1996 - 12 RK 44/94 - SozR 3-2500 § 229 Nr. 12).

    Demnach liefert § 1 BetrAVG Anhaltspunkte dafür, welche Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu den nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V beitragspflichtigen zählen, regelt dies hingegen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht abschließend (vgl. BSG Urteile vom 30.03.1995 - 12 RK 40/94, 12 RK 29/94 und 12 RK 9/93 - sowie vom 26.03.1996 - 12 RK 44/94 - SozR 3-2500 § 229 Nrn. 6, 7, 8, 12).

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 411/86

    Versicherungspflicht bezüglich vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01
    Dementsprechend ist in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BAG Urteil vom 26.04.1988 - 3 AZR 411/86 - BB 1988, 1671 ff.) und Literatur (Ahrend/Förster/Rühmann, a.a.O., § 1 Rn. 29) anerkannt, dass die Altersgrenze in einer betrieblichen Altersversorgungszusage an die Vollendung eines anderen als des 65. Lebensjahres geknüpft sein kann, solange die danach gewährte Rente noch als Alterssicherung charakterisiert werden kann.

    Denn zwar wird die Zahlung von Übergangsgeldern in der Regel nicht durch ein biologisches Ereignis ausgelöst, sondern den Verlust des Arbeitsplatzes (vgl. BAG Urteil vom 26.04.1988 - 3 AZR 411/86 - BB 1988, 1671 ff. sowie vom 10.03.1992 - 3 AZR 153/91 - NZA 1993, 25 ff.).

  • BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93

    Anrechnung von ZVK-Leistungen auf Betriebsrente

    Auszug aus LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01
    Wird ein solches hingegen für den Fall des Erreichens der Altersgrenze oder für den Fall der Invalidität zugesagt, handelt es sich um betriebliche Altersversorgung, ohne dass es auf die Bezeichnung als "Übergangsgeld" ankäme (BAG Urteil vom 10.08.1993 - 3 AZR 69/93 - BB 1994, 360 f.).
  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 9/93

    Beitragspflicht einer Zusatzrente der Deutschen Caritas

    Auszug aus LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01
    Demnach liefert § 1 BetrAVG Anhaltspunkte dafür, welche Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu den nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V beitragspflichtigen zählen, regelt dies hingegen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht abschließend (vgl. BSG Urteile vom 30.03.1995 - 12 RK 40/94, 12 RK 29/94 und 12 RK 9/93 - sowie vom 26.03.1996 - 12 RK 44/94 - SozR 3-2500 § 229 Nrn. 6, 7, 8, 12).
  • BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 262/85

    Umfang der Tarifautonomie - Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für

    Auszug aus LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01
    Diese Regelungen hat das Bundesarbeitsgericht unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Verkehrsluftfahrt vor dem Hintergrund der ausreichenden Versorgungsregelungen als rechtswirksam angesehen (vgl. BAG Urteile vom 06.03.1986 - 2 AZR 262/85 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Altersgrenze und vom 10.03.1992 - 3 AZR 153/91 - NZA 1993, 25 ff.).
  • SG Hannover, 20.07.1999 - S 11 KR 114/98
    Auszug aus LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01
    Entsprechend hat das Sozialgericht Hannover unter Hinweis auf diese Vorschrift in seinem Urteil vom 20. Juli 1999 (S 11 KR 114/98) eine Abfindung, die einem Seemann aufgrund einer Betriebsvereinbarung frühestens mit Vollendung des 55. Lebensjahres und spätestens bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres gewährt werden konnte und tatsächlich in 38 monatlichen Teilabfindungsbeträgen bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres ausgezahlt wurde, als Rente der betrieblichen Altersversorgung gewertet.
  • BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 12/15 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - betriebliches Ruhegeld - Leistungen eines

