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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 321/01   

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OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 321/01 (https://dejure.org/2001,12428)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.12.2001 - 1 L 321/01 (https://dejure.org/2001,12428)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 1 L 321/01 (https://dejure.org/2001,12428)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 494 (Ls.)
  • DÖV 2002, 626
  • LKV 2002, 235
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03

    Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht

    Es widerspricht diesem Vorteilsgedanken, unbebaute Grundstücke mit der gesamten Grundstücksfläche und demzufolge zum vollen Beitrag heranzuziehen, während Grundstücke, die intensiv mit Garagen, Scheunen oder sonstigen Gebäuden ohne Anschlussbedarf bebaut sind, ohne sachlichen Grund zu einem geringeren Beitrag herangezogen werden, weil die Grundflächen der Baulichkeiten von der Beitragsfläche abgezogen werden (vgl. OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 - UA S. 13 f.).

    Die Befugnis des Beklagten, den Vorteil bebauter Grundstücke im unbeplanten Innenbereich nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung zu bemessen (vgl. dazu: OVG LSA, LKV 2002, 235 f.), ändert daran im Grundsatz nichts.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05

    Zur Einstufung eines mit einem Alten- und Pflegeheim bebauten Grundstücks als

    Im Gegensatz zur Auffassung des Beklagten handelte es sich bei dem mit einem Alten- und Pflegeheim bebauten Grundstück des Klägers im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. OVG LSA, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 -) um ein übergroßes Wohngrundstück i.S.d. §§ 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA, 11 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes H-Stadt v. 11. Dezember 2002 - BGS -, das nur begrenzt für die Beitragserhebung heranzuziehen war.

    Der Zweck der Regelung, die im Anschluss- und Ausbaubeitragsrecht gleichermaßen Anwendung findet, besteht darin, der Erfahrungstatsache Rechnung zu tragen, dass das Maß, in dem einem Grundstück ein Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA entsteht, ab einer bestimmten Grundstücksgröße nicht mehr proportional zur Grundstücksfläche zunimmt (vgl. OVG LSA, Urteile v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 - und v. 6. Mai 2003 - 1 L 498/02 - zum Anschlussbeitragsrecht; vgl. auch Kirchmer/Schmidt/Haack, KAG LSA 2. A., § 6c S. 355 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung einer zentralen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass § 6c Abs. 2 KAG LSA eine reine Billigkeitsvorschrift ist, bei deren Anwendung nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten, sondern - wie im Übrigen bei allen abgabenrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen auch - auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (vgl. OVG LSA, Urt. v. 29.07.2009 - 4 L 345/08 - Beschl. v. 21.07.2008 - 4 M 255/07 - Beschl. v. 23.11.2007 - 4 L 273/07 - Urt. v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 - Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 -, alle zit. nach juris; Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1068h).

    Folglich hat die Anwendung des § 6c Abs. 2 KAG LSA keinen Einfluss auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, sondern setzt diese voraus (so schon OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 -, zit. nach juris).

  • VG Magdeburg, 15.12.2011 - 9 A 272/10

    Satzung; Anschlussbeiträge; Nacherhebung; Bestimmtheitsanforderungen

    Ein so ausgestalteter Maßstab knüpft an die bauliche Ausnutzung des Grundstücks an und geht unter Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten von dem Erfahrungssatz aus, dass mit zunehmender Zahl der Vollgeschosse auch der Gebrauchs- und Nutzungswert des Grundstücks steigt (OVG LSA, seit U. v. 23.08.2001, 1 L 134/01 sowie v. 06.12.2001, 1 L 321/01; zuletzt B. v. 23.11.2006, 4 L 359/06).

    So ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte in Anbetracht des Zeitpunktes des Inkrafttretens der AS 2009 sowie der im Schriftsatz vom 01.08.2011 (vgl. Generalakte "AZV Bodeniederung i. A.") dargelegten konkreten örtlichen Verhältnisse in seinem Verbandsgebiet (vgl. zu dieser Anforderung: OVG LSA, U. v. 23.08.2001 und 06.12.2001, a. a. O.) keine Regelung zu Grundstücken trifft, die vom Gebiet eines B-Planes in den unbeplanten Innenbereich übergehen.

  • VG Magdeburg, 06.07.2005 - 9 A 51/04
    Ihm ist es jedoch nicht verwehrt, auch solche Grundstücke als übergroße Wohngrundstücke i. S. v. § 6 c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA anzusehen, die weniger als 30 v. H. über der Durchschnittsgröße liegen, wobei dahinstehen kann, ob auch bereits ein durchschnittlich großes Wohngrundstück als übergroßes Wohngrundstück angesehen werden kann (so wohl OVG LSA, U. v. 06.12.2001, 1 L 321/01, LKV 2002, 235).

