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   LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 12/10   

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https://dejure.org/2011,35807
LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 12/10 (https://dejure.org/2011,35807)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.03.2011 - L 9 SO 12/10 (https://dejure.org/2011,35807)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. März 2011 - L 9 SO 12/10 (https://dejure.org/2011,35807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; örtliche Zuständigkeit für Eingliederungshilfe bei ambulant betreuter Wohnmöglichkeit im Sinne des § 98 Abs. 5 SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - L 9 B 268/05

    Streitigkeit über die örtliche Zuständigkeit - betreutes Wohnen eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 12/10
    Ergänzend hat er vorgetragen, selbst wenn man die Maßnahme als teilstationär einordnete, wäre der Beklagte nach dem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 9. November 2005 - L 9 B 268/05 SO ER - örtlich zuständig.

    Für teilstationäre Einrichtungen gilt dieselbe Zuständigkeit wie für stationäre Einrichtungen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 9. November 2005 - L 9 B 268/05 SO ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 13 SO 5/07

    Tragung von Kosten für Eingliederungsmaßnahmen eines an einer erheblichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 12/10
    Der Senat hält daran fest, dass Voraussetzung für das Eingreifen von § 98 Abs. 5 SGB XII nicht ist, dass die Wohnung, in der die die ambulante Betreuungsleistung erbracht wird, vom Anbieter der ambulanten Dienstleistung organisiert sein muss (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Juni 2007 - L 13 SO 5/07 ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2014 - L 9 SO 50/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Unterbringung in

    Die Kammer folge jedoch der Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts im Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 12/10 -, dass auch für Leistungen in teilstationären Einrichtungen die Rechtsfolge aus § 98 Abs. 2 und Abs. 5 SGB XII heranzuziehen sei.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9. November 2005 - L 9 B 268/05 SO ER - und in seinem Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 12/10 - (jeweils veröffentlicht bei juris) ausgeführt hat und woran er weiterhin festhält, gilt für teilstationäre Einrichtungen dieselbe Zuständigkeit wie für stationäre Einrichtungen; denn ausgehend vom Sinn und Zweck der Norm, den Einrichtungsort schützen zu wollen (vgl. Schoch in: LPK-SGB XII, 8. Aufl. 2007, § 98 Rdnr. 25), wäre es zweckwidrig, bei teilstationär erbrachten Leistungen die Zuständigkeit an den Einrichtungsort zu knüpfen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2014 - L 9 SO 85/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel vom

    Selbst wenn die streitige Betreuungsleistung aber eine teilstationäre Maßnahme wäre, wäre die Zuständigkeit des Beklagten nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 12/10) ebenfalls gegeben.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9. November 2005 - L 9 B 268/05 SO ER - und in seinem Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 12/10 - (jeweils veröffentlicht bei juris) ausgeführt hat und woran er weiterhin festhält, gilt für teilstationäre Einrichtungen dieselbe Zuständigkeit wie für stationäre Einrichtungen, denn ausgehend vom Sinn und Zweck der Norm, den Einrichtungsort schützen zu wollen (vgl. Schoch in: LPK SGB XII, 8. Aufl. 2007, § 98 Rdn. 25), wäre es zweckwidrig, bei teilstationär erbrachten Leistungen die Zuständigkeit an den Einrichtungsort nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII zu knüpfen.

  • SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 77/13

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    Die erkennende Kammer teilt nicht die Rechtsauffassung, wonach § 98 Abs. 2 SGB XII im Wege einer analogen Anwendung auch auf Fälle einer Inanspruchnahme teilstationärer Einrichtungen durch Hilfsbedürftige zu erstrecken ist (vgl. LSG Schleswig, Urteil vom 09. März 2011 - L 9 SO 12/10, Rz. 35 f.; Urteil vom 12. März 2014 - L 9 SO 85/12, Rz. 26 ff. - anhängig unter B 8 SO 8/14 R).
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