    Allerdings lässt sich kein fester Zeitpunkt ermitteln, von dem an eine betriebliche Altersversorgung überhaupt nur in Betracht kommt, weil die Wahl einer niedrigeren Altersgrenze wegen besonderer Beanspruchungen der Berufsgruppe auch auf sachlichen Gründen beruhen kann (BSG, aaO, RdNr 21 bzw Juris RdNr 19, jeweils unter Hinweis auf LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris , SG Hannover Urteil vom 20.7.1999 - S 11 KR 114/98 - Juris sowie BAG Urteil vom 10.3.1992 - 3 AZR 153/91 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung ) .
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/14 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - keine

    c) In Anwendung dieser Grundsätze stellen die in der Konzernbetriebsvereinbarung der C. AG zur Regelung personeller Maßnahmen vom 12.5.2003 (K 4/2003) für die Zeit ab Vollendung des 55. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in Aussicht gestellten monatlichen Übergangsbezüge keine Einnahmen dar, die iS von § 229 Abs. 1 S 1 SGB V "zur Altersversorgung erzielt" werden; sie verfolgen keinen Versorgungs-, sondern lediglich einen "Überbrückungszweck", weil die Zusage dieser Einnahmen nach ihrem objektiven Inhalt den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis oder in den Ruhestand erleichtern soll (ebenso für die Zusage eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 7.8.2014 - L 5 KR 49/14 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg Urteile vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris; aA im Ergebnis für die Zusage einer befristeten "Firmenrente" ab dem 55. Lebensjahr bei Flugbegleitern: LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris) .

    Die in Aussicht gestellten Übergangsbezüge sind auch nicht deshalb zur Alterssicherung bestimmt, weil die Wahl einer niedrigeren Altersgrenze wegen besonderer Beanspruchungen der Berufsgruppe, der die Klägerin angehört, ausnahmsweise auf sachlichen Gründen beruht (vgl hierzu - bei Flugbegleitern - LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris und - bei Seeleuten - SG Hannover Urteil vom 20.7.1999 - S 11 KR 114/98 - Juris, jeweils unter Hinweis auf BAG AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung) .

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 18/14 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von gewährtem Überbrückungsgeld nach

    c) In Anwendung dieser Grundsätze stellt das in der einschlägigen Konzernbetriebsvereinbarung für die Zeit ab Vollendung des 50. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in Aussicht gestellte Überbrückungsgeld keine Einnahme dar, die iS von § 229 Abs. 1 S 1 SGB V "zur Altersversorgung erzielt" wird; es verfolgt keinen Versorgungs-, sondern lediglich einen "Überbrückungszweck", weil die Zusage dieser Einnahme nach ihrem objektiven Inhalt den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis oder in den Ruhestand erleichtern soll (ebenso für die Zusage einer befristeten Übergangsleistung ab dem 55. Lebensjahr: Hessisches LSG Urteil vom 30.1.2014 - L 8 KR 436/12 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris; aA im Ergebnis für die Zusage einer befristeten "Firmenrente" ab dem 55. Lebensjahr bei Flugbegleitern: LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris) .

    Das in Aussicht gestellte Überbrückungsgeld ist auch nicht deshalb zur Alterssicherung bestimmt, weil die Wahl einer niedrigeren Altersgrenze wegen besonderer Beanspruchungen der Berufsgruppe, der der Kläger angehört, ausnahmsweise auf sachlichen Gründen beruht (vgl hierzu - bei Flugbegleitern - LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris und - bei Seeleuten - SG Hannover Urteil vom 20.7.1999 - S 11 KR 114/98 - Juris, jeweils unter Hinweis auf BAG AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - L 1 KR 16/18

    Krankenversicherung - Firmenrente wegen Fluguntauglichkeit - kein

    Der Umstand, dass eine nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gewährte zusätzliche Leistung mit Eintritt in das Rentenalter endet, belegt gerade ihren Übergangscharakter (BSG v. 29. Juli 2015 - B 12 KR 18/14 R - juris Rn 20, 22; a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 22. Oktober 2003 - L 9 KR 410/01 - juris Rn 33).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2019 - L 9 KR 13/19

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht einer Übergangsversorgung für

    Allerdings hat es auch unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 22. Oktober 2003 (L 9 KR 410/01) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich kein fester Zeitpunkt ermitteln lasse, von dem an eine betriebliche Altersversorgung überhaupt nur in Betracht komme, weil die Wahl einer niedrigen Altersgrenze wegen besonderer Beanspruchungen der Berufsgruppe auch auf sachlichen Gründen beruhen kann.