    Es kann hier aus diesem Grunde dahinstehen, ob § 11 Abs. 1 AS deshalb gegen § 6 c Abs. 2 KAG LSA verstößt, weil dieser die übergroßen Grundstücksteile gänzlich von einer Heranziehung ausnimmt (vgl. dazu OVG LSA, U. v. 06.12.2001, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2006 - 4 L 359/06

    Zur anschlussbeitragsrechtlichen Vorteilsbemessung innerhalb des

    Die Verwendung des Vollgeschossmaßstabes knüpft daher an die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks an und geht von der Erfahrung aus, dass mit zunehmender Zahl der zulässigen bzw. tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse und der damit verbundenen Zunahme der zulässigen baulichen Nutzfläche das Maß der (möglichen) Inanspruchnahme der Einrichtung infolge der intensiveren Nutzbarkeit steigt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 -).

    So wird in dem vom Beklagten selbst zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 - bei der Prüfung eines Vollgeschossmaßstabes ausdrücklich auch ein Abstellen auf die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse gebilligt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2006 - 4 L 393/05

    Zur Flächenermittlung innerhalb der Beitragskalkulation beim

    Bei der Verwendung des Geschossflächenmaßstabes ist eine Satzungsgestaltung erlaubt, die bei Grundstücken im unbeplanten Bereich auf die tatsächliche Nutzung und nicht die rechtlich zulässige Nutzung abstellt (vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. III, § 8 Rdnr. 1023; vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 -).

    Eine solche Satzungsgestaltung, die bei Grundstücken im unbeplanten Bereich auf die tatsächliche Nutzung abstellt, ist dem Beklagten angesichts des ihm eingeräumten Ermessensspielraumes und der Schwierigkeiten, die mit einer Ermittlung der rechtlich zulässigen Geschossfläche verbunden sind, erlaubt (vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. III, § 8 Rdnr. 1023; vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 M 335/05

    Beiträge

    Im Gegensatz zur Auffassung der Antragsgegnerin ist davon auszugehen, dass es sich bei dem mit einem Heim zur Pflege und Betreuung alter Menschen bebauten Grundstück des Antragstellers im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. OVG LSA, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 -) um ein übergroßes Wohngrundstück i.S.d. §§ 11 Abs. 1 der Abwasserabgabensatzung der Antragsgegnerin vom 24. Januar 2003, 6 c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA gehandelt hat.

    Der Zweck der Regelung, die im Anschluss- und Ausbaubeitragsrecht gleichermaßen Anwendung findet, besteht darin, der Erfahrungstatsache Rechnung zu tragen, dass das Maß, in dem einem Grundstück ein Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA entsteht, ab einer bestimmten Grundstücksgröße nicht mehr proportional zur Grundstücksfläche zunimmt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 - zum Anschlussbeitragsrecht; vgl. auch Kirchmer/Schmidt/Haack, KAG LSA 2. A., § 6c S. 355 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08

    Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere

    Sie beruht auf der Erwägung, dass das rechtlich zulässige Maß der Bebauung im unbeplanten Bereich durch das Maß der tatsächlich vorhandenen Bebauung im Wesentlichen zutreffend erfasst wird (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 -, LKV 2001, 235, 236 zum Vollgeschossmaßstab).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwasseranlage; Anwendung des

    Sie beruht auf der Erwägung, dass das rechtlich zulässige Maß der Bebauung im unbeplanten Bereich durch das Maß der tatsächlich vorhandenen Bebauung im Wesentlichen zutreffend erfasst wird (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 -, LKV 2001, 235, 236 zum Vollgeschossmaßstab).
  • VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17

    Nacherhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung von Anlagen zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2007 - 4 O 172/07

    Zur Heranziehung zu einem Schmutzwasserherstellungsbeitra

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2010 - 4 M 48/10

    Umsetzung einer kommunalabgabenrechtlichen Gesetzesbestimmung durch eine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 498/02

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Beiträgen für den Anschluss an eine zentrale

  • VG Halle, 08.03.2013 - 4 A 41/12

    Erhebung eines Abwasserbeitrages; selbständige Gebäudeteile ohne Anschlussbedarf

  • VG Halle, 19.02.2010 - 4 A 435/08

    Abwasserbeitrag: Gebäude ohne Anschlussbedarf

  • VG Dessau, 09.03.2004 - 3 A 2292/01
  • VG Halle, 01.03.2002 - 2 A 205/99
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