    Zu berücksichtigen ist zudem, dass das BSG sich bislang nicht mit den Regeln des Tarifvertrages für Flugbegleiter zu befassen hatte und unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 22. Oktober 2003 (L 9 KR 410/01) in seinen Entscheidungen bislang ausdrücklich offen gelassen hat, ab wann eine niedrige Altersgrenze wegen besonderer Beanspruchungen der Berufsgruppe auf sachlichen Gründen beruhen kann, so dass von der Vergleichbarkeit mit einer Altersrente auszugehen ist.

  • LSG Hamburg, 24.01.2019 - L 1 KR 31/18

    Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung

    Allerdings lässt sich kein fester Zeitpunkt ermitteln, von dem an eine betriebliche Altersversorgung überhaupt nur in Betracht kommt, weil die Wahl einer niedrigeren Altersgrenze wegen besonderer Beanspruchungen der Berufsgruppe auch auf sachlichen Gründen beruhen kann (BSG, aaO, RdNr 21 bzw Juris RdNr 19, jeweils unter Hinweis auf LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris (Zusage einer befristeten "Firmenrente" für Flugbegleiter ab dem 55. Lebensjahr), SG Hannover Urteil vom 20.7.1999 - S 11 KR 114/98 - Juris (Seeleute) sowie BAG Urteil vom 10.3.1992 - 3 AZR 153/91 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung (Verkehrsflugzeugführer)).".
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2023 - L 9 KR 60/22

    Flugbegleiter - Flugdienstuntauglichkeit - Firmenrente - Versorgungsbezug -

    Das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 22. Oktober 2003, L 9 KR 410/01, wonach Flugbegleiter zu einer Berufsgruppe gehörten, die eine niedrigere Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem Berufsleben rechtfertige, stehe dieser Bewertung nicht entgegen.

    Damit weicht der Senat von der im Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 22. Oktober 2003 (L 9 KR 410/01, zitiert nach juris) vertretenen Auffassung ab.

  • LSG Sachsen, 04.02.2009 - L 1 KR 132/07

    Heranziehung des von einem Arbeitgeber gezahlten Überbrückungsgeldes zur

    Die Beklagte hat in diesem Zusammenhang auf das Urteil des LSG Berlin vom 22.10.2003 (L 9 KR 410/01) hingewiesen.

    Deshalb kann es in diesem Zusammenhang - entgegen der Ansicht der Beklagten - nicht darauf ankommen, ob sich die Spitzenverbände der Kranken- und Rentenversicherung in ihrer Besprechung vom 13. und 14.09.2006 den Grundsätzen des LSG Berlin in seinem Urteil vom 22.10.2003 (L 9 KR 410/01 - juris) angeschlossen haben.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2019 - L 11 KR 857/19

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht einer Rente wegen dauerhafter

    Ob bei fliegerischem Personal wegen der besonderen Belastungen der Berufsgruppe und damit aus sachlichen Gründen von einer niedrigeren Altersgrenze von 55 Jahren auszugehen ist (vgl BAG 10.03.1992, 3 AZR 153/91, NZA 1993, 25; LSG Berlin-Brandenburg 22.10.2003, L 9 KR 410/01), kann hier dahinstehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - L 1 KR 199/12

    Nacherhebung von Krankenversicherungsbeiträgen für Einkommen aus einer dem Kläger

    Dabei ist die Altersgrenze von 55 Jahren nicht so früh gewählt, dass die Betriebsrente nicht mehr der Altersversorgung zuzurechnen wäre (zur Annahme einer Versorgungsleistung bei möglichem Ausscheiden schon mit dem 54. Lj. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2004, L 11 KR 773/03; bei Zahlung der Betriebsrente nur vom 55. bis 63. Lebensjahr LSG Berlin, Urteil vom 22.10.2003, L 9 KR 410/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06

    Krankenversicherung - Als "Ruhegeld" bezeichnete Abfindung nicht

  • SG Berlin, 15.12.2017 - S 166 KR 569/17

    Beitragspflicht betrieblicher Zahlungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 4 KR 507/10
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.03.2006 - L 5 KR 89/04

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Rente aus Direktversicherung

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.12.2005 - L 5 KR 89/04

    Berücksichtigung von Versorgungsbezügen aus einer Direktversicherung bei der

  • LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11
  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2016 - L 5 KR 2415/14
  • SG Nürnberg, 21.02.2019 - S 7 KR 2016/18

    Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

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